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Gut sieben Jahre nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals ist der Deutschen Umwelthilfe (DUH) heute der Durchbruch gegen immer noch auf unseren Straßen fahrende Betrugs-Diesel gelungen.
Urteil schafft für einen Großteil der derzeit anhängigen 60.000 Fälle Klarheit darüber, wie der BGH die wesentlichen Grundfragen in den Dieselverfahren beurteilt.
Volkswagen sieht die geplante Umrüstung von Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 5 weiterhin kritisch und rät seinen Kunden von einer Hardware-Nachrüstung durch Drittanbieter ab. „Alle uns bisher bekannten Konzepte weisen Nachteile für unsere Kunden auf, etwa Mehrverbrauch und damit erhöhte CO2-Emission, zum Teil auch Leistungsreduzierung“, warnt Volkswagen Entwicklungsvorstand Frank Welsch.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat heute einen Bußgeldbescheid gegen die Volkswagen AG als Nebenbetroffene gemäß §§ 30 Abs. 1, 130 Abs. 1 OWiG im Zusammenhang mit der Dieselkrise erlassen. Der Bußgeldbescheid sieht eine Geldbuße in Höhe von insgesamt EUR 1 Mrd. vor, die sich aus dem gesetzlichen Höchstmaß einer Ahndung in Höhe von EUR 5 Mio. sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von EUR 995 Mio. zusammensetzt.
andy
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