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Ich verkaufe einen Satz 15" Pirellifelgen in den Dimensionen 5,5x15 ET 38. KBA Nr. 40386 Die Felgen samt Deckeln befinden sich in einem sehr guten Zustand. Die Reifen haben nahezu Neuzustand. Sie wurden 2008 montiert, jedoch danach max 1000km gefahren. Es handelt sich bei den Reifen um Bridgestone Potenza in 165/50 R15. Ich hatte diese Rad/Reifenkombi auf meinem Golf 2 eingetragen. Ich hatte mir eine entsprechende Freigabe bei Bridgestone Deutschland versorgt, mit der die Eintragung problemlos möglich war. Die 4 zu den Felgen gehörenden Felgendecke sind ebenfalls in Top Zustand.
VB: 650 Euro
Die Felgen können nach Absprache abgeholt werden( Nähe Dresden), aber auch Postversand ist möglich. Bei Fragen einfach mailen, ich versuche umgehend zu antworten. meinbriefkasten1.1@web.de
schau mal unter http://www.golf1.infonach. im forum da gibts nen thread zum 165er nankang. (165/40 16" hat den wer?) einfach lesen. werden nen paar fragen beantwortet.
um fragen vorzubeugen: ja ich hab die suche benutzt und ja ich hab gegoogelt! nur die antworten reichen mir nicht ganz aus, bzw gibts noch fragen. golf 2 ohne alles, kein u-kat. MKB:HK gibt es eine andere möglichkeit auf euro 1 zu kommen ausser die hjs 2000 variante für über 400euro? was hat es mit dem twin tec magermix system auf sich? brauch man dafür schon nen u-kat?
tja, über geschmack lässt sich halt streiten. ich glaub ich bin damit ganz zufrieden. da mein golf nicht ganz die leistung eines porsche erreicht und vorwiegend durchs ländle cruist, komm ich mit den zu erwarteneden kurvengeschwindigkeiten schon zurecht. .... das mit den traglasten passt. bin noch nicht drüber. hab mir von nankang und bridgestone auch noch die passenden reifenfreigaben geholt. konnte also auswählen. der bridgestone is von der tragfähigkeit noch höher.
also, cheko schreibt: "Wenn 185/60-14 Serie sind, dann sind 185/45-15 nicht ohne Tachoangleichung einzutragen. Der Reifendurchmesser darf max 3% von der Serie abweichen, hier sind es aber -5,2%"
woher stammt diese information? hab keine gesetzliche regelung in bezug auf den abrollumfang gefunden. im §57 stvzo und den dazugehörigen anlage Richtline 75/443/EWG heißt es: Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen . Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen : O kleiner/gleich V1 - V2 kleienr/gleich V2/10 + 4 km/h. Umgangssprachlich: 10% + 4km/h Abweichung maximal erlaubt. V1= angezeigte Geschw. V2= tatsächl. Geschw.
also, tachotest machen und sehen wieviel abweichung tatsächlich da ist. beim adac ist dieser tst für mitglieder meistens kostenfrei.
Frage: Gibt es einen Paragraphen oder einen Anhang zur StVZO in der die max. Änderung des Abrollumfanges des Rades, bei der Montage einer neuen Reifengröße geregelt ist??? Jeder der gefragt wird gibt an, dass die Änderung max. 5% betragen darf, aber wo ist das geregelt? Die Regelungen für die Tachoabweichung, mit dazugehörigem Gesetzestext hab ich.
Gibt es eine festgeschriebene Regelung für die max. Änderung des Abrollumfanges????
kann mir jemand die achslasten für golf 2 cbj. 1983 MKB: HK geben? hab meinen schein nicht zur hand und muss aber für bestellung überprüfen ob alles passt.
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