Jop, hab sie schon bei mir Zuhause rumliegen aber noch nicht verbaut.
War vor knapp einem Monat deswegen schon beim Tüv hab mich mal erkundigt, Eintragung wäre nötig wie du bereits erwähnt hast da es beim 1er Golf gelistet ist, gibt auch eine Text Passage falls es jemand eintragen möchte
"Ihr Fahrzeug hat eine freigegebene Scheinwerfergenehmigungsnummer, ist aber nicht in der Kompatibilitätsliste aufgeführt?
Bei Fahrzeugen, die nicht im Verwendungsbereich enthalten sind, aber mit einem Scheinwerfer ausgerüstet sind, der im Verwendungsbereich enthalten ist, kann die Kombination Scheinwerfergenehmigungsnummer mit H4/H7-LED gemäß den Abnahmevorgaben nach §19(2) StVZO in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Beispieltext für die Eintragung: Ziff XX: a. gen. H4-LED KBA Nr. XX in Verbindung mit Scheinwerfer Gen.nr. EXXXX*"
Falls man seinen Golf als H-Fahrzeug fährt hat man aber schlechte Karten mit der Eintragung da nicht "Zeitgemäß", da bleibt einem nur passende Scheinwerfer einbauen und vor dem TÜV Besuch Halogen einzubauen xD Wenn man relativ Legal fahren möchte.
Muss schauen was ich an Scheinwerfern noch da hab, ob ich meine relativ neuen Hellas wieder ausbau... puh..
Die E10 und E15 Scheinwerfer vermute ich, werden schon seit 30 Jahre nicht mehr produziert, da DDR und Yugo Fabrikate, obs da noch viel NOS gibt?