ZitatOriginal von ocean_xoul
Zweitens: Mach Dir keinen Kopf drum. Du sagst es währen 29 km/h zu schnell gewesen, das heißt: Unter 30 km/h Außerorst zu schnell gibt keine Punkte also keine Probezeitverlängerung und keine Nachschulung. Du bist also ganz knapp davon gekommen. Freu Dich drüber zahl die Strafe und lass es Dir eine Lehre sein.
Falsch!
Das gibt sogar 3 Punkte und 80 Euro Strafe plus Bearbeitungsgebühr und halt Nachschulung.
Quelle: Bußgeldkatalog ab 1.2.2009
Anwalt ist schonmal super! Der kann dich rausreißen, wichtig ist das du erstmal nichts zugibst. Der Anwalt kann folgendes Versuchen.
Du bist nicht gefahren, ist auf dem Bild auch nicht eindeutig zu erkennen.
Aufgrund der Wetterverhältnisse war das Schild nicht zu erkenne. Frage dann aber, wieso bist du überhaupt so schnell gefahren.
Dann kann er die Meßstelle anzweifeln, da es aber eine Baustelle war, wohl keine Chance. Dann überprüft er die Eichscheine etc.
Ich wurde ein halbes Jahr vor Probezeit ende gelasert mit irgendwas bei 90 innerorts.
Habs einfach meinem Anwalt gegeben, und der hat mich auch rausgeboxt.
Ging vors Gericht und ich hab Recht bekommen. Mußte nichts zahlen und nix Nachschulung und und und.