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Habe ein fahrzeug in Deutschland an dem ich interessiert wäre. Der VK hat mir ne lange geschichte erzählt das das fahrzeug bei einem VW betrieb einbehalten wurde aus einer erbschaft ohne nachkommen, nach ein paar jahren sei ein erbe aufgetacht und hat den da abgeholt und dann verkauft an den jetzigen besitzer (+70 alter herr der hin und wieder autos restauriert hat) aber ein fahrzeugschein ist nie aufgetaucht.
Der jetztige besitzer lässt ne unbedenklichkeitsbescheiningung ausstellen sagt er aber wie kriege ich einen neuen schein in dem fall? Wenn ich den nach schweden nehme brauche ich fahrzeugschein und natürlich will ich ja auch wissen das ihm das fahrzeug gehört und da nix illegales passiert...
Ich hatte vor mehreren Jahren auch mal das Problem: abgemeldetes Auto mit Brief gekauft, Fahrzeugschein weg.
Ich musste mir beim zuletzt zuständigen Strassenverkehrsamt (fast 300km weit weg) einen Ersatzfahrzeugschein ausstellen lassen, dies ging nach Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung
, dort vor Ort, relativ problemlos!
Warum (!) hat sich der VK oder Gehilfen über die Zeit nicht selber um neue Papiere gekümmert ?! Spätestens wo ein verkauf im Raum stand, bei der VB fällt das echt nicht ins Gewicht! Fähig alle Teile für eine Restauration zu besorgen mit +70 aber ansonsten unfähig?
Was fehlt den nun? Im Titel ist es der Brief im Text der Schein, wahrscheinlich beides, ach nee, Scheinkopie hat er dir ja zukommen lassen.
FIN Anfrage beim KBA machen ->Unbedenklichkeitsbescheinigung
wichtig für dich um zu wissen das der Wagen sauber ist, übernimmt ja der VK für dich.
Mit einem Kaufvertrag kannst du also deine Verfügungsberechtigung über das KFZ nachweisen und damit nach § 12 Abs. 5 FZV eine neuausstellung des Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) beantragen, dauert aber + 6 Wochen.
(5) Der Verlust eines Vordrucks der Zulassungsbescheinigung Teil II ist vom jeweiligen Empfänger dem Kraftfahrt-Bundesamt anzuzeigen. Der Verlust einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil II ist der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen, die das Kraftfahrt-Bundesamt hiervon unterrichtet. Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet die in Verlust geratene Bescheinigung auf Antrag im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde auf. Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II darf erst nach Ablauf der Frist ausgefertigt werden. Wird die in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil II wieder aufgefunden, ist diese unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzuliefern. Absatz 7 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden
Es handelt sich NICHT um den Chrom Country den ich morgen früh abhole!!!
Es handelt sich um ein anderes fahrzeug für das ich mich interessiert hatte. Und da sowas wohl ofter mal kommt dachte ich mir wäre gut zu wissen für die zukunft.
Beim Country passt alles alle papiere sind da und stimmen kene sorge
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