Ich gebe auf - Straßenverkehrsamt weigert sich einzutragen

  • Na das hier eben 2 Fahrwerke eingetragen sind, korrekterweise aber nur das aktuell verbaute eingetragen sein darf.

    Das bereits eingetragene bei ihm ist ja das Originalfahrwerk und keins von Hersteller XY.


    Und das mit der Fachgerechten Montage ist auch etwas "herangezogen".


    Wenn mein Originaldämpfer defekt ist und ich einen neuen Originalen verbaue, schaut da ja auch kein Prüfer drüber ob das ordnungsgemäß gemacht wurde, daher zählt das Argument für mich nicht.


    Wenns nach dem Zulassungsheini geht müsste quasi das Originalfahrwerk wieder eingetragen werden wenn irgendwann das Sportfahrwerk wieder ausgebaut wird, ist doch auch Blödsinn.

  • Ich behaupte jetzt mal der hat was gegen Umbauten am Fahrzeug.

    Meiner Meinung nach hat der Sesselpupser sowas nicht zu entscheiden, der Prüfer der die Abnahme macht ist berechtigt dazu.

    Der Eine hat qualifizierten technischen Sachverstand und weiß wovon er redet.

    Der Andere ist kleiner Sachbearbeiter und möchte auch ohne Verstand was sagen dürfen...

  • Mehrere Felgensätze mit / ohne Distanzen im Fahrzeugschein kenne ich auch als zulässig. Von daher müssten mehrere Fahrwerke wohl auch gehen. Hier kann es ja nicht auf die „Wechselhäufigkeit“ ankommen.


    Ich würde einen anderen Sachbearbeiter oder gleich eine andere Zulassungsstelle aufsuchen. Erst, wenn das nichts hilft kommt das Gespräch mit dem Amtsleiter.


    VG

    "... in this world nothing can be said to be certain, except death and taxes." (Benjamin Franklin)


    "Verglichen mit den Grünen und ihrem Hang zum alltäglichen Totalitarismus, ist die katholische Kirche eine libertäre Organisation mit Sinn für menschliche Schwächen." (Henryk M. Broder, Die Welt vom 2. März 2013)

    Mein Calypso-GTI16V

  • Ich habe im Fahrzeugschein meines Golf 7 auch zwei verschiedene Fahrwerk/Räder Kombinationen mit unterschiedlichen Höhen eingetragen.


    Zuerst war da mal ein TA Technix Gewinde i.V.m. 19" Felgen drin mit VA 320mm/HA 340mm.

    Aktuell ist ein KW V1 i.V.m zwei verschiedenen Sätzen 19" Felgen drin mit VA/HA 320mm.


    Als ich mit dem Gutachten des KW-Einbaus zur Zulassungsstelle hier bin, haben die das alte drin gelassen und einfach das neue dazu getragen.

  • Ich meine, mich zu erinnern, dass das bei mir identische Probleme beim eintragen der Abnahme in den Fahrzeugschein gab. Hier hat wohl leider die Zulassungsstelle immer den längsten Hebel. Kurz mit meinem Prüfer gesprochen und er hat mir postalisch die geforderte "Austragung" nachgereicht. Damit war es dann kein Thema mehr. Wäre in deinem Fall aber ja nicht zielführend nehme ich an, weil eben ein Originalfahrwerk "eingetragen" ist und daher zusätzlich bleiben soll, richtig?

  • Das Ganze hat ein Ende...

    Der zuständige TÜV Prüfer, vielen dank an TÜV Nord, hat sich um die Ergänzung im Fahrzeugschein schnellstmöglich gekümmert, sodass die optionale Tieferlegung ab Werk aus dem Fahrzeugschein gestrichen wird.


    Heute da gewesen, nachdem ich zum 2. Mal versucht habe zu erklären, dass es nicht notwendig ist kam "jaja das sagen alle Prüfer, kennen wir schon". Dies lies ich so stehen Hauptsache das Gutachten wird dies mal übernommen.

    War das letzte mal in diesem SVA

  • Mehrer Räder sind ja ab werk schon eingetragen. Mehrer fahrwerke halte ich , wie mehrere Motoren, für quatsch. Allerdings muß man da nix austragen. Der Knecht, der den neuen Schein ausstellt, lässt alles andere eben weg. Bei meiner Karre stehen ja auch noch Reifen drin, die mitlerweile völlig unmöglich sind. Da wurd nix ausgetragen.

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