Hallo,
mich hat es vorgestern richtig sch... erwischt. Während des Beschleunigens riß der Zahnriemen und aus...
Zunächst mal die Daten:
Golf IV 1,9TDI; Erstzul.: 09.1998; 216.000 km gelaufen; Motorkennung: ALH;
Nachdem der Motor in der Werkstatt auseinander genommen wurde, stellte sich ein Totalschaden heraus, welcher nur mit der Gefahr von Nachfolgeproblemen reparabel sei.
Der Wagen war regelmäßg in einer freien Meisterwerkstatt. U.a anderem wurde im Mai 06 die Einspritzpumpe ausgetauscht, welche ja direkt neben dem Zahnriemen liegt. Von anderer Seite wurde mir gesagt, daß es bei sollchen Aktionen zwingend notwendig sei, gleich den Zahriemen mit zu tauschen. Zumindest zu prüfen, in welchem Zustand er sich befindet.
Dafür soll es sogar eine Art Vorschrift seitens VW geben.
Nun stelle ich mir folgende Fragen:
- Gibt es irgendwelche Garantieansprüche gegenüber der Werkstatt, welche meinen Wagen bisher zur Reperatur bzw. Wartung hatte?
- Gibt es solch' eine besagte Vorschrift von VW überhaupt?
- Was mache ich jetzt? Den Schaden bei der hohen Kilometerleistung reparieren lassen oder einen Austauschmotor organisieren? Und wenn, woher?
Vielen Dank im Voraus für jegliche Tips und Vorschläge!