Welche HU-Firma für ein Oldtimer-Gutachten?

  • Vielen Dank für Ihre Antworten. Ich werde versuchen, eine Werkstatt zu finden, der ich vertrauen kann.


    Ich halte meine Autos immer gerne gut gepflegt und im Originalzustand, daher sollte ein Oldtimer-Gutachten im Allgemeinen kein Problem sein. Aber bei Dekra habe ich schlechte Erfahrungen gemacht, da es scheint, als hätte jeder Prüfer seine eigenen Kriterien, und ich mag es einfach nicht, Lotto zu spielen; es ist eine Verschwendung von Zeit und Geld. Wenn ich mein Auto in sehr gutem Zustand halte, erwarte ich, dass der Prüfer das erkennt.


    Meine letzte Erfahrung war folgende: ein Oldtimer, der zu 100 % im Originalzustand ist, ohne Rost an der Karosserie oder dem Unterboden, keine Kratzer oder Dellen im Lack, glänzend polierter Lack und ohne Mängel durch den TÜV gekommen. Laut dem Prüfer konnte er das Oldtimer-Gutachten nicht bekommen, weil das Auto "restauriert werden müsste". Was hier restauriert werden muss, fragte ich. "Ich weiß es nicht, es muss aber restauriert werden". Am nächsten Tag ging ich wieder hin, und ein neuer Prüfer gab mir das Oldtimer-Gutachten ohne Probleme, weil er sagte, das Auto sei "makellos".


    Für sie bedeutet ein "Ja" oder "Nein" zu einem Auto eine Minute ihrer Zeit, aber für mich bedeutet es, einen ganzen Morgen von meiner Arbeit zu opfern. Ich habe keine Lust, ihre Spielchen mitzuspielen.

  • Ja, das ist leider so. Es kommt auf den Prüfer an und wie er die Regeln interpretiert.


    Das Gesetz gibt in der aktuellen Fassung eine enge Leitlinie vor mit nur geringen Interpretationsspielräumen. Ein guter bis sehr guter Zustand sowie Originalität oder maximal „zeitgenössische Veränderungen“ sind gefordert bzw. erlaubt. Falls dies nicht gegeben ist, ist „im Regelfall“ eine H-Abnahme nicht möglich.


    Gerade mit dem Hinweis auf den „Regelfall“ eröffnet das Gesetz aber eben doch noch einen Weg zum „H“: in Ausnahmefällen kann man doch ein H bekommen, auch wenn man einzelne Voraussetzungen der Richtlinie nicht erfüllt. Das wird allerdings sehr eng gehandhabt. Hier kommt es darauf an, was noch „zeitgenössisch“ ist. Vorstellbar sind hier also bspw. Lensos oder evtl. Motorumbauten aus anderen Baureihen, wie bspw. der VR6 aus Golf III oder Corrado. Dafür muss man aber einen kompetenten Prüfer (und seinen „technischen Leiter“, siehe Richtlinie) finden, der / die das mitmachen.


    Die größten Spielräume bestehen jedenfalls noch bei der Beurteilung, ob der Zustand eines Autos so gut bzw. so erhaltungswürdig ist, dass eine H-Abnahme zurecht begehrt wird. Auch hier ist ein kundiger Prüfer Gold wert. Denn einen „Neuwagenzustand“ verlangt das Gesetz gerade nicht!


    Beste Grüße

    "... in this world nothing can be said to be certain, except death and taxes." (Benjamin Franklin)


    "Verglichen mit den Grünen und ihrem Hang zum alltäglichen Totalitarismus, ist die katholische Kirche eine libertäre Organisation mit Sinn für menschliche Schwächen." (Henryk M. Broder, Die Welt vom 2. März 2013)

    Mein Calypso-GTI16V

  • Seit wann das?

    Zeitgenössisch muss es sein. Wenn ich jetzt in meinen 83er Golf 1 JK einen sagen wir 85er JP aus dem G2 einbaue soll das nicht gehen (abgesehen davon dass den Unterschied wohl kaum ein Prüfer bemerken würde)?

    Wenn ich es wollte könnte ich auch einen modifizierten KY einbauen. War damals möglich und ist im Rahmen der Leistungssteigerung bei der keinerlei Umbaumaßnahmen erforderlich sind. Werksfreigabe wirds dafür vermutlich nicht geben aber trotzdem dürfte kein Prüfer der klar denken kann ein Problem damit haben.

    Klar, Bequemlichkeit kostet. Ist es mir aber wert. Zum einen kann er Kleinigkeiten sofort beheben, wenn ein Birnchen defekt ist z.B. und die AU macht er im Zweifel solange bis sie passt und ich kann jederzeit am Vortag hin und jederzeit am nächsten Tag zur Abholung ohne einen konkreten Termin einzuhalten was mir sehr gefällt.

    Seit 2011:


    https://www.oldtimer-markt.de/www/otm/files/2016/12/2011_04_19_vkbl_2011_s_257_-_oldtimerrichtlinie-1.pdf


    (auch wenn der Link von der OM kommt, es ist das Verkehrsblatt und nicht irgendein "Anforderungskatalog" irgendeiner Prüforganisation)


    siehe 3.2.3.1.


    Das lese ich als Mindestanforderung, was auch nicht durch das "zeitgenössisch" und "in den ersten 10 Jahren hätte /könnte) aufgeweicht wird. Ansonsten bräuchte man den ganzen Huckelmiez da überhaupt nicht hinschreiben, wenn dann eh wieder gilt "alles was in den ersten 10 Jahren hätte/könnte".


    Aber wie gesagt, Anwälte jeder Art und Richter mögen das dann anders sehen, zum Streiten sind Gesetze / Verordnungen ja da. Ich sehe keinen VR6 im Golf 2 mit H-Kennzeichen. Und auch keine Lensos. Auch wenn sich die Richtlinie da natürlich unter Punkt 3-4 auf Seite 258 selbst widerspricht.

  • Mit den Lensos ist es ja nichts anderes als z.B dem Radio, da kommt es ja auch nur drauf an das es optisch passt.

    Wenn man es mal weiter spinnt, kann der Hersteller nicht ausschlaggebend sein, sonst dürfte ich bei Ersatzteilen und auch Reifen auch nur Hersteller verwenden die es damals schon gab. Wenn mir der Krümmer kaputt geht kann ich auch nur nen Fächerkrümmer nehmen weil nichts anderes für den PF zu bekommen ist, da hätte mein Prüfer auch kein Problem mit wenn das Gutachten neuer ist.

    91er Golf 2 GTI 8V Tornadorot

  • Aber wie gesagt, Anwälte jeder Art und Richter mögen das dann anders sehen, zum Streiten sind Gesetze / Verordnungen ja da. Ich sehe keinen VR6 im Golf 2 mit H-Kennzeichen. Und auch keine Lensos. Auch wenn sich die Richtlinie da natürlich unter Punkt 3-4 auf Seite 258 selbst widerspricht.

    Anwälte „jeder Art“ und Richter nicht, aber das Gesetz und die darauf ergangene Richtlinie eröffnen - wie gesagt in sehr engen Ausnahmefällen - durchaus einen Weg.


    Dabei wird wohl aber nicht alles gehen. „Zeitgenössisch“ muss hier wohl in Zusammenhang zum Baujahr bzw. zur Modellreihe gesehen werden. Ein VR6 aus 1992 - 1995 (ca.) mag da noch gehen. Bei einem R32 sehe ich das anders. Denn mit dem „H“ geht es immer auch um das jeweilige Auto in seiner Zeit. Da verwendet das Gesetz mit seiner Richtlinie sehr häufig (für andere Umbauten) den 10-Jahres-Zeitraum als äußerste Grenze. Das, so meine ich mal, wäre auch hier der vertretbare Rahmen.


    Aber wie gesagt. Wir können hier viel schreiben und behaupten. Einen Prüfer muss man dafür finden. Wenn aber einer bereit dazu ist, das mitzumachen, hält er sich nach meinem Dafürhalten eindeutig an Recht und Gesetz.

    "... in this world nothing can be said to be certain, except death and taxes." (Benjamin Franklin)


    "Verglichen mit den Grünen und ihrem Hang zum alltäglichen Totalitarismus, ist die katholische Kirche eine libertäre Organisation mit Sinn für menschliche Schwächen." (Henryk M. Broder, Die Welt vom 2. März 2013)

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  • siehe 3.2.3.1.


    Das lese ich als Mindestanforderung, was auch nicht durch das "zeitgenössisch" und "in den ersten 10 Jahren hätte /könnte) aufgeweicht wird. Ansonsten bräuchte man den ganzen Huckelmiez da überhaupt nicht hinschreiben, wenn dann eh wieder gilt "alles was in den ersten 10 Jahren hätte/könnte".

    Genauso sehe ich das, den kompletten Absatz hätten die sich sparen können. ist vermutlich von einem Beamten geschrieben worden, "Dienst nach Vorschrift" durch sich widersprechende Anordnungen bedeutet schliesslich nichts tun.

    Es gibt ja nun noch deutlich ältere Fahrzeuge als Golf 1 und 2 die zu ihren Zeiten umgebaut wurden, z.B. Käfer mit Porschemotor. Ich halte die 3.2.3.1 Abs. 1 daher für nicht relevant und falsch da vorher klar und deutlich erklärt wird dass jede Änderung innerhalb von 10 Jahren oder vor mind. 30 Jahren möglich gewesen sein muss.

    Auch der Passus mit "Motornummer bzw. Typ muss klar erkennbar sein" ist ein Witz. Ich habe noch nie erlebt dass sich der Prüfer die Mühe gemacht hätte die Stelle am Motor sauber und lesbar zu machen. Der guckt vielleicht auf den Rumpf ob da 1.6 oder 1.8 steht und das wars. Wenn er im Thema VW drin ist wird er einen DX von einem RP unterscheiden können...


    Aber egal wie man es dreht und wendet es wird immer ausschliesslich vom Prüfer abhängen und nicht von dem was in dem Pamphlet steht.

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