Neue Felgengröße

  • Hiho,


    ich würde meinem Golf gerne neue Felgen verpassen. Aktuell fahre ich mit 185/60 R14 Alu-Felgen herum (Sommer). Nun bin ich scharf auf BBS-Felgen mit 195/50 R15. Ich habe etwas recherchiert und diese Felgen müssten normaler Weise passen. Aber was muss ich dann beachten? TÜV? In meinem Fahrzeugschein stehen nämlich die 185/60 R14 drinne. Ich kenn mich damit (noch) nicht so aus :wink:


    PS: Meine Winterreifen haben übrigens auch andere Maße, nämlich 175/65 R14, wobei nur die 185/60 im Schein stehen :O


    PPS: Gibt es Einschränkungen beim Geschwindigkeitsindex. Da fahre ich aktuell mit T (190km/h). Denn diese BBS Felgen sehe ich oft mit V-Reifen.

  • Guck ma in deiner Zulassungsbescheinigung Teil 2. Bei mir sind die da eingetragen. Habe mir die nämlich auch letzte Woche drauf gemacht. Dadurch, dass die eingetragen sind solltest du die auch ohne Tüv drauf machen können.
    Dazu kommt noch, dass es originale Golf 3 Felgen sind.


    Ps1: bei den winterreifen, die solltest du auch fahren dürfen. da ja 15 zoll und 195 legal ist. wenn das höhenverhältnis passt, warumalso nicht


    ps2: ist egal was du für geschwindigkeit drauf hast, solange die reifen mehr aushalten als du fahren kannst ist das besser. darfst nur keine zu "langsamen" reifen nehmen

    Einmal editiert, zuletzt von Chikaza ()

  • OK, das hilft mir schon etwas weiter. Von einem Freund hab ich auch gehört, dass diese Reifen/Felgen im Zulassungsschein Teil 2 stehen, da konnte ich leider noch nicht nachgucken.


    Jetzt aber noch eine Frage:
    Was hat es mit der Einspresstiefe (ET) auf sich?
    In der Reifenfreigabe-Tabelle, die ich auch hier gefunden hab, steht bei 195/50 R15 eine Einpresstiefe von 45. Gibt es da Toleranzen?
    Außerdem steht dort bei dieser Reifengröße ein Geschwindigkeitsindex H, darf dieser also nicht unterschritten werden? Dabei dürfte mein Golf keine 210km/h erreichen (hab ich jedenfalls noch nie geschafftv :wink: ) Bei den 185/60 R14 (hab ich aktuell) reicht nach dieser Tabelle dagegen der Index T aus.

    Einmal editiert, zuletzt von TIIUNDER ()

  • Also in meiner Zulassungsbescheinigung Teil 2 sind überhaupt keine Reifen eingetragen. Bei mir stehen die im Teil 1, der dem alten Fahrzeugschein entspricht... ?(


    In den alten "deutschen" Zulassungsdokumenten waren bei meinem GT die 195/50R15 82H eingetragen. In den neuen "europäischen" Papieren stehen die nicht mehr. Dort sind nur noch die 14-Zöller und meine eingetragenen 16-Zöller zu finden. Ich gehe aber davon aus, dass ich die 15-Zöller weiterfahren darf, weil sie mit der EG-Typ-Genehmigung des Golfs (Nr. F804*01-04*) abgedeckt sein dürfen.
    Kennst sich einer hier mit diesem Sachverhalt aus? Wieso verschwinden Reifentypen bei der Umstellung auf die neuen Papiere? Und welche Konsequenz hat das für uns Halter?


    Ich werde aber mutig meine 15-Zöller weiterfahren, da ich anhand der alten Papiere ja quasi belegen kann, dass sie zugelassen sind.


    Ich glaube, es wird schwer werden, 195/50R15 mit Index T zugekommen. Und wenn doch, werden die nicht viel günstiger als die mit H-Index. Vielleicht werden die sogar teuerer, weil seltener. Also TIIUNDER nimm die mit H-Index und fertig.


    Betreffend der ET würde ich sagen, da kräht kein Hahn nach. Mein GT hatte standardmäßig ET 45 in den 15-Zoll-Felgen. Für den Winter fahre ich jetzt Stahlfelgen mit ET 35. Die unterschiedliche ET hat bis jetzt noch niemanden interessiert. Sieht aber eine Ecke besser aus. :D Der Vorteil ist halt, dass nur die Standardreifen in den Papieren stehen, aber die Standardfelgen eben nicht. :wink:

  • Also ich habe gestern mal in meinen Zulassungschein Teil 2 geguckt: Nichts von Reifen, dann habe ich noch einen Blick in meinen alten Fahrzeugbrief geworfen, da stehen sie noch drinne. Auch die 195/50 R18 82H


    Hab dann noch einen Freund gefragt, der sich widerum in einer KFZ-Werkstatt erkundigt hatte. Demnach ist es Wurscht, was im Schein steht. Wenn die Polizei so etwas interessiert, dann haben sie eine schlaue Tabelle dabei, in der die zulässigen Reifentypen drin stehen.

  • Zitat

    Original von TIIUNDER
    Demnach ist es Wurscht, was im Schein steht. Wenn die Polizei so etwas interessiert, dann haben sie eine schlaue Tabelle dabei, in der die zulässigen Reifentypen drin stehen.


    Das ist ja wohl eine tolle Aussage. :rolleyes:


    Die Polizei interessiert oft nicht, was in den Papieren steht. Egal, ob der TÜV Reifen oder Fahrwerke einträgt oder dass dein Auto auf drei Reifen fahren darf.
    Wenn du einem Polizist begegnest, dem dein Auto oder deine Nase ein Dorn im Auge ist, zieht er dich aus dem Verkehr, egal was im Papier steht. Das hört man überall und liest man überall. Die schönsten Autos werden still gelegt, weil die Polizei es so will.


    Zurück zum Thema: Wenn die Reifengröße in den Papieren steht, schmeiss sie drauf, wenn dir danach ist. Gerade die 195/50R15 sind beim Golf 3 unproblematisch, weil sie auch als Sonderausstattung von Werk verfügbar waren. Insofern würde ich einmal "wohlwollend" davon ausgehen, dass die Polizei die Reifengröße auch auf ihrer "tollen Tabelle" hat.


    Ich muss aber noch dazu sagen, dass ich noch nie gesehen habe, dass die Polizei eine Liste zückt, um die Reifen zu überprüfen...

  • Bei der Einpresstiefe musst du aber aufpassen. Nicht jede ET darf auf nem Golf 3 gefahren werden.. .bzw nicht ohne Eintragung/Einzelabnahme.


    Das mit der Reifengröße gibt kein Problem.
    Steht ja sogar in jedem VW Blättchen von damals, dass du die 195/50r15 Serie fahren darfst ;)


    so long

    i don't care

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