Sind Lampenschirme in der StVZO erlaubt ?

  • Hi,


    Hat jemand von euch ne Ahnung, ob die Lampenschirme für die normalen Scheinwerfer in der StVZO zugelassen sind. Werden ja gerne auf den 1er Golfs gefahren, aber es gibt ja auch welche für den 2er. Haben aber keine ABE oder sonstwas. Sieht wohl schlecht aus, das man die im öffentlichen Straßenverkehr fahren kann oder ?


    Hoffe jemand von euch kann mir helfen :)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo und Gude nach Hesse :wink: ,


    hm wenn keine ABE dann wenigstens nen Teilegutachten ?


    Sonst mal fragen, ob man sie eintragen lassen kann ... so auf blauen Dunst


    Hm du meinst diese Chromteile vom Käfer diese "Schlafaugen" ?


    Na ob das wirkt bei dir ... Würde vielleicht lieber nach normalen Chromringen für die Scheinis vom 2er suchen.


    Solche habe ich mal gesehen in Gifhorn. Das sollen auch Käferteile sein.


    Deine Front sieht doch OK aus .. ?(


    Gruß Alexander 8)

  • Hi Alexander


    Ne nen Teilegutachten is auch net. Werd wohl ma zum TÜV müssen und ma fragen, geh nur net gern hin, weils da immer so absolut voll dort is und man echt lange warten muss.


    Yap ich mein die Chromteile, ob die vom Käfer sind weiß ich nicht, aber sehen aus wie Schlafaugen.


    Chromringe gibts auch, hmmm werd da auch ma nach schaun.


    Bin auch absolut zufrieden mit meiner Front, aber ich hab in nem anderen Forum Bilder gesehen mit diesen Schlafaugen und ich find das sieht echt gut aus am 2er. Retro eben.
    Weiß zwar net wie sie aufm Doppelscheinwerfer grill sich machen, aber ich probiers einfach ma, wenns mit dem deal klappt.


    Gruß

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