Wer fährt Hankook Reifen in 195/45 R15

  • Modell
    Golf 2

    Hallo zusammen,


    fährt von Euch jemand den Hankook Ventus Prime-2 K115 in 195/45 R15? Ich suche Bilder davon wie er auf der Felge aussieht bzw. von der Seite bezüglich "Flankenschutz". Vielleicht kann mir da jemand mit Bildern helfen und auch ein Feedback zum Reifen geben. Ich möchte ihn auf Felgen der Größe 8x15 fahren.


    Freue mich über jede Rückmeldung dazu :)

    Grüße Marcus

  • Moin Marcus

    ich kann zwar nichts zu dem Hankook sagen, aber falls es darum geht, dass du einen suchst, der möglichst schmal ausfällt, kann ich dir den Falken ZIEX ZE310 empfehlen. Fahre den ebenfalls in 195/45R15 auf einer 8er Felge.

    Hat genau wie der Hankook auch ein schönes Oldschool Reifenprofil, also kein V-Profil, und auch preislich in der gleichen Liga.

    Viele Grüße

    Das Leben ist zu kurz, um langweilige Autos zu fahren. :]

  • Moin Marcus

    ich kann zwar nichts zu dem Hankook sagen, aber falls es darum geht, dass du einen suchst, der möglichst schmal ausfällt, kann ich dir den Falken ZIEX ZE310 empfehlen. Fahre den ebenfalls in 195/45R15 auf einer 8er Felge.

    Hat genau wie der Hankook auch ein schönes Oldschool Reifenprofil, also kein V-Profil, und auch preislich in der gleichen Liga.

    Viele Grüße

    Ich wollte tatsächlich erst den Falken aufziehen lassen. Allerdings wird dieser seit 2024 nicht mehr produziert. Alles was noch auf dem Markt ist, sind Restbestände. Ich hatte dazu direkt Kontakt mit Falken.


    Für die Eintragung 195/45 R15 auf 8x15 will mein Tüv Prüfer anhand der Freigabe vom Hersteller bis 8" dann auch nur diesen einen Reifen eintragen. Daher wird es der Hankook werden, da dieser aktuell auch noch weiter produziert wird. Bilder werde ich nach der Abnahme hier einstellen.

  • Klar, dein Prüfer will sich absichern, ist auch richtig so. Rein rechtlich ist jedoch die Reifenfabrikatsbindung für PKW schon seit vielen Jahren aufgehoben, du darfst daher auch andere Fabrikate fahren als eingetragen sind, Radabdeckung und Freigängigkeit natürlich vorausgesetzt. Diese Regelung hat man damals nämlich genau aus diesem Grund aufgenommen, für den Fall, dass es bestimmte Reifenfabrikate irgendwann nicht mehr gibt bzw nicht mehr hergestellt werden. Kann ja auch sein, dass Hankook die Produktion nächstes Jahr auch einstellt, und dann? ;)

    Ja poste gern mal Bilder, wie es nachher aussieht, interessiert mich auch.

    Das Leben ist zu kurz, um langweilige Autos zu fahren. :]

  • @ Carbonaro = Klar, kann sein das Hankook dieses Modell auch demnächst einstellt. Aber aktuell wird er noch produziert. Habe dazu auch bei Hankook angefragt.


    Eine Frage an dich. Fährst du auf der Hinterachse Spurplatten? Ich habe mir das KW-V1 geholt, und gestern die o.g. Lenso´s in 8x15 ET25 bestellt. Hatte irgendwo mal gelesen das man bei 8" hinten Spurplatten benötigt, damit beim Verschränken genügend Abstand Felge zum Federbein gegeben ist.

    Einmal editiert, zuletzt von DEDE17 ()

  • , dein Prüfer will sich absichern, ist auch richtig so. Rein rechtlich ist jedoch die Reifenfabrikatsbindung für PKW schon seit vielen Jahren aufgehoben, du darfst

    Deine Aussage ist nicht ganz richtig.

    Die Fabrikamtsbindung wurde aufgehoben das ist richtig.

    Allerdings wenn man sich mit einer Rad/Reifenkombi außerhalb der Norm aufhält (was bei einer 8er Felge mit 195/45er Reifen der Fall ist) braucht man eine Freigabe vom Reifenhersteller. Und dann darf man auch keinen anderen Reifen fahren, da das Fabrikat mit in die Papiere eingetragen wird.

  • Deine Aussage ist nicht ganz richtig.

    Die Fabrikamtsbindung wurde aufgehoben das ist richtig.

    Allerdings wenn man sich mit einer Rad/Reifenkombi außerhalb der Norm aufhält (was bei einer 8er Felge mit 195/45er Reifen der Fall ist) braucht man eine Freigabe vom Reifenhersteller. Und dann darf man auch keinen anderen Reifen fahren, da das Fabrikat mit in die Papiere eingetragen wird.

    Hast du dafür evtl.eine wasserfeste Quellenangabe? Ich arbeite nun mittlerweile seit 24 Jahren als PI für die KÜS, aber das wäre mir neu. Das Thema taucht immer wieder auf, aber selbst seitens unserer Bundesgeschäftsstelle heißt es dazu, dass in "Grenzfällen" das Reifenfabrikat mit eingetragen werden kann, dies aber nur als Absicherung für den Prüfer zu werten ist und keine Verbindlichkeit für den Fahrzeugführer darstellt. Eine Reifenfreigabe des aktuell montierten Herstellers muss natürlich zu jeder Zeit vorliegen, erfordert aber keine erneute Abnahme.

    Das Leben ist zu kurz, um langweilige Autos zu fahren. :]

  • @ Carbonaro = Klar, kann sein das Hankook dieses Modell auch demnächst einstellt. Aber aktuell wird er noch produziert. Habe dazu auch bei Hankook angefragt.


    Eine Frage an dich. Fährst du auf der Hinterachse Spurplatten? Ich habe mir das KW-V1 geholt, und gestern die o.g. Lenso´s in 8x15 ET25 bestellt. Hatte irgendwo mal gelesen das man bei 8" hinten Spurplatten benötigt, damit beim Verschränken genügend Abstand Felge zum Federbein gegeben ist.

    Ich fahre das mit ET18 ohne Spurplatten und H&R Monotube Gewinde. Habs jetzt gerade nicht vor Augen, wieviel Platz noch genau zum Federbein ist. Eine 5mm Spurplatte wäre ja aber kein Beinbruch.

    Das Leben ist zu kurz, um langweilige Autos zu fahren. :]

  • das Reifenfabrikat mit eingetragen werden kann, dies aber nur als Absicherung für den Prüfer zu werten ist und keine Verbindlichkeit für den Fahrzeugführer darstellt. Eine Reifenfreigabe des aktuell montierten Herstellers muss natürlich zu jeder Zeit vorliegen, erfordert aber keine erneute Abnahme.

    Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass eine schlecht informierte Rennleitung auf dem eingetragenen Fabrikat herumreitet. Kennt man ja vom Motorrad, dass da gerne mit Halbwissen um sich geworfen und dann eine Mängelkarte verteilt wird.

    Gruß,

    Mattis


    Es tut mir... ach was, ich würd's wieder tun! grinser2.gif



    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt nur mit der Blödheit der Bewunderer zusammen.

  • Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass eine schlecht informierte Rennleitung auf dem eingetragenen Fabrikat herumreitet. Kennt man ja vom Motorrad, dass da gerne mit Halbwissen um sich geworfen und dann eine Mängelkarte verteilt wird.

    Das kann sicher mal vorkommen. Bei Motorrädern ist das übrigens eine etwas andere Sache, da die Fabrikatsbindung hier bis zuletzt immer noch Gültigkeit hatte, das Regelwerk wurde in den letzten 3 Jahren ja mehrmals geändert, zugunsten der Fahrzeuge mit EG-Genehmigung. Mopeds mit nationaler BE hatten da oft Schwierigkeiten, die Freigaben der Reifenhersteller haben nicht mehr gereicht und andere Fabrikate mussten über §21 eingetragen werden. Mittlerweile gibt es aber die Möglichkeit, den Passus "Fabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis" ebenfalls über eine 21er aus den Papieren streichen zu lassen. Das war jetzt bisschen viel Offtopic (sorry an den Themenstarter), geht ja hier um seinen Golf und die Hankook Reifen.

    Das Leben ist zu kurz, um langweilige Autos zu fahren. :]

  • Hast du dafür evtl.eine wasserfeste Quellenangabe

    Ne Quelle hab ich jetzt Grad nicht an der Hand.

    Wirds aber bestimmt geben.

    Steht ja sogar in den Gutachten zu den felgen das eine Freigabe seitens des Reifenherstellers vorgelegt werden muss.

    Hintergrund ist ja der, das durch die Schräg stehende Reifenflanke die Traglast weniger wird, der Reifenhersteller kann bescheinigen das dies trotzdem gewährleistet ist oder auch nicht.

    Bei der Anfrage zur Freigabe muss auch immer die Achslast, Höchstgeschwindigkeit, etc mit angeben werden damit der Hersteller berechnen kann ob das passt.

  • Hast du dafür evtl.eine wasserfeste Quellenangabe? Ich arbeite nun mittlerweile seit 24 Jahren als PI für die KÜS, aber das wäre mir neu. Das Thema taucht immer wieder auf, aber selbst seitens unserer Bundesgeschäftsstelle heißt es dazu, dass in "Grenzfällen" das Reifenfabrikat mit eingetragen werden kann, dies aber nur als Absicherung für den Prüfer zu werten ist und keine Verbindlichkeit für den Fahrzeugführer darstellt. Eine Reifenfreigabe des aktuell montierten Herstellers muss natürlich zu jeder Zeit vorliegen, erfordert aber keine erneute Abnahme.

    Ne Quelle hab ich auch nicht, allerdings genau solche eine Abnahme letzen Mittwoch durchgeführt. Allerdings mit 185er Bereifung auf 7x15 ET278

    Da ich die hinteren Kotflügeln nicht bearbeitet habe, war es dem Prüfer zu knapp.


    Die Reifenfreigabe dient doch lediglich dazu, eine Montierbarkeit des Reifens auf entsprechender Felge sicher zu stellen. Ob das dann auch am Auto montierbar ist, ist dann ja noch mal ein anderes Thema. Laut VdTÜV-Merkblatt 751braucht's 6mm zwischen Reifen und Radlaufkante.

    Und aufgrund von Fertigungstoleranzen, gerade bei unterschiedlichen Herstellern, kann das halt plötzlich zu eng werden.

    Daher wird bei mir auch sowohl Hersteller als auch Modell des Reifens in die Papiere eingetragen. Kumho Ecowing ES01 - 185/55R15 86V


    Und von meinem Verständnis, kann/darf ich dann ohne weiteres keine anderen reifen fahren. Denn was in den Papieren steht, muss ja so vorhanden sein.

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