Ne Quelle hab ich jetzt Grad nicht an der Hand.
Wirds aber bestimmt geben.
Steht ja sogar in den Gutachten zu den felgen das eine Freigabe seitens des Reifenherstellers vorgelegt werden muss.
Hintergrund ist ja der, das durch die Schräg stehende Reifenflanke die Traglast weniger wird, der Reifenhersteller kann bescheinigen das dies trotzdem gewährleistet ist oder auch nicht.
Bei der Anfrage zur Freigabe muss auch immer die Achslast, Höchstgeschwindigkeit, etc mit angeben werden damit der Hersteller berechnen kann ob das passt.
Ich glaube, wir reden hier aneinander vorbei. Bitte nicht Reifenfreigabe und Fabrikatsbindung zusammenwürfeln. Die Reifenfreigabe kommt vom Reifenhersteller, die Fabrikatsbindung vom Fahrzeughersteller (und NUR vom Fahrzeughersteller).
Die Reifenfreigabe sagt (wie mein Vorposter richtig erwähnt hat) nur aus, in welchem Maulweitenbereich der Felge dieser Reifen gefahrlos montiert werden darf. Angaben wie Höchstgeschwindigkeit und Achslasten werden lediglich gemacht, damit dir der für dein Fahrzeug korrekte Luftdruck mitgeteilt werden kann.
Die Fabrikatsbindung bezieht sich auf die exakte Modellbezeichnung des Reifens, zb ob es ein 180/55ZR17 BT020R ist oder ein 180/55ZR17 BT023R. Motorradfahrer (speziell mit Motorrädern mit alter nationaler BE) können diese Fabrikatsbindung neuerdings über eine 21er austragen lassen. Für PKW wurde diese Fabrikatsbindung bereits im Jahr 2000 aufgehoben.
Nochmal: Wenn ich als Prüfer das exakte Fabrikat eintrage, ist das für mich als Absicherung, aber keine Verbindlichkeit für den Kunden. Das Fabrikat darf gewechselt werden, Reifenfreigabe, Radabdeckung und Freigängigkeit müssen selbstverständlich weiterhin vorhanden sein.
Vielleicht besser für das Verständnis:
Fabrikatsänderung meint hier nicht 195/45R15 78V Dunlop anstatt 195/45R15 78V Pirelli, sondern 195/45R15 78V Dunlop SP2000 anstatt 195/45R15 78V Dunlop D40.