Golf 2 1.3 Umbau auf 1z

  • Gegenbeispiele wirst du für jede Regelung finden…


    Aber das heißt nichts…

    In der Richtlinie stehts nun definitiv wie sagte drin.

    Die 10 Jahres-Regel bezieht sich nämlich nicht auf alles.

    Das heißt natürlich nicht, dass es nicht jemanden geben wird, der ein H drauf vergibt.

    Ist halt eine Grauzone!


    Und ich persönlich finde es schon immer wichtig die Regeln zumindest zu kennen,

    um zu wissen ob ich mich möglicherweise in einer Grauzone bewege.


    Gruß Basti

  • Na vielleicht waren zu dem Zeitpunkt die Bedingungen nicht so hart, da soll sich ja in der letzten Zeit etwas getan haben.

    Oder aber da ist ein Prüfer am Werk, der es nicht so genau nimmt. Es soll ja auch durchgerostete Autos geben, die "TÜV ohne Mängel" bekommen haben :/. Ich hatte ja leider selbst so einen erwischt.


    Es gibt hier ja auch nen User, der sich förmlich damit in den Vordergrund stellt, was er an seinem Golf alles umgebaut hat und das H-Kennzeichen "ohne Probleme" erhalten hätte.

    Interessant wird es dann, wenn die Bedingungen eben verschärft angewendet werden und/oder der Prüfer mal wechselt...

    Ich folge nicht jeder Strömung,

    ich halte Kurs!

  • Hi,


    genau,

    zunächsteinmal hat sich der Anforderungskatalog für H-Kennzeichen stetig weiterentwickelt, sodaß was früher einmal war heute evtl. nicht mehr ist.


    Aber, schaue ich in den aktuellen Anforderungskatalog des TÜV Süd Kapitel III: Motor und Antrieb, so gibt es dort folgenden Passus:

    .

  • Der 1Z hat aber 1.9l Hubraum, oder? Und in der Richtlinie steht, dass der Motor gleicher Leistung UND gleichen Hubraum haben muss.

    Klar könnte man den einbauen, nur das H ist dann legal eben nicht möglich...

    Ich folge nicht jeder Strömung,

    ich halte Kurs!

  • Richtig... selbst wenn dir einer den Diesel mit H- einträgt und dich ein kleiner Klugscheisserpolizist mal anhält, freu dich auf eine saftige Steuernachzahlung ;)

  • Ausnahmen:

    - Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).


    Somit kann er den 1Z doch einbauen, muss halt nur bis 2021 warten (dann wäre der 1z 30 Jahre alt)

  • Ach du heilige ... Ich freu mich schon. Ich bin fast soweit alles zu lassen. Hab schon gar keine Lust mehr. Im ersten Gespräch mit dem Prüfer hieß es, es sei garkein Problem so wie ich es machen wollte, und nun gemacht habe. Und jetzt sagt er ne so geht das nicht eintragen nur mit abgasgutachten... Und ob dann alles klappt sieht man nach der Prüfung.


    Ich denke ich schraube alles dran und verkaufe den so wie er ist. Oder halt einen Golf 2 Diesel Motor rein. Aber erst Mal finden 😖


    Danke an alle bis dahin

  • Gibt es hier schon Neuigkeiten nach langer Zeit? Ich habe auch einen 2er Jetta mit 1Z und H.

    Habe den Motor kürzlich umgebaut und brauchte ggf eine vergleichbare Eintragung bzw im besten Fall, eine Kopie vom Schein wenn möglich :)

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