Beiträge von vwjunkie

    Hallo, was "kostenlos" ist, weiß ich!!!!


    Hättest du das Fahrwerk neu gekauft (mit Kaufquittung und so...), wäre das Gutachten wohl dabei gewesen? Oder???!!! Und wenn nicht, wäre die Nachlieferung des Gutachtens bestimmt "KOSTENLOS" gewesen!!!


    Es scheint sich ja wohl um ein gebrauchtes Fahrwerk zu handeln??!! Und du hast es wahrscheinlich für "kleines Geld" ohne Gutachten gekauft und machst mich jetzt an, ich soll dir die 10€ schenken, damit du von FK das originale Gutachten bekommst?!!!


    Ich hab dir sogar noch die entsprechende Internetadresse rausgesucht!


    Für den, nach deiner Meinung schlechten Service von FK, bin ich nicht verantwortlich!


    Und weiterhin finde ich es eine Frechheit von dir, überhaupt solche Äußerungen und Ansprüche zu tätigen!


    Ich bin wirklich enttäuscht über deinen Beitrag: Da will man jemanden helfen und wird noch "dumm" angemacht!!!
    Ich kann´s nur nochmal wieder holen: Es ist eine Fechheit!!!!


    Deine Arroganz kannst du dir ganz einfach sparen! Die ist hier nicht erwünscht!

    Zitat

    Original von Golf1.6
    ich glaube 3 monate darfst du den tüv überziehen


    Halllo, also "TÜV überziehen" darf eigentlich keiner ohne triftigen Grund überziehen. Ein Grund wäre, wenn du beispielsweise mit deinem Wagen jahrelang im Ausland warst und somit keine Möglichkeit hattest, deinen Wagen zum fälligen "TÜV-Termin" vorzuführen. Dann hast du aber die Pflicht, nachdem du wieder in Deutschland bist, unverzüglich eine HU und (falls nötig) auch eine AU durchzuführen!
    Die Frage ist ja eigentlich eine andere: Ab wann kann von der Polizei eine "Strafe" verhängt werden. Bei drei Monaten über "TÜV-Termin" kann durchaus schon eine Geldstrafe ausgesprochen werden. Bei einem Monat drüber wird sich die Polizei wohl damit begnügen eine mündliche Verwarnung auszusprechen, eventuell mit der Auflage, die HU unverzüglich durchzuführen und dieses nach einer von der Polizei festgestetzten Frist auch nachzuweisen.
    Gruß

    Gratuliere,
    Golf 2 sind halt zähe Gesellen und bei einem bißchen Pflege und Wartung oft besser als manch ein neuwertiges Fahrzeug, so wie du es schon erwähnt hast: Manch 5-jähriger kriegt nicht beim ersten TÜV-Termin ´ne "frische" Plakette.
    Wenn das auf dem Bild der besagte Golf ist, dann pflege ihn, lasse ihn original, könnte mal ein Oldtimer werden!
    Gruß.

    Hallo Lutz,
    damit ich das richtig verstehe: Spurstangenköpfe und Traggelenke sind nicht ausgeschlagen, Lenkgetriebe ist nicht lose, kein Lenkungsspiel am Lenkrad spürbar, also keine erkannbaren Mängel an der Vorderachse!
    Auch wenn du meinst, ich rede Blödsinn: was ist mit der Hinterachse? Durchgerostete Hinterachsaufnahmen sind ja beim Golf I durchaus normal gewesen.
    Mfg.
    P.S.: Schau einfach nach!