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Am besten sprichst du im Vorfeld einmal mit dem Prüfer deines Vertrauens, wie genau er das Thema „zeitgenössische Umbaumaßnahmen“ interpretiert. Die Gesetzeslage lässt da nämlich durchaus einen gewissen Spielraum zu.
Einige der Zeitgenossen akzeptieren die Umrüstung nur, wenn ein Teilegutachten vorliegt, das max. 10 Jahre nach EZ erstellt worden ist. Anderen wiederum ist egal, ob es das Fahrwerk damals schon gab. Bei denen kommt es darauf an, ob diese Umbaumaßnahme in dem damaligen Straßenbild üblich war.
Wenn für ihn letzteres passt, musst du dich nicht auf die Suche nach einem gebrauchten Monotube begeben, sondern kannst auch ein neues kaufen
Wie schon geschrieben mal mit dem Prüfer reden. Ich hatte letztens meinen Jetta wegen neuer Felgen vorgeführt und der Prüfer beim TÜV Nord meinte jetzt noch ein Gewindefahrwerk damit er vorne noch etwas tiefer kommt und es ist perfekt.
Daraufhin meinte ich wird aber schwierig mit dem H, da kam vom Prüfer nur er trägt jedes Gewindefahrwerk mit H ein, solange nix schleift. Fahrwerk hat was mit Sicherheit zu tun und deshalb trägt er auch ein aktuelles ein, rein von der Optik wäre es zeitgemäß.
Hab mir nen GtSpecial im Originalzustand zugelegt. Er soll auch eine H Abnahme bekommen allerdings mit Gewinde.
Hab jetzt mit zwei Prüfern gesprochen ( Dekra,GTÜ). Beide sagten mir das er ein Gutachten Bräuchte das bis 10 Jahre nach EZ schon ausgestellt war. Da bliebe nur H&R. Aber kann mir das mal jemand mit dem Zeitgenössisch erklären? Ich verstehe das so, es gab zu dem Zeitpunkt schon Gewinde und daher sollte das auch mit nem andren Hersteller gehen. Hat jemand Erfahrung mit TÜV Süd?
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder ge- gebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Ände- rungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig
Zumindest der von Dir zitierte Text stützt das aber nicht. Denn dort steht ja gerade, dass der Umbau innerhalb von 10 Jahren nach EZ hätte möglich sein müssen.
„Stino“ Gewindefahrwerke sollten vermutlich immer irgendwie gehen - wenn man den richtigen Prüfer findet. Das H&RMono ist da besonders einfach, weil es tatsächlich noch innerhalb des 10 Jahres Zeitraums auf den Markt kam (lt. ersten Gutachten). Aber andere einfache Gewindefahrwerke sollten m. E. auch gehen.
Und wie streng die Anforderungen letztlich gehandhabt werden, ist schwer zu beurteilen. Da geht jeder Prüfer anders vor. Ich kenne bspw. auch H-Abnahmen mit einem Kw V3 im Golf 2.
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