Beiträge von zulassungsfuchs

    Olligof !


    Was meinst Du denn jetzt? Vier Standlichter? oder Standlicht in den Blinkern?


    Also das Vier Standlichter erlaubt sind schreibst Du ja selber!


    müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten,


    Das Sie in den Blinkleuchten nicht erlaubt sind ergibt sich schon allein daraus, das
    für Standlicht weisses LIcht vorgeschrieben ist und für Blinker gelbes.


    3.1 Begrenzungsleuchten
    (Fundstelle: 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 51)
    Vorhandensein: vorgeschrieben
    Anzahl: zwei max. vier (jedoch davon zwei in Scheinwerfern)
    in der Breite: max. 400 mm vom äußersten Punkt
    in der Höhe: 350...1500 mm; bauartbedingt bis 2100 mm
    Elektr. Schaltung: auch bei Fern- und Abblendlicht ständige
    Funktion
    Einschaltkontrolle: zulässig; grüne Kontrolleuchte oder gleichzeitiges
    Schalten zur Instrumentenbeleuchtung
    Sonstiges: Kraftfahrzeuge wie z.B. einige BMW-Typen
    haben zwei Leuchtmittel in Form ringförmiger
    Lichtleisten nebeneinander unter einer Abdeckscheibe
    als Begrenzungsleuchten. Diese zwei
    Leuchtmittel werden als eine Begrenzungsleuchte
    angesehen.



    Also an alle die ihre serienmässigen Stantlichter stillgelegt haben wieder anschliessen! Den es Gilt weiterhin alle Lichttechnischen Einrichtungen die am FAhrzeug vorhanden sind müssen auc funktionieren. Das Stillegen ist nicht erlaubt!

    Das hättes Du mal besser äendern lassen! Da es wie schon erwähnt eine Aufbewahrungspflicht für den letzten HU-Bericht besteht eine Mitführpflicht für PKW besteht überings nicht.


    Ausserdem wird man Dir u.U. vorwerfen die Plaketten selbst Manipuliert zu haben.
    oder glaubst Du das sich auf der Zulassungstelle jemand daran erinnert was er vor Monaten auf irgentein Kennzeichen geklebt hat.


    Ausserdem musst Du die Daten also auch ob bei der Adresse oder Kennzeiche evt. Zahlendreher o.ä. sofort nachprüfen und die fehler melden.


    Du bist als Halter/Fahrer für das Fahrzeug verantwortlich. Das gilt auch für die Eintragungen in den FAhrzeugpapieren.