Golf 2 ohne TÜV

  • Hallo Doppel-Wobber Gemeinde,


    ich habe folgendes Problem. Ich habe einen Golf 2 mit PN Motor der, seit 2012 abgemeldet, in der Garage eines Bekannten steht.
    Der braucht die Garage nun selbst.
    Leider wohne ich 600km von dieser Garage entfernt und der Wagen hat kein TÜV und keine AU mehr.


    Das Auto steht 1 Stunde von Stuttgart entfernt (dort hätte ich eine Garage) und ich bin ADAC Mitglied.


    Ich habe mich vor kurzem ein wenig über die rechtliche Lage informiert. Es gibt seit 2015 keine Kurzzeitkennzeichen mehr ohne gültigen TÜV?
    Darf man das Auto ohne TÜV zum TÜV fahren und wenn etwas beanstandet wird darf man das Fahrzeug wieder in die Werkstatt bringen?
    Welche Art Abschleppdienst brauche ich bzw. brauche ich überhaupt einen Abschleppdienst?


    Der Golf 2 war bis zum Schluss verkehrstüchtig und wurde nur abgestellt weil das "MHD" sozusagen abgelaufen war.


    Mein Ziel ist es sozusagen das Auto mit neuer TÜV und AU anzumelden. Kennt sich hier jemand aus?

  • Soweit ich weiß, darf man ohne TÜV vom Standort des Fahrzeugs zum nächstgelegenen TÜV fahren. Das Problem ist da eher, dass der Wagen nicht angemeldet ist; ohne Zulassung darf das Ding nicht auf die Straße... Da bleibt dann nur n Hänger...

    Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. - Benjamin Franklin -
    Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. - Albert Schweitzer -
    https://ninacasement.de/

  • Das heisst jeder Weg wäre eine "Abschleppung"?


    Von der Garage zum Tüv
    Vom Tüv in die Werkstatt
    Bzw. von der Garage in die Werkstatt


    Stimmt das so?
    Gibt es irgendetwas zu beachten wenn man dabei Kosteneffizient sein will?

    3 Mal editiert, zuletzt von Golf2fan ()

  • Wenn das Fzg bereits auf dich zugelassen war und nun außer Betrieb gesetzt ist, darfst du mit den alten schildern direkt von zuhause zum TÜV und zurück bzw von zuhause zur Zulassungsstelle fahren. Aber nur Kreisintern...


    Aber ohne Gewähr!!

  • Zitat

    Des Weiteren ist zu beachten, dass für die Zulassung eines Kurzzeitkennzeichens nun die Vorlage der Fahrzeugpapiere und eines gültigen HU Nachweises notwendig ist. Die Vorlage kann bei den meisten Zulassungsstellen auch in Kopie erfolgen. Sollte die Vorlage einer gültigen HU nicht möglich sein, wird das Kurzzeitkennzeichen für Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirkes eingeschränkt.


    http://www.strassenverkehrsamt…ssung-kurzzeitkennzeichen

  • Hallo.


    Ruf deine Versicherung an und besorg Dir die Nummer für die Zulassung. Ohne Versicherung keine Teilnahme am Strassenverkehr !
    TÜV und Zulassung spielen erstmal keine Rolle, Du brauchst nur die Schilder der letzten Zulassung. Dann Termin beim TÜV machen.
    Als Antwort in einer Verkehrskontrolle vielleicht ganz nützlich :) .
    Jetzt darfst Du "auf direktem Weg" zum TÜV und anschließend zum Amt fahren. Sollte die HU scheitern, auch wieder zurück.
    Soweit in B.-W. alles legal, hab ich selber schon so gemacht. Entscheidend ist hier, was deine Versicherung erlaubt. Das Auto zum tüven
    in eine Werkstatt bringen wäre auch eine Möglichkeit, dann von dort aus zum Amt fahren wäre ja wieder erlaubt.
    Sollte aber alles am Telefon zu klären sein.
    Ob es hier Unterschiede zwischen den Ländern oder wie Howard sagte, sogar zwischen den Kreisen gibt, weiß ich nicht. Der von mir
    beschriebene Weg klappt so ohne Probleme in Baden-Baden, B.-W. Einfach Versicherung und Amt fragen, die wissen was möglich ist
    und was nicht.
    Fährst Du selbst zum TÜV und fällst durch, bei deinem Anfahrtsweg ziemlich blöd. Ein Auto nach vier Jahren Standzeit einfach aufwecken
    und tüven kann klappen, muß aber nicht. Mein Weg wäre ein Anruf beim ADAC. Die sollen Dir die Kiste vor die Haustür stellen, alles weitere
    dann wie oben beschrieben. Allerdings hast Du's deutlich einfacher, wenn die HU Mängel aufzeigt und repariert werden muß.



    Gruß,
    Karsten

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