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Und zwar habe ich einen Golf 2 GtiBj 1985 MKBEV mit nachträglich verbautem Katalysator.
Da der EV allederdings aufgrund der Langen Standzeit dermaßen kaputt war habe ich nun nen RP wiederaufgebaut und diesen in die GTI Karosse eingepflanzt.
Nun zur eigentlichen Frage, ich will anfang nächsten Jahres ne H Abnahme machen.
Bekomm ich den Kat wieder ausgetragen wenn der RP drinn ist? Da eigentlich der Rp ja nur mit Kat verbaut war.
Hätte man nicht können da man zum Block reinschauen konnte und die kolben mit dem Block eins waren, kopf war ok und fährt fröhlich im 1er Caddy auf umgebautem JH Rumpf weiter.
Für den Rp hab ich mich entschieden da ich immer sehr gute Erfahrung mit gemacht habe und eher auf nen weniger anfälligen und robusten Motor im Altagsauto setze.
Außerdem war der alte Kabelbaum vollkommen im Eimer und so konnt ich direkt auf neue ZE umbauen.
Und meine Frage ist noch immer nicht beantwortet...
Und zwar habe ich einen Golf 2 GtiBj 1985 MKBEV mit nachträglich verbautem Katalysator.
Da der EV allederdings aufgrund der Langen Standzeit dermaßen kaputt war habe ich nun nen RP wiederaufgebaut und diesen in die GTI Karosse eingepflanzt.
Nun zur eigentlichen Frage, ich will anfang nächsten Jahres ne H Abnahme machen.
Ganz ehrlich? Verkaufe den RP Motor wieder und baue da einen EV Motor wieder ein.
1. Zurück zum Serienzustand ist für den TÜV einfach abzunehmen und spart dir die neue Motoreintragung
2. Ein GTI mit RP verkauft sich irgendwann verdammt schlecht.
3. Mit dem H- Kennzeichen zahlst du beim EV Motor und egal mit welchem anderen Motor nur 191,- Steuern, egal ob mit oder ohne Kat. Daher macht der RP Umbau wenig Sinn in der Hinsicht.
Die Fahrleistungen von RP und EV dürften wohl bekannt sein.
Habe immer noch nicht den Sinn verstanden einen originalen GTI auf RP zu drosseln.
Für den Rp hab ich mich entschieden da ich immer sehr gute Erfahrung mit gemacht habe und eher auf nen weniger anfälligen und robusten Motor im Altagsauto setze.
Mit H würde ich bei nem Daily vorher die Versicherung
fragen, wie viele km man im Jahr fahren darf. Bei meiner (DEVK) sind es max 3000km. Da ich 10 fahre, käme das nicht in Frage.
Ok, das mit der normalen Versicherung
wäre ja ne Möglichkeit. Wobei man das H doch nur wegen den Steuern macht, oder nicht (würde ich jedenfalls, wenn ich ohne H deutlich mehr als die 192€ zahlen müsste)? N Gutachten sagt auch ohne H was über den Zustand aus.
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