Felgen Eintragung oder Gutachten?

  • Hallo liebe Gemeinde,


    Ich habe selbst gegoogelt allerdings brauch ich Gewissheit. Ich habe damals Felgen von Aluett gekauft mit der KBA Nummer 44603. Diese fahre ich mit 185/55 Reifen. Muss ich diese noch eintragen lassen? Und geht das überhaupt? Ich finde ein Gutachten zur ABE im Internet. Dort steht unter Golf 19E jedoch nur 185/60. Bin ich nun illegal unterwegs?

    Bitte um dringende Antwort ich bin nämlich im Moment dabei einen Schaden den ich selbst nicht verursacht habe zu klären. Ich musste eine Vollbremsung hinlegen und habe jemanden auf dem Fahrrad erwischt. Habe jedoch keine Schuld. Ich habe aber nun Angst das ich kein Recht auf Schadensersatz habe da die Kombination nicht eingetragen oder legal ist? Im Fahrzeugschein stehen ja nur 175/70 Reifen.


    Vielen Dank schon mal für eure Antworten und falls dieser Beitrag nicht hierher gehört tut es mir leid.

  • ...welche Felgengröße sind die Aluett...14" oder 15" ?

    Beim Golf 2 ist zulässig 185/55/15 oder 185/60/14 !


    Im Prinzip ist es so: Ist eine ABE vorhanden, geht es OHNE eintragen. Ist ein Gutachten vorhanden, muß eingetragen werden. Tut man das nicht, erlischt sozusagen die Betriebserlaubniß vom Fahrzeug !

    Am besten besorgst Dir schnell noch 5,5x13 Stahlfelgen vom Golf 2 mit 175/70/13 er Reifen und schnallst die drauf.

    - METAL RULES, BANG YOUR HEAD ! :thumbup:

  • Könntest trotz aller Aufregung etwas mehr zum Auto schreiben...

    Aber hier meine Werte aus dem alten Kfz-Brief (1.6 PN EZ 09/1991), in der Zulassung stehen nur 175/70R13:

    175/70 R13

    185/60 R14

    185/55 R15

    Welche Felgenmaße haben die Aluett (das steht drauf, z.B. 5,5" oder 6" der 6,5") und bezieht sich auf die Felgenbreite sowie die ET (z.B. 28mm).


    Grundsätzlich glaube ich nicht, dass die Felgen was mit dem Unfall zu tun haben könnten.

    Gruß André
    VW Golf 2 EZ09/91 derzeit 18tkm

  • Grundsätzlich glaube ich nicht, dass die Felgen was mit dem Unfall zu tun haben könnten.

    Richtig...wo kein Kläger da kein Richter !

    Solange da kein spitzfindiger Gutachter das Auto sozusagen auf den Kopf stellt, wird es niemanden interessieren. Und den meisten ist es meist sch...egal. Der Golf wurde ja vermutlich nicht von der Polizei nach dem Unfall sichergestellt..oder ?!

    - METAL RULES, BANG YOUR HEAD ! :thumbup:

  • Danke für die schnellen Antworten. Entschuldigt den unvollständigen Beitrag. Es handelt sich um einen 1.6 L RF Bj.88 . Ich habe auch noch originale Winterreifen da aber möchte natürlich alles so ehrlich wie möglich abwickeln. Mittlerweile habe ich herausgefunden das ich die Reifen fahren darf allerdings verstehe ich noch nicht ob das in Verbindung mit den Felgen legal ist. Desweiteren ist für mich nicht schlüssig ob Gutachten zur ABE nun eine ABE ist wenn die Bedingungen die da stehen erfüllt sind und ich die zugelassenen Reifen fahre oder ob es quasi nur eine Teilgenehmigung ist. Für mein Auto stehen da eben 185/60/R14 ich fahre aber 185/55/R14 macht die 55 einen unterschied und ist somit nixht zugelassen für diese felgen?


    Die Aluett haben übrigens 6Jx14H2

    Ich kann auch eben die Genehmigung die ich im Internet gefunden habe hier reinstellen oder einen Link wenn das in Ordnung ist. Ich habe bei Google einfach mal nach der KBA 44603 gesucht und bin eben auf genau dieses Gutachten gestoßen aus welchem ich die Infos habe.

    Übrigens, die Sommerreifen sind so gut wie neu das heißt Profil etc. sind definitiv ok und da kann man mir nichts ankreiden.

    Vielen Dank nochmal.

  • Der 185/55 gehört auf eine 15 Zollfelge und du hast in auf einer 14 Zollfelge und somit ist leider die Betriebserlaubnis für das fahrzeug erloschen und die Kombi ist auch nicht eintragungsfähig.

    Wenn alles legal sein soll schnell runter mit der kombi und auf 185/60 umgestellt!

    Auto:

    Golfcabriolet Sportedition

    BJ 2001

    Moonligthbiuemetalic

    8)

  • Es kommt vor allem auf den Abrollumfang an. Siehe auch: https://www.tuvsud.com/de-de/b…erungsabnahmen/tuning-faq.


    Theoretischer Soll-Abrollumfang ist in deinem Fall für die 14''-Reifen-/Felgenkombi 1,82 m. Ist-Umfang liegt bei 1,76 m. Das ist eine Abweichung von - 2,6 % gegenüber der kleinsten für den 1.6er zulässigen Reifengröße, 175/70 R13. Also zumindest die Eintragung müsste möglich sein. Aber wie meine Vorredner schon sagten, besteht für deine Reifen-/Felgenkombi keine ABE.

  • Also 185/55 R14 ist eine klassische Größe vom Polo 6N z.B.


    Für den Golf brauchst du 185/60 R14 die in den Papieren auch stehen.

    Solange dann alle weiteren Auflagen erfüllt sind, wärst du mit einer ABE auf der sicheren Seite.


    Mit der jetzigen Reifengröße bist du sicherlich in einem Rahmen was per Einzelabnahme eintragbar wäre.

    Aber so wie es derzeit ist, ist es nicht zulässig!


    Das einfachste wäre einfach die passenden Reifen zu besorgen.

    Gruß Basti

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