Hallo,
ich habe da meine Frage bezüglich Getrieben.
Mein Jetta 2 PN hatte mal ein Automatik Getriebe aber bekam von mir 3 Monate nach Erhalt und Anmeldung von mir ein Schaltgetriebe aus einem Baugleichen Jetta 2 mit PN Motor.
Jetzt ist halt meine Frage, war der Umbau Eintragungspflichtig? Der damalig Tüv Prüfer der mein Auto abgenommen hatte, meinte es bräuchte nicht gemacht werden. Hatte ihn schon darauf angesprochen, dass ich den Umbau machen wollte. Aber im netz habe ich schon einige Beträge dazu gefunden das es eine Abnahme brauch.
Die Eintragung ist an sich nicht das Problem denke ich. Aber im Moment steht der eh Trocken und wird nächstes Jahr erst wieder die Straßen sehen. Sobald er fertig wird.
Da muss ich dann eh den ADZ eintragen lassen.
Dann noch eine andere Frage, wo liegt der Unterschied im Kabelbaum zwischen dem Automatik und Schalter im Detail? Würde den Kabelbaum gerne so abändern, dass hinterher nicht erkennbar wird das es ein Automatik war. Im Moment ist der Kabelbaum eh nicht im Auto und ich hatte damals nur den "P" Gang überbrückt um den Motor halt an zu bekommen und das Kabel einfach wo anders lang gelegt.
Danke!