Scheunenfund Postgolf restaurieren

  • Hallo

    Ich habe bei einem Bekannten in der Scheune einen Postgolf gefunden.

    Genauer gesagt ist es ein Flughafenpostgolf.

    Er ist jetzt ca 20 Jahre gestanden, und hat 18900 km drauf.

    Es ist der GTD mit 70PS soweit ich weiß

    Kein Rost hab aber noch nicht unten rein geschaut

    Und auch sonst noch nicht wirklich viel gemacht

    Er hat halt eine sehr besondere Austattung wie zB an der D-Säule Zusatzblinker, Funkausstattung, Recaro Sportsitz, noch die volle Post Ausrüstung und vorne am Kühlergrill irgendeinen Anschluss


    Edit: es ist ein 5 Türer

    Wurde auch schon öfter zugelassen

    Motor schaut noch recht gut aus

    Öl auch bis auf manche Gummischläuche steht er und der Motor noch gut da


    Was meint ihr, lohnt sich es ihn zu restaurieren? Er sieht halt noch eigentlich Top aus



    Danke im vorraus

    2 Mal editiert, zuletzt von StrassiToGo ()

  • StrassiToGo

    Hat den Titel des Themas von „Scheunenfund Postgolf“ zu „Scheunenfund Postgolf restaurieren?“ geändert.
  • Nach dem was du so schreibst, scheint es wirklich ein seltenes und erhaltenswürdiges Auto zu sein. Und ein sehr interessantes noch dazu.

    Trotzdem kann man ohne Bilder nicht viel dazu sagen. ;)

    Die Bilder werden demnächst kommen, aber das Problem ist ,dass der Golf von anderen Scheunenfund Fahrzeugen umrahmt ist und man deshalb erstmal alles beiseite schaffen muss um ,sich ihn genauer anzuschauen.

  • Hi,


    naja ob es sich lohnt den Golf wieder herzurichten, kommt halt auch drauf an zu welchen Zweck das geschehen soll und wieviel Hand man selber anlegen kann. Rein vom monetären Aspekt was das Fahrzeug nach der Instandsetzung Wert ist gibt es bestimmt lohnendere Golf II Modelle.

    Es ist halt auch die Frage ob es zum Fahrzeug Papiere und evtl. noch eine stimmige Historie gibt, was es dann in meinen Augen um einiges Interessanter macht. Letzendlich bleibt auch noch die Frage ob der Golf jemals eine reguläre Strassenzulassung hatte oder nur rein auf einen Flughafengelände bewegt wurde, denn falls dem so war verkompliziert sich eine Zulassung unter Umständen enorm.


    .

  • Der Golf hat keine Papiere, keine Schlüssel, null, aber er ist schon mal auf der Straße gefahren. Ich habe sehr viele Mechaniker und Mechatroniker in meiner Familie und Umfeld die da mir helfen könnten das Teil wieder in Schuss zu bringen. Der Golf soll mein erstes Auto werden und ich hab dafür noch 2 Jahre Zeit in wieder herzurichten

  • OBACHT!


    Flughafen Fahrzeuge waren in der Regel NIE Zugelassen! Sprich wen der Wagen noch NIE eine Strassenzulassung gesehen hat (wovon fast auszugehen ist wen er 20 Jahre wo stand!) bekommst sowas NIEMEHR wieder für den Strasenverkehr zugelassen. Da hat sich schon manche verkalkuliert!


    Ob du das machen sollst kannst nur du für dich entscheiden. Finanziell gesehen macht es in der Regel keinen Sinn, da die Kosten höher als der Marktwert ist. Ob man nun einen Postgolf als seltenes Auto ansieht ist der eigenen Phantasie überlassen. Und ebenso eben ob du das machen sollst.


    Fakt ist wen du dich an so ein Abenteuer ran traust darf das Geld keine Rolle spielen. Oftmals setzt man di Prioritäten in 2 Jahren anders, das Auto wird uninteresant und steht sich wieder zu tode. Solche abgebrochenen Resturationen findest leider sehr häufig.

  • Naja, es gab und gibt durchaus Flughafenfahrzeuge die regelmäßig das Gelände verlassen und deshalb eine Zulassung haben.

    Selbst wenn nicht, könnte man sowas noch zulassen. Was dann aber definitiv nicht geht, ist ein H-Kennzeichen.


    Ob das Auto jemals zugelassen war, kannst du beim KBA mit der FIN erfragen.


    Erhaltenswürdig finde ich so ein Auto auf jeden Fall. Ist interessanter als der Xte 0815-Golf.;)

  • Naja, es gab und gibt durchaus Flughafenfahrzeuge die regelmäßig das Gelände verlassen und deshalb eine Zulassung haben.

    Selbst wenn nicht, könnte man sowas noch zulassen. Was dann aber definitiv nicht geht, ist ein H-Kennzeichen.

    Naja ist soooo halt komplett falsch.

    Hatte der Wagen noch NIE eine Zulassung, handelt es sich um eine NEUZULASSUNG und diese braucht eben die akuelle Abgasnorm Euro 6 oder besser. Das wird mit einem 2er schlecht gehen...Darum gibts auch keine T2 aus Brasilien etc mehr.


    https://oldtimer-veranstaltung…-aus-sammlungsaufloesung/


    Und NATÜRLICH geht u.U. auch eine H Zulassung. Es gilt der Nachweis zu erbringen WANN der Wagen gebaut wurde. Z.B. bei klassischen Rennwagen die ggf 1988 gebaut wurden, aber 10 Jahre nur im Motorsporrt (also ohne Zulassung) bewegt wurdne und 98 erstmalig zugelassen wurde.


    https://www.tuev-sued.de/uploa…0/2anfordkat-oldtimer.pdf


    Betonung liegt auf "in den Verkehr gebracht" und NICHT "Erstmalig zugelassen"...Wurde alles ähhhh 2011 geändert.

  • Ich meine das das auch wieder geändert wurde und es legal geht! Wenn man das Herstellungsdatum an Hand der FIN festmachen kann wird das Auto zugelassen und muss nur die damaligen Bestimmungen erfüllen. Man muss dabei bedenken das 1. alle Daten beim KBA nach 10 Jahren gelöscht werden, sofern das Fahrzeug nicht gestohlen wurde und 2. auch eine Fahrt mit einem 06er Händlerkennzeichen zur Überführung an den Verwendungsort eine Zulassung darstellt. Ich bin mir ziemlich sicher das man das Problem lösen könnte.

  • Naja ist soooo halt komplett falsch.

    Nö, ist es nicht. ;)


    Du musst nachweisen, dass das Auto einer seinerzeit bauartgeprüften Baureihe entspricht. Das könnte bei irgendwelchen exotischen Kleinserienoldtimern ein Problem werden, beim Golf 2 jedoch eher nicht. In meinem Bekanntenkreis fährt ein Mini mit entsprechender "Erstzulassung" herum, war kein Problem.


    Das H-Kennzeichen wird 30 Jahre nach der ErstZULASSUNG vergeben. Und zwar nicht der Erstzulassung der Baureihe, sondern des konkreten Autos. Da die Erstzulassung aber bei einem vorher niemals zugelassenen Kfz keine 30 Jahre zurückliegt, gibt's auch kein H. Erst in 30 Jahren (falls es das H dann noch gibt).

    Das H kann also schlichtweg deshalb nicht vergeben werden, weil der Gesetzestext wörtlich genommen wird.


    Genau so, und nicht anders habe ich es damals im Studium in Verkehrsrecht gelernt. ;)

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