Verweigerung H- / Oldtimer-Gutachten Golf 2 GTI wg unzulässiger Rad-/Reifenkombination

  • Hallo zusammen!

    Eigentlich müsste ich mich im entsprechenden Bereich erst einmal vorstellen :) Mein Name ist Ulli, ich komme aus dem schönen Nordthüringen und bin seit kurzer Zeit stolzer Besitzer eines dreitürigen weißen GTI 8V Mj 1988. Das Auto selbst werde ich im Frühjahr wenn das Wetter passt mit entsprechenden Fotos vorstellen.


    Nun zum eigentlichen Thema:

    Ich war heute bei der GTÜ wegen Abnahme Oldtimergutachten. Alles schön und gut bis auf einen Punkt, der die Sache (vorerst) zum Scheitern brachte: Im alten Brief und dem aktuellen steht als einzigste eingetragene Reifenkombination 175/70R13. Nun sind seit geraumer Zeit 185/60R14 auf 6J Felgen ET38 montiert (Originalbild siehe Anhang - Felge & Reifen sollten eigentlich auch unkritisch / zulässig sein). Da nun die 14" 185er weder in den Fahrzeugpapieren noch im System der GTÜ als für dieses Fahrzeug zulässige Kombi steht, wurde nun das H-Gutachten verweigert. Ich weiß, dass im Downloadbereich des Forum entsprechende Dokumente sind, die ich heute auch dem Prüfer unter die Nase gehalten habe. Juckt ihn aber nicht. Er verlangt seitens VW ein Dokument, auf welchem der Hersteller die 14er Kombination in Verbindung mit meiner Fgst-Nummer bestätigt.


    Bin ich im falschen Film? Habt ihr (konstruktive & sachliche) Ideen, wie man die Sache richten kann?


    Im Übrigen sollte heute auch die Hauptuntersuchung stattfinden - Plakette wurde mit gleicher Begründung nicht erteilt. Rad-Reifenkombination gem. Fzg-Papieren nicht zulässig = erheblicher Mangel.

  • Fahr zu einem Prüfer mit Verstand, die GTÜ war in Sachen H schon immer etwas schwierig.

    Also zumindest ist es bei uns so.

    Such dir einen Sachverständigen der mit Classic Data arbeitet,

    so hatte ich es gemacht und keine Probleme gehabt.

    Was Deine Meinung stützt & als zusätzliche kleine Posse: Der hat sich tatsächlich gute 10min mit den zwei ORIGINALEN Endrohren des ORIGINALEN ESD beschäftigt. Er kenne nur 2er Golf mit einem Endrohr :wacko:

  • Ich habe null Verständnis für ignorante Prüfer, die versuchen entgegen geltenden Verordnungen zu handeln und Ihre Befugnisse ausnutzen um es kleinen Enthusiasten schwer zu machen Ihre Fahrzeuge zu erhalten.

    Diese Rad-Reifenkombination ist eine gängige Standardgröße aller Golf 2 gewesen und auch so in der fahrzeugtechnischen Datenbank des KBA hinterlegt, welche für jeden Prüfer einsehbar ist.

    Diese Kombination war früher in jedem Golf 2 Fahrzeugschein eingetragen und somit hätte eine Genehmigung mit HU-Untersuchung nach §23 StVZO für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer erteilt werden müssen; zumindest hätte die HU nach §29 StVZO aufgrund eines solchen fadenscheinigen Mangels nicht verweigert werden dürfen.


    Anbei mein Fahrzeugschein


  • prinzipiell sollte das Nachtragen der 185er / 14er Kombi bei der Zulassungsstelle mit den Unterlagen die auch im Downloadbereich sind, kein Problem sein. Nur beißt sich genau hier die Katze in den Schwanz: Der Wagen ist seit drei Jahren abgemeldet und für die Zulassung benötige ich die neue HU, die mir - zumindest von den Spezi's der GTÜ - verweigert wird. Und ohne diese keine Zulassung mit Nachtragen der 185er :)


    Ich werde über die Werkstatt eines guten Bekannten einen neuen Anlauf starten (DEKRA). Die Unterlagen der GTÜ bzgl HU & H-Gutachten habe ich ja mitgenommen. Insofern wird es bzgl. des bestehenden "Mangels" eh mit einer simplen Nachbegutachtung abgetan sein.


    Man wundert sich trotzdem...

  • Da das EZ Datum absolut in gleichem Schrifttyp wie der Rest geschrieben ist (normal handschriftlich) halte ich dass nicht für den Erstbrief.


    Oder das ist ein Tüv ausgestellter Brief eines Reimportes.


    Haste mal den ganzen?


    das "nachtragen" der Radgröße geht doch auch bei abgemeldetem Fahrzeug.


    edit: das kann unmöglich der orig. Brief ausgestellt von VW sein. Da es keine erweiterten Längen/Breiten/Höhenmaße gibt ist nicht mal die werksmäßige Tieferlegung / Kotflügelverbreiterung erfasst.


    Und ein GTI hat normal 1200kg gebremste Anhängelast.

  • Du hast recht - der abgebildete Brief selbst datiert auf Anfang 1988, d.h. ein paar Wochen nach "EZ" - auf der halben Umschlagseite steht "... für die erstmalige Erfassung..." . Mag sein, dass es sich um einen Reimport handelt, was mir jedoch auf Grund der übersichtlichen und nachvollziehbaren Historie mit zwei Vorbesitzern Bj '42 & '44 sowie des Fahrzeugzustands egal ist.


    Aber zurück zum Thema: Die 185er kann ich notfalls auch bei einem abgemeldeten Fahrzeug nachtragen lassen?

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