Nutzen Sie unsere Webseite wie gewohnt mit der üblichen Werbung und Tracking. Details finden Sie auf der Seite Datenschutzerklärung. Oder schließen Sie ein Premium-ABO ab, welches auf Werbung und Tracking verzichtet.
Auf der Seite Datenschutzerklärung können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.
WOBber+ Abo abschließen
Nutzen Sie unser Abo nahezu werbefrei und ohne Tracking zum kleinen Preis, jederzeit kündbar. Weitere Abo-Angebote finden Sie auf unserer Info-Seite.
Für die Nutzung mit Werbung: Wir und unsere Partner erheben und verarbeiten personenbezogene Daten (wie z.B. IP-Adressen, Cookies oder Geräte-Kennungen), um unser Webangebot zu verbessern und zu finanzieren. Die Verarbeitung kann auch außerhalb der EU/EWR erfolgen, wo unter Umständen kein vergleichbares Datenschutzniveau herrscht, z.B. in den USA. Weitere Informationen zu den Orten der Verarbeitung finden Sie hier. Die Verarbeitung erfolgt dabei zu den folgenden Zwecken:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden. Anzeigenmessung, Inhaltemessung, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklung
Die Leistung von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über die Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte gesehen haben, können abgeleitet werden. Erkenntnisse über die Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und Systeme und Software zu entwickeln. Personalisierte Anzeigen, Anzeigenmessung und Erkenntnisse über Zielgruppen
Anzeigen können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen besser zu personalisieren. Die Anzeigen-Leistung kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte gesehen haben, können abgeleitet werden.
Auf der Seite Datenschutzerklärung finden Sie eine detaillierte Übersicht, welche Partner zu welchen Zwecken Daten verarbeiten, insbesondere auch, welche Partner Nutzerprofile auf Basis der erhobenen Daten erstellen. Für die Verarbeitung Ihrer Daten benötigen wir dabei Ihre Einwilligung.
Was sagt denn so ein Wertgutachter zu nem normalen CL.
Mein 10 Mio war in gutem Zustand.So 2- würd ich sagen. Aber doch nur 400DM Restwert? Da hats nen scheiß interessiert, daß das ein Somo war.Warum sollte das jetzt 20 Jahre später anders sein?
Ist diese Frage dein Ernst?
Vielleicht weil wir nicht mehr das Jahr 2000 haben wo es Golf 2 für nen Kasten Bier gab?
Natürlich wird ein Golf niemals ein 911er sein, aber von 400DM Restwert sind wir schon lange weg.
- mit dem auto zum tüv prüfer.der entscheidet ob H zulässig ist oder auch nicht.
das hier:
- wenn ja- versicherung suchen und auswählen was man haben möchte an leistungen.
( h einzeln , h + saison) ( TK oder VK)
auch nach 7 Seiten immer noch nichts mit dem "H" zu tun hat.
- wertgutachten ( anderes thema) hat mit H zulassung nichts zu tun.
Alles anzeigen
Nochmal: Wenn du das Gutachten für das "H" hast, gehst du zum Straßenverkehrsamt und meldest den Golf entsprechend um. Eventuell brauchst du dafür eine neue EVB deiner Versicherung
.
Die KANNST du wechseln in eine Oldtimer Versicherung
, das MUSST du aber NICHT. Auch mit "H" kannst du deinen Golf ganz normal versichern, brauchst somit keine Garage, kein Alltagsauto, hast freie Kilometer usw., zahlst dafür halt den ganz normalen Preis und wirst hochgestuft wenn du einen Unfall baust.
Bin dort bisher noch normal versichert, möchte aber demnächst wechseln auf Oldtimer.
Die haben sehr strenge Reglementierungen bezüglich Alltagsauto, Garage etc. Kasko wäre damals nur möglich gewesen, wenn ich ein Vollgutachten für etwa 300 Euro hätte erstellen lassen.
Bauliche Veränderungen sind dort auch so gut wie ausgeschlossen, auch wenn sie zeitgenössisch sind. Ich hatte für den Cadillac noch andere Zylinderköpfe vom 70er Baujahr liegen, um die Leistung um etwa 40 PS zu steigern. Damit wäre ich bei der ADAC-Klassik rausgeflogen. Ich habe sie aus anderen Gründen nicht montiert, ist aber trotzdem ärgerlich wenn man sich wegen sowas eine andere Versicherung
suchen muss.
Und letzten Endes haben sie nach einem kleinen Rangierunfall versucht, mich über's Ohr zu hauen. Ob ich den Schaden nicht selber zahlen wolle, um eine Höherstufung zu vermeiden.... bei einer Oldieversicherung ohne SF-Klassen....
Die "normale" ADAC-Versicherung ist übrigens unabhängig von der ADAC-Klassik.
anscheinend erzählt einen jede versicherung was anderes.
occ braucht sowas wohl ?
Auch wenn das, wie ein paar andere Sachen hier, irgendwie etwas ab vom Thema ist.
Die OCC braucht nicht zwingend ein Gutachten. Wir haben ein paar Autos dort versichert und nur eines davon hat ein Wertgutachten, was allerdings schon älter und vom Vorbesitzer ist. Alle anderen haben keines, es mussten lediglich Fotos der Autos vorgelegt werden und ein ungefährer Schätzwert sollte genannt werden.
Mir scheint dieser Hype um die Wertgutachten auch oft etwas übertrieben. Erstens, das zahlt bei einem Verkauf eh kaum jemand.
Zweitens, solange das Fahrzeug nicht gestohlen wird oder abbrennt, ermittelt ein fähiger Gutachter auch nach einem Unfall den Wert den das Fahrzeug zuvor hatte.
ABER das ist nicht mehr als ein grober Überblick. Such dir ein paar Favoriten raus und lass dir vom Versicherungsvertreter ein persönliches Angebot erstellen.
Step 4)
Dann fährst du zum Straßenverkehrsamt und meldest dein Auto an/um.
Step 5)
Du freust dich und zahlst schön brav deine geänderte KFZ-Steuer und deine Versicherungsbeiträge
Step 6)
Du schreibst hier im Forum deine Erfahrungen nieder und bedankst dich, dass alle soviel Geduld mit dir haben!
Vielleicht weil wir nicht mehr das Jahr 2000 haben wo es Golf 2 für nen Kasten Bier gab?
Natürlich wird ein Golf niemals ein 911er sein, aber von 400DM Restwert sind wir schon lange weg.
waren wir damals auch. Für die geratenen restwerte hat man vielleicht einen golf gezeigt bekommen. Und ich wage zu bezweifeln dass irgendwer 4000€ für meinen gl16v schätzen, geschweige denn bezahlen würde. Und ne Haftpflicht vom Unfallgegner sowieso nicht.
Restwert und Wiederbeschaffung sind zwei paar Schuh und wenn du durch einen anderen einen Schaden erleidest steht dir der Preis für die Reparatur (bis x% + ) zu bzw der der Wiederbeschaffung.
Bei uns in der Umgebung war die Allianz Versicherung
die einzige die einen vernünftigen Tarif angeboten haben für eine "Klassiker-Versicherung" die hätten nicht unbedingt ein Wert-Gutachten gebraucht, das hatte ich aber schon vom Vorbesitzer mit übernommen und daher dann einfach mit eingereicht.
Ruf einfach mal ein paar Versicherungen in deiner Umgebung an, für einen "normalen" Golf 2 habe ich weder von der OCC noch von der ADAC-Versicherung ein Interessantes Angebot erhalten und bin dann vor Ort über ein super Angebot der Allianz gestolpert.
stimmt. Sind zwei paar Schuhe. Ich meinte immer nur Wiederbeschaffung. Und such da wird man heute mit 3eurofufzsch abgespeist, wenn man nix schriftliches hat. Ob nun mit oder ohne h.
Ich spiele mit dem Gedanken meinen Golf II auch beim nächsten TÜV die H Abnahme zu beantragen. Finanziell ist das zwar uninteressant, aber den Status würde ich schon gerne haben.
Nun sind am dem Fahrzeug neben ein paar Reparaturen auch noch andere Dinge zu machen, bei der Gelegenheit würde ich gerne Felgen, Fahrwerk und Auspuff ändern. Nun ist aber die Frage was darf man dafür machen?
Zeitgenössisch ist klar, aber auch ein sehr dehnbarer Begriff.
Daher direkt geredet:
- Fahrwerk würde ich gerne ein 60/40er nehmen, kein Gewinde, muss das auch eins aus der "alten" Zeit sein oder gehen auch welche neueren Datums? Gegeben hat es das ja damals auch.
- Felgen, weiß ich das nur welche gehen die damals auch verkauft wurden. Daher würde ich mich nach sowas umsehen. Hat jemand da Erfahrungen? Gerne mit Tiefbett
- Auspuff, auch das gab es damals, die Frage ist was kann man nehmen? Muss der speziell über eine H taugliche Abnahme verfügen? habe da sowas gelesen. Oder ist das "fast" egal solange die Bauform z.B. 2x76mm, auch damals vorhanden war?
Folgende Empfehlung wirst Du sicherlich schon gehört haben:
Sprich vorab mit der Stelle/Prüfer, die die H-Abnahme machen werden. Prüfer scheinen da einen "Ermessensspielraum" zu sehen. Manche sehen Dinge strenger als andere.
Ich befasse ich mich auch mit dem Thema, weil ich noch die H-Abnahme vor der Bundestagswahl machen will.
Auf der relativ sicheren Seite ist man wohl, wenn man Teile verbaut, für die es noch ein Gutachten gibt, das nicht jünger als 10 Jahre nach der Erstzulassung Deines Wagens ist.
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.Weitere InformationenSchließen