konsequenzen tieferlegung

  • hallo
    an meinem auto ist alles eingetragen.ist ein golf 2 gti und es wurde sehr viel geld investiert dass er so gut da steht.
    das einzigste was mich stört ist, ich darf ihn nicht mehr tieferlegen, ist schon an der grenze auch wegen der lichtaustrittskante und allem.
    hab mich aber entschlossen ihn trotzdem weiter runterzudrehen-ich hab gewinde.
    wenn ich jetzt von der polizei angehalten werd und die überprüfen das,was passiert dann??nur mängelkarte oder mehr??
    mfg

  • das wenn sie dich anhalten ist das geringere problem, entweder bekommst ne mängelkarte oder aber die begleiten dich zum tüv.


    das grössere problem wird sein wenn du in einen unfall verwickelst bis, ob du schuld bist oder nicht, bist trotzdem der blöde. bist du schuld zahlt sogar die versicherung, da haftpflicht, aber die holen sich das geld von dir wieder.

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen

  • warum zum tüv?
    ja im falle eines unfalles das ist mir schon klar mit fahren ohne versicherungsschutz usw.
    aber wenn ich keinen unfall mache und erwischt werde wenn er ca 3 cm zu tief ist passiert nicht viel?

  • des würd noch gehn.mir liegt nur viel daran dass ich weder meinen führerschein verlier(hab noch keine punkte) und es wegen sowas kein riesentrubel wie gerichtsverhandlung oder sonstiges gibt.

  • der bock is halt bissel nachgesackt....mängelkarte...hochdrehn...vorfahren...erledigt....wieder runterdrehn

    Golf 2 Rennsemmel

    Einmal editiert, zuletzt von Bodensee ()

  • ich habe auf einen treffen schon miterlebt wie ein A4 geprüft wurde. die grünen fanden das teil zu tief, also abschlepper bestellt da es ne gefährdung in ihren augen war. leider war das auto zu tief und passte nicht auf dem schlepper, deswegen wurde der audi zwischen 2 streifenwagen genommen und zum tüv gefahren. dort wurde festgestellt das er zu tief war als eingetragen, also war feierabend. wie es weitergegangen ist wiess ich nicht, aber es wird vermutet das die kiste stillgelegt wurde, denn das auto wurde nie mehr gesehen und der kommt aus meiner stadt.



    edit: auch wenn die grünen teilweise niczht viel ahnung haben, aber du kannst den nicht erzählen das ein auto 3cm absackt :O

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen

    2 Mal editiert, zuletzt von Golf1.6 ()

  • Hat ein Bekannter von mir hat genau das versucht, was der Themenstarter überlegt, und ist leider erwischt worden.
    Die Polizei konnte das zwar nicht an Ort und Stelle beweisen. Aber sie hat das Weiterfahren mit dem Fahrzeug verboten, weil sie den dringenden Verdacht auf Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis und Gefährung des Straßenverkehrs hatte. Das Fahrzeug sollte dann weggeschleppt und dem TÜV zur erneuten Überprüfung und evtl. Neu-Erteilung der Betriebserlaubnis vorgeführt werden. Eine Mängelkarte habt mein Bekannter auch bekommen, die er nach dem TÜV-Besuch zusammen mit dem TÜV-Bericht bei der Polizei vorlegen sollte. Mein Bekannter meinte damals, wenn er bei der Polizei frech geworden wäre, hätten sie seinen Wagen auch direkt konfiszieren können. Aber es lief recht entspannt ab, weil alle ziemlich ruhig geblieben und er nicht herumdebattiert hätte.
    Weil sein Wagen zu tief war, konnte er ihn natürlich nicht auf einen Hänger oder Abschlepper ziehen. Also hat er ihn einfach bis nachts stehen lassen und im Dunkeln nach Hause gefahren.
    Dann hat er den Wagen wieder hoch gedreht und dem TÜV vorgeführt. Da alles okay war gab es keine Probleme, so dass er den Papierkram bei der Polizei auch zügig erledigen konnte.
    Von der Anzeige hat er dann nichts mehr gehört. Niemand weiß, warum. Vielleicht irgendwann verjährt...


    Was die Versichung betrifft, haben meine Vorredner Recht. Wenn der Unfallgutachter feststellt, dass das Fahrzeug unrechtmäßig manipuliert ist, stellt er auch fest, dass das Fahrzeug keine gültige Betriebserlaubnis hat und der gefährdungsfreie Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr nicht gewährleistet ist. Damit wird sich die KFZ-Versicherung 100-%ig aus der Nummer stehlen. Denn die haben sicher irgendwo in den Bedingungen stehen, dass das Auto nur mit gültiger Betriebserlaubnis versichert ist. Und dann wird es sicherlich zu einem Gerichtsprozess kommen, weil A) man erreichen will, dass die Versicherung trozdem zahlt, und B) weil die Gegenseite auch ihren Schaden ersetzt haben möchte.


    Man kann es sehen, wie man will. Wenn die Betriebserlaubnis nicht gilt, ist man irgendwo doch der Gelackmeierte.
    Also MIR wäre das Risiko zu hoch. Deswegen lasse ich meinen Wagen, wie eingetragen.

  • Zitat

    Original von Golf1.6


    edit: auch wenn die grünen teilweise nicht viel ahnung haben


    manche bekommen regelmässig schulungen bei der dekra,
    die wissen dann auch wie groß das original laderrad beim g60 ist usw..


    manche sind dumm, aber manche überhaupt nicht !


    MfG

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