Ich möchte nicht wissen über welche Margen man z.B. bei nem Implantat redet und wer da wieviel von abbekommt
da kenne ich mich zufällig ganz gut aus, deshalb kann ich dir dazu was sagen.
bei einem medizinprodukt wie z.b. einem implantat verbietet der gesetzgeber jeglichen aufschlag auf den herstellerpreis. es dürfen z.b. keine lagerhaltungskosten aufgeschlagen werden, nicht mal die versandgebühren dürfen in rechnung gestellt werden.
und wer vom hersteller aus welchen gründen auch immer rabatte bekommt, ist vom gesetzgeber verpflichtet diese 1:1 an den patienten weiterzugeben. und das wird auch kontrolliert. das nennt sich gesetz zur bekämpfung der korruption im gesundheitswesen.
auf die preisgestaltung des herstellers allerdings hat der arzt natürlich keinen einfluss.
von daher muss ich dich enttäuschen, dein einwand greift hier leider so gar nicht. aber ganz interessant, dass du diese vermutung hier anstellst