Also wenn man es genau nimmt ist die Bodenfreiheit von Fahrzeugen schon geregelt. Nur nicht mit genauer Angabe von Maßen definiert. Sondern es ist eher schwammig formuliert, dass man halt den Straßenverkehr nicht gefährden/behindern darf, und auch die Straße, Bremshügel und/oder abgesenkte Bordsteinkanten nicht beschädigen darf.
Es ist also nen Stück weit Auslegungssache und stark Situationsabhängig. Vom Grundgedanken her könnte man die Daten aus dem 751 in die StVZO übernehmen und gut.
Wenn die Polizei mich erwischt, wie ich (außerhalb der 751 Vorgaben) an nem Bremshügel aufsetze diesen ggf beschädige und unter Umständen noch die Umwelt mit Öl verschmutze, habe ich definitiv ein Problem. Da wird dann auch kein Anwalt mehr was ausrichten können, da dann eher allgemein nach §30 StVZO bewertet wird. Im worst case zahlt dann vielleicht nicht mal die Versicherung vollumfänglich.
Daher halte ich persönlich mich lieber an die Vorgaben und bin zufrieden, weil ich bei ner Kontrolle einfach gar nix zu befürchten habe. Keine Diskussionen, kein Rechtsstreit, keinen unnötigen Ärger , einfach nix. Gibt ja genug anderen Ärger im Leben den man leider nicht so einfach vermeiden kann.
Lachen muss ich dann aber immer über die Leute, die ihren Karren am Rande oder schon außerhalb des Grenzbereichs umbauen, wissentlich dass sowas unter Umständen Ärger nach sich zieht, und sich dann beschweren, dass das tatsächlich passiert.
Genug Off topic ...
Eintragung in die Papiere ist bei mir auch erledigt, so wie die Abnahme es vorgesehen hat. Reifenhersteller und exaktes Modell nun im Fahrzeugschein.
