Kläre das im Detail vorher mit dem/einem Prüf-Ing ab...nur so bist Du safe ! Es geht dabei ja auch mit Sicherheit um das Mass der Tieferlegung, vermutlich mit einem Gewindefahrwerk. Dabei darf die zulässige Mindesthöhe die im jeweiligen Gutachten festgeschrieben steht, in keinem Falle unterschritten werden.
Wenn die ganze Aktion nicht zu 100% StVO-konform ist bzw die Herren Pol-Beamten an der Eintragung ( berechtigte ) Zweifel haben, musst Du bei einer Kontrolle jederzeit mit rechnen, das Dir evtl. die Weiterfahrt untersagt wird bzw der Golf gar "sichergestellt" wird und es zu einer Nachprüfung kommt. Wenn dann dort festgestellt wird, es ist nicht korrekt ( es sich um eine sog. "Schreibtisch"- bzw "Gefälligkeitseintragung" handelt ) dann zahlst Du die Nachpruefung, dazu eine Strafe und darfst Du alles zurückbauen. Anschließend nochmals kostenpflichtige Nachprüfung beim entsprechenden TÜV...nur mal so am Rande erwähnt ! Deine Entscheidung.