Vdtüv Merkblatt 751
Ich habe mir dieses Merkblatt, nachdem ja gearbeitet wird, noch mal detailliert angeschaut.
Und von meinem Verständnis her existieren hier im Gesamtkontext dreierlei Szenarien.
A) Der verbaute Reifen entspricht nicht der Norm-Breite für die Felge, man hat aber massiv Platz im Radhaus.
Hier wäre also nur eine Freigabe des Reifenherstellers nötig, damit die sichere Montierbarkeit auf der Felge gewährleistet ist. Eine problemlose Montage am Fahrzeug wird damit NICHT gewährleistet. Da wir aber Platz ohne Ende haben, wird die Reifenbreite und Felgen-Breite ect. eingetragen. Mehr aber auch nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Verwendung eines anderen Herstellers auch von diesem eine entsprechende Freigabe zu besorgen und mitzuführen ist.
B) Der verbaute Reifen entspricht nicht der Norm-Breite für die Felge, man hat aber kaum Platz im Radhaus.
Wie bei A) allerdings wird hier das genaue Reifenfabrikat mit eingetragen und festgelegt, da ein anderer Hersteller aufgrund von Toleranzen, unter Umständen schleifen könnte.
C) Der verbaute Reifen entspricht der Norm-Breite für die Felge, man hat aber kaum Platz im Radhaus.
Keine Freigabe des Reifenherstellers nötig! Warum auch? Aber das Reifenfabrikat wird trotzdem eingetragen, da es ggf schleifen könnte wenn ein anderer Hersteller gewählt wird.
Profilvarianten die von der Norm abweichen, führen zu ähnlichen Szenarien.
Ich bin sehr gespannt, wie es beim OP umgesetzt wird.