Kennt jemand den Gesetzestext zu diesen Buchten die man auf Fahrbahnen baut? /Vorfahrtsrecht!

  • Wie gesagt kennt jemand das Vorfahrtsrecht für eine solche Situation?!
    Am besten den Originalen Gesetzestext?


    hab leider nur ne verschneites bild (vom letzen Winter) zur veranschaulichung


    die poller die da stehen kennzeichnen diese besagten stellen!
    Es ist in form einer bucht auf der straße mit einer Betonkante abgesetzt und bepflanzt!
    Sind hier auf der straße im bestimmten abstand immer abwechselnd (links, rechts, links,...) auf der straße.




    http://img242.imageshack.us/my.php?image=hpim1006of3.jpg

  • Derjenige auf dessen Seite das Hindernis ist muß warten (=> wie bei parkenden Autos) ... falls er nicht wartet ist man ja meist langsam genug noch anzuhalten (die Poller stehen ja nur in Tempo30-Gebieten) ... :wink:

    KAT - wozu? Mein Auto fährt auch ohne Wald!

  • Es ist ja im Verkehrsrechtlichem Sinne KEIN Hinternis!
    Ein Hinderniss ist z.B. ein parkendes Auto ect (nicht dauerhafte Einrichtungen)!
    Das Dinge ist eine Bauliche Veränderung!!!


    Folglich gibt es meiner Meinung nach dafür keine Eindeutige Regelung!
    Denn bei Baulichen DAUERHAFTEN Verengungen stehen immer Schilder welche die Vorfahrt regeln!



    -->Lass mich gerne eines Anderen belehren!!!

  • ich sehe das so, dass du ja im gegenverkehr fahren muss um an diese "hinderns" vorbei zu kommen und deshalb bist du wartepflichtig. kannst also erst fahren wenn dir nix entgegen kommt, es sei denn du bist sehr mutig und hoffst das die anderen anhalten, dann kannst du auch einfach dran vorbei fahren.



    edit: hast du dein fahrschulbuch nicht mehr??? da sollte ja alles drin stehen.

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen

    Einmal editiert, zuletzt von Golf1.6 ()

  • Entscheidender wird sein, dass diese bauliche Maßnahme den Verkehrsteilnehmer zwingt, die Spur des Gegenverkehrs zu benutzen. Das heißt, er muß warten. Wenn beide Ihre Spur nicht beibehalten können, müssen sie sich verständigen. Gibt ja oft auch Verengungen für beide Fahrtrichtungen.


    An Kreuzungen verhält sich das ja auch so. Es muß der warten, der die Spur des anderen kreuzt.


    Kenne auch Ortseinfahrten, in denen dise Hindernisse stehen. Da muß man dann ggf. aus 50 km/h (oder schneller) heraus abbremsen und anhalten.

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