Wer fährt Hankook Reifen in 195/45 R15

  • Ne Quelle hab ich jetzt Grad nicht an der Hand.

    Wirds aber bestimmt geben.

    Steht ja sogar in den Gutachten zu den felgen das eine Freigabe seitens des Reifenherstellers vorgelegt werden muss.

    Hintergrund ist ja der, das durch die Schräg stehende Reifenflanke die Traglast weniger wird, der Reifenhersteller kann bescheinigen das dies trotzdem gewährleistet ist oder auch nicht.

    Bei der Anfrage zur Freigabe muss auch immer die Achslast, Höchstgeschwindigkeit, etc mit angeben werden damit der Hersteller berechnen kann ob das passt.

    Ich glaube, wir reden hier aneinander vorbei. Bitte nicht Reifenfreigabe und Fabrikatsbindung zusammenwürfeln. Die Reifenfreigabe kommt vom Reifenhersteller, die Fabrikatsbindung vom Fahrzeughersteller (und NUR vom Fahrzeughersteller).

    Die Reifenfreigabe sagt (wie mein Vorposter richtig erwähnt hat) nur aus, in welchem Maulweitenbereich der Felge dieser Reifen gefahrlos montiert werden darf. Angaben wie Höchstgeschwindigkeit und Achslasten werden lediglich gemacht, damit dir der für dein Fahrzeug korrekte Luftdruck mitgeteilt werden kann.

    Die Fabrikatsbindung bezieht sich auf die exakte Modellbezeichnung des Reifens, zb ob es ein 180/55ZR17 BT020R ist oder ein 180/55ZR17 BT023R. Motorradfahrer (speziell mit Motorrädern mit alter nationaler BE) können diese Fabrikatsbindung neuerdings über eine 21er austragen lassen. Für PKW wurde diese Fabrikatsbindung bereits im Jahr 2000 aufgehoben.

    Nochmal: Wenn ich als Prüfer das exakte Fabrikat eintrage, ist das für mich als Absicherung, aber keine Verbindlichkeit für den Kunden. Das Fabrikat darf gewechselt werden, Reifenfreigabe, Radabdeckung und Freigängigkeit müssen selbstverständlich weiterhin vorhanden sein.

    Vielleicht besser für das Verständnis:

    Fabrikatsänderung meint hier nicht 195/45R15 78V Dunlop anstatt 195/45R15 78V Pirelli, sondern 195/45R15 78V Dunlop SP2000 anstatt 195/45R15 78V Dunlop D40.

    Das Leben ist zu kurz, um langweilige Autos zu fahren. :]

  • Also ich rede die ganze Zeit von der Reifenfreigabe seitens des Reifenherstellers.

    Es ist Fakt, ein 195/45 r15 ist zugelassen von 6,5-7,5 Zoll Felgenbreite. Für die 8 Zoll wird eine Freigabe des Reifenherstellers benötigt.

    Ohne die Freigabe wirds nichts mit dem eintragen (außer bei den Hinterhofprüfern vielleicht).

    Das ist auch heute noch so.

  • Also ich rede die ganze Zeit von der Reifenfreigabe seitens des Reifenherstellers.

    Es ist Fakt, ein 195/45 r15 ist zugelassen von 6,5-7,5 Zoll Felgenbreite. Für die 8 Zoll wird eine Freigabe des Reifenherstellers benötigt.

    Ohne die Freigabe wirds nichts mit dem eintragen (außer bei den Hinterhofprüfern vielleicht).

    Das ist auch heute noch so.

    Alles richtig, was du hier schreibst. Für die Eintragung wird selbstverständlich eine Reifenfreigabe benötigt.

    In deinem ersten Post hattest du allerdings geschrieben, dass man anschließend kein anderes Reifenfabrikat mehr fahren darf, und das stimmt halt nicht.

    Das Leben ist zu kurz, um langweilige Autos zu fahren. :]

  • Das Reifenfabrikat wird ja in die Papiere mit eingetragen, wenn du ein anderes fahren willst musst du diese wieder eintragen lassen.

    Und hier glaube ich wirfst Du zwei Dinge durcheinander.

    Bei meinem Käfer musste ich auch eine Freigabe des Reifenherstellers besorgen um 185/80R15 auf einer 5x15 Felge fahren zu dürfen. Aber es wurde nur 185/80R15 eingetragen, ohne Hersteller ect.


    Wie schon gesagt, beschreibt die Freigabe lediglich die Montierbarkeit des Reifens auf der Felge. Ob die Kombination dann tatsächlich schleifrei auch am Auto zu montieren ist, ist dem Reifenhersteller erst mal egal.


    Ich würde behaupten, dass eine Fabrikatsbindung seitens des Prüfers nur dann mit aufgenommen wird, wenn zu erwarten ist, dass aufgrund von Fertigungstoleranzen der Reifenhersteller, ein anderes Fabrikat/Modell nicht mehr "sicher" zu fahren ist.


    Siehe anhängende Bilder. Das ist hinten rechts bereits nahezu voll verschränkt.

  • Du, ganz im Ernst mir ist's vollkommen wurscht was da bei Dir im Umkreis die Prüfer machen. Vielleicht hast Du das auch einfach falsch verstanden? Ich meine, oft genug erlebt, dass einige Prüfer ihre eigenen Prüfverfahren ( Impact Test Räder) nicht richtig verstehen. Irren ist männlich.


    Ich habe halt lediglich dargestellt, was von meiner Logik her Sinn macht, und das mit einer faktischen Erfahrung von letztem Mittwoch unterstützt.


    Obiger Anhang ist aus meiner Änderungsabnahme von letzter Woche. Und das andere Bild der Grund für die Fabrikatsbindung.

    Es steht ja auch in der Abnahme. Eingetragen werden genau die Reifen die gerade montiert sind. Fest in die Papiere, was einer Fabrikatsbindung entspricht.


    Möchte ich jetzt bei gleicher Reifenbreite ect. nen Reifen vom anderen Hersteller fahren, muss ich a) wieder eine Freigabe vom Reifenhersteller besorgen, dass ich diesen Reifen auf der Felge montieren darf und b) muss sichergestellt sein, dass ausreichend Freigängigkeit Vorhand ist. Und ich bin mir absolut sicher, dass es beim OP genauso laufen wird.

  • piff paff

    Carbonara

    Ihr beide wollt mir quasi erzählen dass unsere Prüfer im Umkreis die letzten 20 Jahre (oder länger ) das falsch machen? Bezweifle ich sehr stark.

    Dann sollen "eure" Prüfer dir doch einfach mal sagen, wo genau in der StVZO incl. Anhang und Richtlinien oder dem VdTÜV Merkblatt 751 das steht, dass bei einem Wechsel des Reifenfabrikats eine erneute Eintragung erforderlich ist. Da bin ich dann wirklich sehr gespannt.

    Im Übrigen weißt du genau wie alle anderen auch, dass es in jeder Überwachungsorganisation Prüfer gibt, die nach ihren eigenen Gesetzen handeln. Eines der besten Beispiele dafür ist die Zuteilung des H-Kennzeichens oder die Abgasmessung bei Motorrädern, oder oder oder....

    Es ist ja auch für niemanden schlimm, wenn der PI das so handhabt (betriebswirtschaftlich schon mal gar nicht ;) ), aber eben auch nicht erforderlich.

    Das Leben ist zu kurz, um langweilige Autos zu fahren. :]

  • Absolut! Das Einzige was dann halt wichtig ist, die Reifenfreigabe immer mitzuführen und naja die Freigängigkeit wird dann zu 100% überprüft werden bei einer Kontrolle, was auch sinnvoll in dem Kontext ist.

  • Absolut! Das Einzige was dann halt wichtig ist, die Reifenfreigabe immer mitzuführen und naja die Freigängigkeit wird dann zu 100% überprüft werden bei einer Kontrolle, was auch sinnvoll in dem Kontext

    Naja, die Polizei kann bei ihren mitunter recht fragwürdigen Kontrollen meistens eher nur mutmaßen, ob da etwas nicht stimmt. Aber Freigängigkeit wird eh bei jeder HU überprüft.

    Das Leben ist zu kurz, um langweilige Autos zu fahren. :]

  • So hier die Antwort vom TüV Süd auf die Frage.


    Hallo Herr Franzl,


    für die 195/45R15 ist seitens ETRTO eine Maximal-Felgenmaulweite von 7,5 Zoll vorgesehen. Wenn Sie die Reifen auf einer 8“-Felge montieren wollen, brauchen Sie dafür eine Freigabe des Reifenherstellers. In unserem Gutachten wird dann (wie Sie schon richtig geschrieben haben) genau dieser Reifentyp mit vermerkt, d.h. Sie wären an diesen Reifen gebunden.

  • So hier die Antwort vom TüV Süd auf die Frage.


    Hallo Herr Franzl,


    für die 195/45R15 ist seitens ETRTO eine Maximal-Felgenmaulweite von 7,5 Zoll vorgesehen. Wenn Sie die Reifen auf einer 8“-Felge montieren wollen, brauchen Sie dafür eine Freigabe des Reifenherstellers. In unserem Gutachten wird dann (wie Sie schon richtig geschrieben haben) genau dieser Reifentyp mit vermerkt, d.h. Sie wären an diesen Reifen gebunden.

    Auf genau diese Antwort hab ich gewartet. Sie können dir keine Quelle nennen, die das vorschreibt, dass exakt dieser Reifentyp bindend ist, weil es diese Quelle nämlich nicht gibt.


    Nochmal: Es ist weder schlimm noch falsch, das so zu handhaben, aber es ist für PKW, LKW, KOM und Anhänger rein rechtlich nicht mehr erforderlich.


    Im Übrigen ist bei geschätzt 95 von 100 Eintragungen bei Rad-/Reifenkombinationen überhaupt kein Reifenfabrikat angegeben, sondern lediglich Reifengröße, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex. Welche Regelung sollte denn dann für diese Leute gelten?

    Das Leben ist zu kurz, um langweilige Autos zu fahren. :]

    2 Mal editiert, zuletzt von Carbonara ()

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