H-Kennzeichen trotz 1,8T-Umbau

  • Auch der 9a hat keinen Vorteil um ein H zu bekommen.
    In der Regel geht es darum einen originalen Golf 2 Motor zu fahren für 2 und Ende.
    Bauste was anderes ein muss der Prüfer mitspielen.

    Vor und Nachteile liest und redet sich hier jeder selbst ein und schön.
    Der 9a soll leichter zu tunen sein , original soll der ABF besser und einfach sein.
    Schwer jemand zu finden der beides einmal hatte....

    Aber den 9A gabs ja ab 91 in den USA im Golf 2.....

    Gunter Gabriel sagt zu Heck, geh von meiner Freundin weg.

    Darauf sagte Heck zu Gunter, hilf mir bitte erst mal runter.

  • der 9a ist im Endeffekt nur ein aufgebohrter pl und damit ergibt sich die anfälligkeiten

    Die bei der ke-jet anfallen bzw welche man beachten muss

    Da würde ich auch nen abf bevorzugen


    Okay, aber könntet ihr das mal präzisieren was dann da kaputt geht an den Motoren.

    Ich will den ja nicht noch auf Kotzgrenze tunen. Erstmal Serie lassen und später vielleicht ein bisschen was optimieren. Aber nix wildes, Geld- und Materialmordendes....

    Gunter Gabriel sagt zu Heck, geh von meiner Freundin weg.

    Darauf sagte Heck zu Gunter, hilf mir bitte erst mal runter.

  • Moin,


    das der Motor aus der gleichen Baureihe stammt - diese Vorgabe gibt es erst seit ein paar Jahren oder ihr wird erst seit ein paar Jahren mehr Beachtung geschenkt....weiß ich jetzt nicht genau.


    Ich kommen aus der VW -Bus Ecke und hier sind Fremdmotoren oft anzufinden. Lieblingsmotoren sind bei den T3 die TDI und auch der AAZ - 1,9 TD der einfach aufgrund des größeren Hubraumes dem JX vorgezogen wird und fast genau so aussieht so das einige Prüfer das überhaupt nicht bemerken.

    In den Bulliforen gibt es die ähnlichen Diskussionen wenn es um das H-Kennzeichen geht. Auch hier reichten die Positionen von "geht überhaupt nicht" bis "hab ich seit Jahren, auch mit H-Kennzeichen und noch nie Probleme gehabt."

    Tatsächlich ist das nicht so eindeutig und klar geregelt wie man das gerne hätte; und auch hier gibt es Leute die meinen das es doch klar geregelt ist: keine Motor der nicht in diesem Fahrzeug vom Werk mal eingebaut war.

    Viele (einige) Prüfer schauen lediglich auf die 10 Jahres Regel und vergeben das H-Kennzeichen auch bei TDI Umbauten da dieser Umbau natürlich auch von einige schon damals so gemacht wurde und natürlich auch gemacht werden konnte.

    Also hängt es wie so oft vom Prüfer ab. Finde den Richtigen und Du hast Dein H.


    Was auch gerne genannt wird : "das H kann Dir jederzeit aberkannt werden." Wie oft ist das tatsächlich schon passiert?

    Das scheint nicht so oft zu passieren und gerade bei den T3 sind die TDI weit verbreitet - der AAZ sowieso. Bisher ist noch nie jemandem das H nach ein paar Jahren wieder aberkannt worden.

    Ob das auch in Zukunft so bleibt oder ob die Prüfer sensibler oder einfach anders mit diesem Punkt umgehen wir abzuwarten sein.


    Prinzipielle finde ich veränderte - getunte Autos - sollten ein H-Kennzeichen bekommen dürfen wenn es ein Umbau ist der zeitgenössisch ist.

    Der Ruhrpottmanta, GTI mit Kamei Spoiler; VW-Bullis im Frickelcamperoutfit, Motoren die mit Weber Vergasern leistungsgesteigert wurden und und und… Es gibt zahllose Autos die in ihrer Zeit einfach zum Straßenbild gehörten und die weit von dem entfernt waren was der Hersteller vom Band laufen ließ. Und das ist doch das Kulturgut das es zu erhalten gilt, oder?


    Ob ein 1.8T Umbau dazugehört weiß ich nicht. Ich verbinde das jetzt nicht mit dem Golf 2 und würde deshalb hier eher Nein sagen. Ist Ermessensache und ich finde das sollte auch so bleiben. Es macht die Welt bunter.


    Wenn das alles so streng ausgelegt wird wie oben zitiert haben wir Treffen wo nur in die Jahre gekommene Neuwagen stehen - und das spiegelt eben nicht die Zeit wieder wie es damals war. Und das wäre ein Verlust.


    Gruß Bernd

  • Der ABF gehört zur 827er Motorreihe, die so im Golf2 verbaut war.

    Wenn Dir damals dein KR um die Ohren flog, und ein ABF deutlich billiger war, Dann ist es doch klar, was man eingebaut hätte.

    Solange der Motor damals verbaut werden konnte, sollte ein H mit diesen Wischiwaschi regeln drin sein., solange der Motor auch 20 JAhre alt ist.

  • Naja.. eine Richtlinie nach Paragraph 23 STVO ist keine „Wischiwaschiregel“ aber das zu diskutieren halte ich hier für Sinnfrei. Wie gesagt, wenn es einer einträgt ist ja okay, aber halt nicht 100% legal. So wie viele andere Eintragungen auch. Aber ob es jemanden merkt ist die andere Sache.


    https://www.oldtimer-markt.de/…_oldtimerrichtlinie-1.pdf


    Quelle Oldtimern-Markt, Heft 23.03.12

  • Klingt alles sehr streng, ist aber doch Wischiwaschi.

    Da steht zB Motor muß aus der Fahrzeugbaureihe stammen. Und auch steht dort, daß Zeitgenössische Umbauten gehen.

    Das führt zur Frage, ob ein Golf3 und Golf 2 nicht alle aus der BAureihe Golf stammen. Und was ist "zeitgenössisch" ?

    Es hilft wohl nur, mit einem Gutachter zu sprechen. Der Gesetzestext lässt absolut keine Änderungen zu, wenn man ihn streng auslegt (unter Motor), ohne die Wischeiwaschi formulierungen vorher.

Supporte uns und mehr Features für dein Profil erhalten

Das Forum unterstützen und gleichzeitig mehr Power für dein Profil?

  • mehr Speicherplatz in der Galerie
  • kein Download-Limit in der Datenbank
  • überproportional mehr Speicherplatz bei den privaten Nachrichten
  • mehr Anhänge/Bilder im Forum
  • individueller Benutzertitel wählbar
  • uvm. (mehr Infos hier)


zum WOBber+ Abo

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

  • Registrierte Mitglieder haben die folgenden Vorteile:
  • ✔ kostenlose Mitgliedschaft
  • ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten
  • ✔ keine Werbung im Forum
  • ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • ✔ kostenlose Nutzung unseres Marktbereiches
  • ✔ schnelle Hilfe bei Problemen aller Art
  • ✔ Bilder hochladen und den Auto-Showroom nutzen
  • ✔ und vieles mehr ...