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darf man eigentlich, sofern man eine Doppelscheinwerferfront mit Zusatzfernscheinwerfern besitzt, die Elektrik so ändern, dass in den Hauptscheinwerfern nur Stand- und Abblendlicht leuchtet und nur in den Zusatzscheinwerfern Fernlicht an ist?
Dürfte für den Fall, dass das erlaubt ist auch das Abblendlicht an bleiben wenn Fernlicht dazugeschaltet ist?
Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen.
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