ADZ in Jetta 2


  • Ich glaube da musst du dich noch mal kundigmachen, was er damit gemeint hat :wink:



    Ja, haben sie, aber darum geht's ja nicht. Siehe oben!

    Ah, jetzt verstehe ich.


    Kleines Problem habe ich da leider nur. Ich brauche einen nachweiß über die Achlast eines Original PN. Wo bekomem ich sowas her? Meiner ist leider auseinander, das ich den nicht mehr wiegen lassen kann.

    Jetta 2 Flair EZ.: 91 66kW/90PS 314Tkm (Schönwetter) :love:

    Jetta 2 EZ.: 89 66kW/90PS 304Tkm (im Aufbau) :sleeping:

    Bora 74kW/101PS 209Tkm LPG* (Papersbomber) :saint:

  • Ich vermute er möchte einen Vergleich der Achslast vom PN zu der vom RP. Die zulässigen Achslasten aus den Papieren reichen nicht? Also dass du da einen Vergleichsschein von nem RP hast, wo im besten Fall die gleiche Zahl steht wie bei deinem PN?

  • Ja er will es vergleichen, weil nach seinen Papieren 40kg unterschied vorliegen, dass kann er sich aber auch nicht vorstellen bei den Fahrzeugen, weil doch sehr viel gleich ist bei den 1,8 und 1,6L Motoren, daher will er den vergleich haben.

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  • Zulässige Achslast beim RP sind vorne 750kg und hinten 690kg.
    Jetzt schaust du in deine Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter 7.1/7.2 und 8.1/8.2 was dort steht.
    Sind die beiden Werte gleich, hast du kein Problem.

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Achslast Vorne habe ich 750Kg, aber hinten 740Kg.


    Sind die Werte vom Golf 2 und Jetta 2 gleich?

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  • Nein, der Jetta braucht ja hinten eine größere Achslast, weil er auch mehr laden darf.
    Vorne hast du 750kg, das sollte dem Prüfer reichen. Ruf' den nochmal an und frag' ihn ob das langt.
    Wenn nicht brauchst du evtl. noch eine Kopie eines Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) von einem Jetta mit RP.


    Und nochmal grundsätzlich zur Achslast, da ich glaube dass du meinen Link nicht gelesen hast.
    Das ist die Last, mit der ich eine Achse belasten darf!

    Der Unterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte, und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann. :whistling:

  • Nein, der Jetta braucht ja hinten eine größere Achslast, weil er auch mehr laden darf.
    Vorne hast du 750kg, das sollte dem Prüfer reichen. Ruf' den nochmal an und frag' ihn ob das langt.
    Wenn nicht brauchst du evtl. noch eine Kopie eines Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) von einem Jetta mit RP.


    Und nochmal grundsätzlich zur Achslast, da ich glaube dass du meinen Link nicht gelesen hast.
    Das ist die Last, mit der ich eine Achse belasten darf!

    Gut, dann sollte das also auch geklärt sein.


    Doch den Link habe ich mir angesehen. Am Besten besorge ich mir einen kopierten Schein von einem Jetta mit einem RP, nur um sicher zu gehen.


    Dann brauche ich wohl nur Nachweise darüber(Kopie Fahrzeugschein) und den Nachweis über die Bremsen.

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