Beiträge von zulassungsfuchs
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Mit der von Dir beschriebenen Abgasanlage keine Change. Selbs wenn er noch AU hätte. un der Rest top wäre. Allein schon der erhöhte Gerräuspegel.
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Dein Versicherungsfritze wird auch keinen kennlernen der das so hat! Das geht allein dewegen schon nicht weil bei Saisonkennzeichen nicht zwissen zugelassen und stillgelegt (oder neuerdings Ausser Betrieb) unterschieden wird. Es gibt nur den Betriebszeitraum und den Ruhezeitraum im Ruhezeitraum gilt das Fahrzeug jedoch als Zugelassen.
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Das kann er devinitiv nicht verlangen! Er muß mir meine Schuld beweissen und nicht ich ihm meine unschuld!
Teile mit EG-Typengenehmigung (E-Prüfzeichen) haben keine ABE.
Vorraussetzung ist allerdings das der Verwendungszweck und die Anbauvorschriften eingehlaten wurden. bzw diese Teile in Deutschland im Rahmen der StVZO sowieso nicht erlaubt sind.Sollte der Beamte daran Zweifel (oder keine Ahnung) haben so kann er einem im Zweifelsfall höchstens eine Mängelkarte ausstellen. Wenn einem dann dier Ordnungsgemässe anbau bestätigt wird kann er höchstens noch ein dummes Gesicht machen mehr nicht.
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Also ein Riss in der Scheibe wird devinitiv nicht Reperiert. Da dein Riss aber ausserhalb des Sichtfeld des Fahrers ligt kommste damit auch durh den Tüv. Das Sichtfeld des Fahrers betragt ein DIN A4 Blatt mittig der Lelradnabe auf Augehöhe
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Und der ist wirklich bei der Polizei Also wenn eine ABE dabei ist musst Du gar nichts eintragen lassen. Das E-Prüfzeichen allein hingegen besagt nicht unbedingt das das Teil auch der Deutschen StVZO entspricht.
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Was soll man den damit machen? Für wie Annonym haltet ihr euch?
ME - S2111 und ME -BS 576
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So ist das! Entscheidend dazu ist u.a Servo oder nicht Rad/Reifenkombi, WElches FAhrwerk verbaut ist.
Aber für Golfgod82 und Poloman82 scheinen da ganz andere Richtlinien zu gelten was Einzelabnahmen unt Teilegutachten usw. betrifft.
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Aber Golfgod82 wollte mir doch noch die Eintragungen per Mail schicken!
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Hmm! Also kann man auch ein Lenkrad von sagen wir mal 10 cm durchmesser verwnden?
Reicht auch ein Fünfzigcentstück? Hat doch bestimmt auch noch keiner! Oder mus es wie ein Lenkrad aussehn?
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Haben wir nicht ???
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Gerade in den Dänischen Grenzgebieten Mauern aber die meisten Händler am meisten beim Verkauf an Deutsche oder Verlangen astronomische Preise um das Gesetz zu umgehen nach dem Sie an EU-Ausländern verkaufen müssen.
Ob das verständigen in Holprigem Deutsch immer auch so vorteilhaft ist, ist auch mehr als fraglich.
Allerdings ist einem im Autohandel mit guten Englischkentnissen auch sehr geholfen
Um so weiter man im Landesinneren sucht um so höher fällt in der REgel die ersparnis aus.
Ansonsten ist das was Du schreibst natürlich generell auch nicht verkerhrt.