H-Kennzeichen trotz 1,8T-Umbau

  • Nö... auch Bremsen sind in der H-Richtlinie klar geregelt ;)

    Alles was darüber hinaus geht, ist auch wieder Spielraum des Prüfers.


    Aber da du die Richtlinie ja scheinbar bestens kennst, brauche ich dir das natürlich nicht zu sagen.



    Gruß Basti

  • laber keinen unsinn. Ich kenne die Richtline eben nicht so genau. Deshalb hatte ich gefragt, was zeitgenössisch, was Baureihe (Motor oder Karosse) bedeutet.


    Eine Antwort:

    Nein, der Motor MUSS von der gleichen Baureihe sein, wie das AUTO. keine anderen Motoren zulässig, auch keine zeitgenössischen.


    Da ist wohl das Politiker/BWL-Syndrom weit fortgeschritten. Viel reden, nix sagen.

  • Hallo Leute,

    ich denke das man die Richtlinie / Anforderungskatalog die dem


    "§ 23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer"


    einfach mal komplett lesen sollte bevor man sich den Aufwand eines Umbaus antut. Wer Umbauen möchte mit einem Motor der nicht der Baureihe entstammt unterstelle ich auch einfach mal das das H Kennzeichen dann auch nichts mehr mit dem Grundsatz für eben dieses zu tun hat.


    Der Grundsatz der für das H-Kennzeichen gilt ist ja folgender: „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ soll erhalten werden. In wie weit man ein Fahrzeug also bei "Original" belässt ist nicht ganz unwichtig.


    Alles in allem gilt immer "Der Prüfer macht die Abnahme" fragt man also zunächst bei einem Prüfer an der später die Abnahme machen soll kann man sich viel Stress ersparen. Wenn man Glück hat findet man einen Prüfer wie ich der selbst einen Golf 2 hat und somit auch die nötige Kompetenz um das Fahrzeug als Oldtimer zu sehen.


    ich habe hier mal den Wortlaut der Richtlinie:





    Motor

    Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.

    Motor-Peripherie: Nur Originalbaugruppen (z. B. Gemischaufbereitung) oder

    zeitgenössische Änderung mit Werksfreigabe und/oder Prüfzeugnis zulässig.

    Bei Nachrüstung mit Abgasreinigungssystemen gelten die Anforderungen

    der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO.

    Nachbau der Abgasanlage in Edelstahl nur ohne Verschlechterung des Abgas- und

    Geräuschverhaltens zulässig.

    Nachrüstung einer Gasanlage nur zulässig, wenn innerhalb der ersten 10 Betriebsjahre

    erfolgt oder zeitgenössisch nachgerüstet.




    Bremsanlage

    Nur Originalausführung oder Anlage aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.

    Zeitgenössischer Umbau von mechanischer auf hydraulische Betätigung.

    Umbau Einkreis- auf Zweikreisanlage zulässig.

  • Das einzige was mich verwundert ist das ein Bekannter letztes Jahr auf seinen 87iger mit 92iger Corrado VR6 ein H Kennzeichen bekommen hat, der Corrado ist doch kein 19E oder? Aber er hatte dafür auch eine Freigabe von VW.

  • 1.8t stelle ich mir schwierig vor, allerdings fällt der Motor bei neueren Golf 2 in die 10 Jahresregel. Also ich würde es an deiner Stelle auf jeden Fall versuchen.

    Ganz ehrlich, viele geilen sich hier an der Richtlinie auf. Ne Richtlinie ist nicht mehr als eine Empfehlung und kein Gesetz, von daher würde ich mir einen erfahrenen Prüfer suchen und keinen Erbsenzähler. 😀 Beim Abf habe ich keine Bauchschmerzen, den gab es ab 93 und ist somit für alle 2er kompatibel.

  • Moin,


    jeder normale Prüfer wird sich aber an die Richtlinie halten, da die Regelungen Sinn machen. Beim H geht es um den Erhalt von „Kulturgut“ und um eine Ausnahme von der Regel, die eben nicht jedem Auto einen Kulturgutstatus zuerkennt. Solche Ausnahmen sind immer eng auszulegen. Daher sind eigentlich immer nur Änderungen innerhalb einer Baureihe möglich, ganz gleich, ob man sich innerhalb der 10-Jahre-Frist bewegt.


    So.


    Und dann gibt es da noch die „unnormalen“ Prüfer, die nach freiem Gutdünken eintragen und abnehmen. Such Dir also so einen Prüfer und er wird Dir auch einen BAM oder gar einen BHE oder BUB als H-tauglich eintragen. Da diese Prüfer aber rein nach Willkür eintragen und sich an Recht und Gesetz sowieso nicht gebunden fühlen ist jede Diskussion darüber, was geht und was nicht geht, überflüssig. Noch viel überflüssiger sind dann aber auch Deine Nachfragen dazu hier im Forum. Denn bei diesen Prüfern gibt es keine Regeln.


    Such Dir einfach einen solchen „Willkür“-Prüfer, sprich mit ihm und alles wird gut. Da es von solchen Prüfern nicht allzu viele geben wird, wünsche ich Dir Viel Glück bei der Suche.


    VG

    "... in this world nothing can be said to be certain, except death and taxes." (Benjamin Franklin)


    "Verglichen mit den Grünen und ihrem Hang zum alltäglichen Totalitarismus, ist die katholische Kirche eine libertäre Organisation mit Sinn für menschliche Schwächen." (Henryk M. Broder, Die Welt vom 2. März 2013)

    Mein Calypso-GTI16V

  • Und dann gibt es da noch die „unnormalen“ Prüfer, die nach freiem Gutdünken eintragen und abnehmen. Such Dir also so einen Prüfer und er wird Dir auch einen BAM oder gar einen BHE oder BUB als H-tauglich eintragen. Da diese Prüfer aber rein nach Willkür eintragen und sich an Recht und Gesetz sowieso nicht gebunden fühlen ist jede Diskussion darüber, was geht und was nicht geht, überflüssig. Noch viel überflüssiger sind dann aber auch Deine Nachfragen dazu hier im Forum. Denn bei diesen Prüfern gibt es keine Regeln.

    Da wurde doch letztes Jahr mal ein Prüfer enttarnt, der HU-Plaketten klebte, ohne die Autos gesehen zu haben.

    Die Halter durften dann alle noch einmal zur HU <X;)

    Ich folge nicht jeder Strömung,

    ich halte Kurs!

  • Und ich möchte mir nicht vorstellen, was mit dem Prüfer passiert ist. Immerhin ist ein TÜVer „staatlich Beliehener“. Die bewusste Missachtung von Gesetzen ist in diesen Fällen nicht einfach nur eine Ordnungswidrigkeit nach der man eine kleine „Abmahnung“ bekommt. Hier geht es aus rechtlicher Sicht um ein schwerwiegendes Fehlverhalten.

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  • Tja, darüber hört man ja leider nichts mehr.

    Aber, leider gibt es sie immer noch, die Prüfer, die sich über alles hinwegsetzen. Dennoch wird die Spezies immer weniger.

    Und ein guter Prüfer ist nicht der, der "mir" nach dem Munde spricht, sondern der, der fair ist und nicht jeden Mist absegnet.

    Ich folge nicht jeder Strömung,

    ich halte Kurs!

  • Das sehe ich absolut genauso (nur für den Fall, dass man mich missverstanden hat). Ermessensspielräume sind dazu da, um genutzt zu werden. Und nur ein technisch kompetenter Prüfer ist dazu in der Lage.


    Teilweise wurde in dieser Diskussion allerdings schon behauptet, der Prüfer habe einen Ermessensspielraum bei der Frage, welchen Motor er als "zeitgenössischen Umbau" anerkenne. Damit wurde dann die Behauptung verbunden, der Prüfer könne jeden Motor abnehmen, der innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums seit EZ gebaut wurde. Und das ist falsch. Die für Prüfer verbindliche Richtlinie regelt klar, dass Motoren erlaubt sind die in der gleichen Baureihe verbaut wurden und maximal 10 Jahre nach EZ gebaut wurden (falls die Baureihe länger als 10 Jahre gebaut wurde).


    Wenn Prüfer davon abweichen sind es die o. g . "Willkür"-Prüfer, die es durchaus geben mag. Wer so einen findet, den beglückwünsche ich (ehrlich!).


    VG

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