Beiträge von Andre.O.

    Das habe ich eben auf der seite der Zulassungsstellen(STVA.de) gefunden:


    "Aus" für Rückdatierung der Hauptuntersuchung Ihres Kraftfahrzeugs
    Wer bislang vergessen hat, rechtzeitig für sein Kraftfahrzeug beim
    Technischen-Überwachungs-Verein (TÜV) eine neue Plakette für die
    Hauptuntersuchung zu erlangen, dem wurde der Zeitpunkt für die nächste
    technische Überprüfung um die Monate der Fristüberschreitung
    zurückdatiert. Das bedeutet, wer einen Termin zur Hauptuntersuchung im
    Januar gehabt hätte, jedoch erst im März sein Fahrzeug beim TÜV
    vorgestellt hat, musste anstatt nach 24 Monaten bereits nach 21 Monaten
    erneut eine technische Überprüfung durchführen.


    Diese Vorschrift ist seit dem 01.12.1999 gültig und wird nun zum
    Jahresbeginn 2012, nach derzeitig letzten Abstimmungen im
    Bundesverkehrsministerium, zur Freude der Fahrzeughalter, entfallen.
    Grund für die Änderung ist eine rechtliche Bewertung des
    Bundesverkehrsministeriums, nach der die bisherige Regelung auf einer
    zweifelhaften Rechtsgrundlage beruht.Die Plakette für die
    Hauptuntersuchung wird ab dem 01.01.2012 immer ab dem Vorführdatum für
    die folgenden zwei Jahre ihre Gültigkeit haben.


    Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen, die außerhalb des
    Betriebszeitraums einen fälligen Hauptuntersuchungs-Termin haben, gilt
    es weiterhin, die HU im ersten Monat des Betriebszeitraums
    durchzuführen.


    Grundsätzlich soll aber die Hauptuntersuchung der Kraftfahrzeuge
    nicht überzogen werden. Für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen
    ist der Fahrzeughalter verantwortlich und wird vom Gesetzgeber für ein
    Überziehen von zwei bis vier Monaten mit 15 Euro zur Kasse gebeten. Bei
    einer Überziehung von bis zu acht Monaten muss mit einer Strafe von 25
    Euro gerechnet werden. Wurde das Kraftfahrzeug erst nach acht Monaten
    technisch Überprüft, fallen nicht nur 40 Euro Bußgeld an, sondern auch
    zwei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.


    Es lohnt sich also, hin und wieder auf die Plakette des Kennzeichens
    zu schauen, um den Prüftermin der Hauptuntersuchung nicht zu versäumen.
    Der Termin steht auf der am PKW hinteren Plakette und zeigt in der
    Mitte das Jahr und am Rande oben den Monat der nächsten
    Hauptuntersuchung an. Die Farbe der Plakette wechselt jährlich und
    wiederholt sich in den Farben alle sechs Jahre.


    Die unterschiedlichen Fahrzeugarten müssen in verschiedenen
    Untersuchungsintervallen zur Hauptuntersuchung des
    Technischen-Überwachungs-Verein (TÜV)


    • PKW bei Erstzulassung 36 Monate


    • PKW ab der zweiten HU 24 Monate


    • Taxen und Mietwagen 12 Monate


    • Motorräder/ Leichtkrafträder 24 Monate


    • Anhänger bei Erstzulassung bis 750 kg 36 Monate


    • Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht


    u. Wohnanhänger 24 Monate


    • Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate


    • LKW bis 3,5 t zul Gesamtgewicht 24 Monate


    • LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate


    • Omnibusse (mehr als 8 Fahrgastplätze) 12 Monate

    Das geht auch aber es dauert die bleche gehen schneller ich habe immer in einer oberen eckke angefanngen eins seide und eins oben dann vorgetrückt dann daneben die zweiden rein und getrückt dann nachgesezt mit den ersten blechen und so weider bis die raus war.

    Nehme dir bleche drei oder vier stück so 5x7 cm und bige die zu einen rchten winkel am besten im schraubstock oder besser abkantbank,
    und schibe die zwichen ramen und gummi von innen drücke die um nach ausen stück für stück dann bekomste alles ganz raus und kanzte die dichtund wider verwenden so habe ich das auch bei meinen golf gemacht und auf den schrottplatz sogar nur so aus spaß gemacht wei die scheiben und die gummis ganz bleiben :thumbup:


    auch bei einen vergustteten zubehörgummi :thumbup: