Sicher, dass es damals nicht tiefer ging? 😎 Ich bin 1997 ein H&R Monotube gefahren, 13” ATS und da konnte man auch noch am Rahmen und den Antriebswellen fummeln… Abnahmen waren da noch pragmatisch und das VD TÜV Merkblatt 751 mit Empfehlungen zur Mindestbodenfreiheit hat auch keinen interessiert.
Gut, der Golf war von 87, da galt dann auch die 50cm Lichtaustrittskanten Geschichte nicht.
Kurzum, auch damals waren schon Tieferlegungen >120 mm machbar - sogar eingetragen. Heute natürlich undenkbar… 😁
Hallo DrHouse,
mein Golf 2 ist BJ. 11/83 ich habe schon öfter gelesen das „deutschen Richtlinien“ damals galten nicht die „EU-Richtlinien"
31.12.1987 wo es mit den mindest scheinwerferhöhe von 500 mm alles geändert wurde.
Versteh ich das Richtig das ich also darum quasi mir keine Sorgen zwecks den 500 mm scheinwerferhöhe oder der 200 mm Kennzeichen Unterkante zu Boden machen muss!?
Da ich eine US-Frontstoßstange habe bin ich da jetzt ohne Fahrwerk bei gerade mal 250 mm Kennzeichen Unterkante zum Boden
Wäre echt cool, wenn du mir da helfen könntest.
Grüße