H-Kennzeichen trotz 1,8T-Umbau

  • Moin,


    in meiner Wahrnehmung werden die zwei Aussagen "zeitgenössischer Umbau" und "Motor nur aus der Baureihe" getrennt betrachtet. Zeitgenössische Umbauten können ja alles sein und waren auch tatsächlich vielfältig und das allein betrachtet ist eine weite Spielwiese.


    Schwierig ist wo das anfängt und wo das aufhört. Es gab auch damals Tuner die aus heutiger Sicht Motoren veränderten oder gar umbauten so das der Originalmotor kaum noch zu erkennen war.

    Wenn also Oettinger einen Sechszylinder in einen T3 einbaut wäre das heute H-fähig obwohl es diesen Motor von VW nie gab? Das würde damals natürlich so eingetragen; also zeitgenössischer Umbau.

    Baut heute jemand einen Sechszylinder in einen T3 ein der damals auf dem Markt verfügbar war - das wäre z.b. der VR6 von VW - dann bekommt er kein H-Kennzeichen obwohl er das damals wie heute machen konnte und kann.

    Ähnlich wenn man manche mit Weber Vergasern und anderen Modifikationen aufgerüsteten Motoren betrachtet die man in manchen Golf 2 fand und heute auch noch finden kann. Mit einem in der Baureihe vom Hersteller verbauten Motor haben sie wenig bis nichts mehr gemeinsam. H-fähig?


    Nimmt man einen AAZ (1,9 TD) aus dem Golf 3 und baut ihn mit allen Anbauteilen des JX (1,6 TD) aus dem T3 in den T3 ein ist ganz viel vom Originalmotor vorhanden - der Block hat einen anderen Hubraum und einen anderen Kennbuchstaben - das war es auch schon. Nur jemand der sich auskennt erkennt überhaupt den Unterschied selbst wenn man sich keine Mühe gegeben hat (der Ventildeckel ist anders und den kann man auch noch auf JX umbauen - dann muss man schon der Motorkennbuchstaben suchen - sonst erkennt man keinen Unterschied)

    H- fähig?


    Einfacher wäre es wenn man beide Bedingungen erfüllen muss - zeitgenössisch und aus der Baureihe. Dann wäre es klar und es gäbe eigentlich keinen Spielraum.

    Dann wären allerdings sämtliche damals von namhaften Tunern veränderte Motoren nicht H-fähig - oder?


    Ich kenne einen Prüfer beim TÜV der als sehr kompetent gilt und der ist sogar ein Prüfer der Prüfer.

    Dieser trägt solche Umbauten auch heute noch ein wenn sie gut gemacht sind und das Auto das Kriterium Kulturgut verdient - in seinen Augen verdient! Und das legt er fest und da ist wieder der Unterschied der sich am Prüfer festmacht und der aus meiner Sicht auch in den Regularien so fest gemacht ist.

    Bewusst oder aus Unachtsamkeit?


    Der Wunsch alles klar und einheitlich zu regeln ist weit verbreitet und auch irgendwo verständlich . Und dieses Ansinnen scheitert regelmäßig in vielen Bereichen weil "alles gleich" eben nicht gerechter ist als wenn man Unterschiede mit Fingerspitzengefühl zulässt.


    Alles gleich und genau geregelt ist der Feind! Nicht der zulässige Unterschied der zum Bemessungsspielraum führt und schließlich in der Summe zu mehr sinnvollen Entscheidungen. Das Leben ist nun mal bunt und soll es auch sein und das sollte in den Bestimmungen wieder zu finden sein. Alles andere wäre aus meiner Sicht schwarz-weis...und wer will das?


    Leider nicht wenige Leute. Bunt ist halt nicht so einfach und man muss es ertragen können. Das überfordert leider manchmal und manche.


    Die hoffentlich wenigen falschen Entscheidungen die Folgen einer Unschärfe = Bemessungsspielraum sein kann sollte man einfach tolerieren im Bewusstsein das alles anderer nur zu einem weiteren zusammenschnüren des Korsette führt mit der Folge das man bald überhaupt nicht mehr schnaufen kann und am Regelwerk erstickt ist.


    Gruß Bernd

  • Baut heute jemand einen Sechszylinder in einen T3 ein der damals auf dem Markt verfügbar war - das wäre z.b. der VR6 von VW - dann bekommt er kein H-Kennzeichen obwohl er das damals wie heute machen konnte und kann.


    Ähnlich wenn man manche mit Weber Vergasern und anderen Modifikationen aufgerüsteten Motoren betrachtet die man in manchen Golf 2 fand und heute auch noch finden kann. Mit einem in der Baureihe vom Hersteller verbauten Motor haben sie wenig bis nichts mehr gemeinsam. H-fähig?


    Zum ersten Beispiel: Motor nicht aus der Baureihe, also richtigerweise kein H.


    Zum zweiten Beispiel: Leistungsgesteigerter Serienmotor (MKB!), also generell H-fähig (kommt aber auf den Einzelfall an)

  • ….

    Zum ersten Beispiel: Motor nicht aus der Baureihe, also richtigerweise kein H.


    Zum zweiten Beispiel: Leistungsgesteigerter Serienmotor (MKB!), also generell H-fähig (kommt aber auf den Einzelfall an)

    ..und wie verhält es sich mit einem original WBX Sechszylinder von Oettinger? Den Motor gab es von VW nie und wenn ich einen finde und heute in einen T3 einbaue?


    Ich meine dann ist es ein zeitgenössischer Umbau - weil es das damals so gab. Nicht von VW aber man konnte das kaufen.

    Wenn ich jetzt einen Tuner finde der einen VR6 damals im Jahr 1993 in einen T3 eingebaut und eingetragen hat dann darf ich das heute auch machen und bekomme das H-Kennzeichen. Richtig?

  • ...es ist dieser WBX:


    https://www.chromecars.de/fahrzeuge/1988-t3-wbx-6-37/


    Den WBX-6 gab es nie von VW.


    Es ist ja ein Golf Forum hier und deshalb eine ähnliche Ausgangslage für dieses Auto:


    Wie wäre es bei einem original 16V von Oettinger im Golf 1?

    Was für einen MKB hatte die? Viel vom Serienmotor blieb da meines Wissens nicht.

    Bekomme ich nach der strengen Auslegung ein H- Kennzeichen wenn ich in einen Golf 1 einen 16V einbau?

  • Mit einigen zeitgenossen hat es eben keinen Zweck...also lasst die Leute doch einfach werkeln !

    Wenn sie beim TÜV Termin wieder nach Hause geschickt werden bzw ihnen das "H" verweigert wird, dann reißen sie halt den ganzen Plunder wieder aus der Karre raus _patsch


    Vieleicht lernen sie dann etwas...bzw einige lernen es halt nie.

    Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen...

    - METAL RULES, BANG YOUR HEAD ! :thumbup:

  • Wir entfernen uns natürlich mit diesen Beispielen von der Ausgangsfrage nach 1,8T (bspw. der BAM) bzw. VR6 im Golf 2. Ich haltenDeinenBeispiele auch nicht für vergleichbar mit diesen Ausgangsfragen.


    War der Oettinger WBX-6 nicht schon im Zeitraum der Bauzeit des T3 verfügbar? Das wäre für mich daher ein Argumentnfür einen zeitgenössischen Umbau, denn es ist dann nachweisbar, dass solch ein Umbau tatsächlich schon im Bauzeitraum des T3 erhältlich war.


    16V und Golf1? Tja, da ließe sich nur noch argumentieren, dass Oettinger auch einen 16V im Bauzeitraum des Golf1 angeboten hatte. Wird aber m. E. schon schwieriger.


    VG

    "... in this world nothing can be said to be certain, except death and taxes." (Benjamin Franklin)


    "Verglichen mit den Grünen und ihrem Hang zum alltäglichen Totalitarismus, ist die katholische Kirche eine libertäre Organisation mit Sinn für menschliche Schwächen." (Henryk M. Broder, Die Welt vom 2. März 2013)

    Mein Calypso-GTI16V

  • Zitat HerrDoktor: "Wir entfernen uns natürlich mit diesen Beispielen von der Ausgangsfrage nach 1,8T (bspw. der BAM) bzw. VR6 im Golf 2. Ich haltenDeinenBeispiele auch nicht für vergleichbar mit diesen Ausgangsfragen."


    Stimmt!

    Wie schon oben erwähnt sehe ich den hier erwähnten 1,8T Umbau in jedem Fall als grenzwertig an.

    Unmöglich ist es aus meiner Sicht nicht. In jedem Fall den Prüfer vor der Arbeit mit ins Boot holen.


    Und es gibt schöne Autos mit Fremdmotoren die in jedem Fall ein H-Kennzeichen verdienen:]


    Viel Glück dem Themenstarter

  • Mein TÜV Prüfer kennt sich hervorragend mit Golf 2 und VW im allgemeinen aus. Dieser hätte keine Bauchschmerzen damit einen VR6 im Golf 2 mit einen H kennzeichen zu versehen, da bereits in den 90ern der 2er zu Hauf mit dem Motor ausgerüstet wurde.

    Beim 1.8T würde ich mal Recherche betreiben ob es ein Tuning Magazin aus den 90ern gibt was über so einen Umbau berichtet hat. Anschließend beim TÜV vorbeisehen und das Projekt vorstellen.


    Dann kann man auch entscheiden was man macht.

    Einmal editiert, zuletzt von querys ()

  • Alles andere wäre aus meiner Sicht schwarz-weis...und wer will das?

    Schau in das heutige Straßenbild.


    Aber ist es denn kein Unterschied, ob dieser (bleiben wir bei dem T3-Oettinger Beispiel) Umbau eben damals ausgeführt wurde oder eben heute gemacht wird? Dann ist der Umbau nicht innerhalb der 10 Jahre erfolgt, er hätte nur erfolgt sein können. Entsprechende Nachweise fehlen dann.

    Unter diese Frage fallen eben alle heutigen Umbauten.

    Ich folge nicht jeder Strömung,

    ich halte Kurs!

  • ...auch auf die Gefahr hin hier nun "haue" zu bekommen :), aber ich sehe es so wie Bernd68.

    Letzten Endes sollte man doch froh sein, wenn die Autos im Straßenbild erhalten bleiben. Man sieht doch in aller Regel den Motor nicht !

    Hab dieses Jahr bei einem meiner 2er das "H" bekommen. Im Gespräch mit dem Prüfer kam dann raus, daß dieser auch nicht unbedingt ein Paragraphenreiter ist, sondern er meinte das Hauptentscheidungsmerkmal für "H" ist bei Ihm das Erscheinungsbild des Autos (Pflegezustand, einigermaßen original und keine "Tuningbastelbude", verbeultes etwas was im Winter gar runtergeritten wird, etc...), dann steht dem "H" erst mal nichts im Wege.
    Wenn da dann ein T3 mit Ford V6 kommt und der Rest paßt ist es OK (denn das hatte es damals auch schon gegeben).


    By the way - die ersten VR6 Motoren hatte VW im Golf2 verbaut (bevor der 3er auf den Markt kam) und die fuhren dann Erprobungstests im öffentlichen Straßenverkehr.


    Dann könnte man weiter machen - die ersten 1,8T waren im Audi verbaut (die AEB-Motoren) und das sind eigentlich KR/PL Motoren mit dem 20V Kopf.
    Ich kann mich auch erinnern, daß hier im Süden schon gefühlte Ewigkeiten ein Golf1 mit AEB 1,8T rumfährt. (Der hatte den Motor schon drin als noch niemand wußte, was ein 1,8T ist...)

    (für den 1er ist das nun mit "H" nun wieder grenzwertig, aber für den 2er - locker in den 10Jahren und die Definition nur "bauartgerecht" könnte man hier auch reininterpretieren !)


    By the way - irgendwie verstehe ich nicht, warum man sich an einem anderen Motor so aufgeilt, bei anderen Teilen ist es völlig normal das man die vom Nachfolger oder Nach-nach-folger bekommt und einbaut. Z.B. wer heute Tankbänder neu kauft (falls es die noch gibt), bekommt welche mit 1H0-Nummer. Oder die Clips für die Leiste am Himmel hinten (Golf4 Kombi = Golf2), die besseren Domlager beim 2er (waren auf jeden Fall im Corrado noch drin) haben eine 1J0 Nummer, Anschlag Gasfußhebel Golf4=Golf2),,..


    Bin auch mal gespannt - was übernächstes Jahr passiert - ein anderer 2er von mir ist BJ90 und hat einen AFN TDI verbaut. Dieser wäre nicht nur in den ersten 10Jahren möglich gewesen, sondern er ist defakto auch schon seit 2000 drin und eingetragen. Theoretisch kann mir hier ja dann keiner das "H" verweheren. Aber mal sehen wie die Welt tickt, wenn es soweit ist...

    (letzten Endes ist mir das aber auch egal, ich hab Spaß mit dem Wagen, egal ob da nun ein "H" drauf hängt oder nicht :)

  • Schau in das heutige Straßenbild.


    Aber ist es denn kein Unterschied, ob dieser (bleiben wir bei dem T3-Oettinger Beispiel) Umbau eben damals ausgeführt wurde oder eben heute gemacht wird? Dann ist der Umbau nicht innerhalb der 10 Jahre erfolgt, er hätte nur erfolgt sein können. Entsprechende Nachweise fehlen dann.

    Unter diese Frage fallen eben alle heutigen Umbauten.

    Der Umbau muss nicht innerhalb der 10 Jahresfrist gemacht worden sein - er muss nur damals innerhalb dieser 10 Jahre so möglich gewesen sein. Ich bau also was nach so wie man es damals hätte bauen können und das machen ich 2018 und somit ist das H-fähig.

    So hab ich das verstanden und so wird es auch von (einigen?) Prüfern gehandhabt.


    Wenn also der hier beschriebene 1,8T Umbau in dieser Frist hätte gemacht werden können kann man dafür auch ein H bekommen.


    Gruß Bernd

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