Golf 2 1,6 51 KW BBS Felgen RA 375 eintragen lassen?

  • Hallo,


    ich bin hier völlig neu und weiß auch, dass diese oder ähnliche Fragen wahrscheinlich schon tausendfach gestellt wurden - sorry also dafür.
    Leider bin ich nach stundenlanger Suche in den Weiten von Onkel Google immer noch genau so schlau wie vorher.


    Ich fahre (ganz frisch ^^) einen Golf 2 BJ 1991 1,6 mit 51 KW.
    Habe mir jetzt für dieses tolle Wägelchen BBS Felgen des Typs RA375 6Jx15 ET 35 (VW Teilenummer 165601025) erworben und die auf 195 50 R15 gezogen. So weit so gut.


    Ich bin auch im Besitz des VW Dokuments, das Auskünfte über die Reifenfreigabe gibt - weiß demnach auch, dass ich mein Gefährt mit den Felgen und Reifen fahren darf.


    Daher bin ich erwartungsvoll zur nächsten Abnahmestelle gefahren nur um dort zu hören, dass ich ne ABE oder sonstiges Gutachten bräuchte - dem netten Menschen erklärt, dass es das ja nicht gibt, da original VW Teil.
    Daraufhin hat er sich dran festgebissen, dass ich ne Einzelabnahme nach $19.2 bräuchte - er war nicht direkt vom TÜV und meinte "weiter könne er sich auch gar nicht aus dem Fenster lehnen". X(


    Jetzt meine Frage:


    Muss ich tatsächlich so ne Einzelabnahme machen lassen?
    Ich hab gelesen, dass ich die Felgen zwar nicht unbedingt eintragen lassen muss, da original VW, sehr wohl aber die Reifengröße - hab ich das so richtig verstanden?


    Kann ich Ärger bekommen, wenn ich den ganzen Schmarrn nicht eintragen lasse und wie läuft das dann wenn ich zur HU muss?


    Was würdet ihr mir empfehlen?




    Ich danke euch im Voraus.


    Liebst,
    die Neue :wink:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    ja das habe ich auch schon genau so erlebt mit einem TÜV Prüfer.


    Abnahme nach §19/3 für kleines Geld nur mit ABE für die Felge und da es eine VW Felge ist gibt es die nicht separat, da sie in der ABE des Fahrzeugs enthalten ist.


    Musste damals auch gute Miene dazu machen, obwohl ich innerlich gekocht habe - hatte auch schon keine Stimme mehr.


    Und dann noch 19/2 Einzelabnahme für unterschiedliche Preise in 2 Werkstätten vom gleichen Prüfer. :cursing:


    Ich glaube mit Reifen in der Größe 185 55 15 kannst du so fahren ohne jede Eintragung.

  • Hi,


    Zitat

    Ich glaube mit Reifen in der Größe 185 55 15 kannst du so fahren ohne jede Eintragung.


    Ja.


    Hier das Dokument zur Reifenfreigabe:


    http://www.doppel-wobber.de/fo…-Golf-Reifenfreigabe.html


    Aus diesem geht hervor, das bei 51KW die Kombination von Felgengröße 6Jx15 ET 35 mit Reifen der Größe 185/55 R15 H80 der Serienbereifung entspricht, somit keine Probleme.
    Desweitern wir darauf hingewiesen, das bei 51KW die Kombination von Felgengröße 6Jx15 ET 35 mit Reifen der Größe 195/50 R15 H81 als Umrüstung möglich ist,
    diese dann aber eine Abnahme nach §19/2 benötigt.


    .

  • Okay danke erstmal. :)


    Also komme ich wohl um die Abnahme nicht drum herum - wäre ja auch zu schön gewesen :/
    Ein Hoch auf die deutsche Bürokratie.. die nette Dame von VW sagte mir auch soeben am Telefon, dass die Reifenfreigabe das aktuellste Dokument ist was es dahingehend gibt und auch nichts anderes ausgestellt wird.


    Mit was für Preisen muss ich denn in etwa rechnen für so ne Abnahme?
    Scheint ja eher Formsache zu sein, da die Kombination von VW ja sowieso als mögliche Umrüstung empfohlen wird oder?

  • Da ihr mir so nett geantwortet habt, will ich euch auch das Neueste nicht vorenthalten:


    Ich war bei der DEKRA (da TÜV in meinem Bundesland nicht für 19/2 zuständig) und habe die Reifengröße "natürlich" nicht eingetragen bekommen.


    Mein gutes Auto wurde gefühlt bis an den Rand mit Sandsäcken vollgepackt, dann setzten sich noch 2 Mitarbeiter auf die Kofferraumkante, damit mein Auto dann wirklich tief genug lag. So akut überladen war der Abstand zwischen der Außenkante des Radkastens und Reifen scheinbar zu gering - mir wurde erklärt, dass bei derartiger Last eine plötzlich auf der Autobahn auftauchende Bodenwelle zu großen Problemen führen könnte..
    Ich müsse was aufbördeln und irgendwelche Verbreiterungen anbringen, damit ich die 195 50 R15 fahren könne/ dürfe.
    Daher wurde mir ans Herz gelegt mir doch kleinere Reifen und am besten auch noch neue Felgen beim Freundlichen zu kaufen.


    Alles in allem ein grandioser, völlig sinnloser Besuch bei der DEKRA.


    - und ich habe vorerst nicht vor mir noch einen Satz Reifen zuzulegen. (Die momentanen sind ja erst 2 Monate alt und wurden doch schon 1 schlappen Monat gefahren.. :rolleyes: )

  • Hallo,
    Nachdem ich deinen Bericht über den Besuch bei der DEKRA gelesen habe muss ich dir kurz was schreiben.


    Ich habe auf meinem Golf 2 1.3l NZ Motor mit 44kw vor Jahren Felgen der Dimension 7x15 ET 28 mit Reifengröße 195/50 R15 eintragen lassen. Im Gutachten zu den Felgen war extra angemerkt dass zur Herstellung der erforderlichen Freigängigkeit an der HA die Radläufe angepasst = gebördelt werden müssen. Das habe ich dann auch gemacht so viel unbedingt nötig war. Für die VA war nix weiter verlangt.
    Beim TÜV hat der Prüfer dann die Freigängigkeit überprüft indem er.den leeren Wagen mit zwei Rädern diagonal auf 10 cm hohe Klötze stellte. Der Spalt war dann noch ca. 1cm breit. Das war für ihn nach seinen Angaben für den Fall des Bordstein hinauffahren ausreichend.
    Radabdeckung war für ihn auch ausreichend ohne die Kunststoff-Verbreiterungen.
    Später habe ich dann mal meinem Golf mit Pflastersteinen vollgeladen gehabt bis an der HA der Federweg 0 cm war. Da ist dann beim Fahren über Unebenheiten tatsächlich die Reifenaussenwand an den Radlauf geschlagen und es gab Gummiabrieb. Bin dann ganz vorsichtig und langsam nach Hause gefahren. Mit ein bisschen mehr Bördeln am Anfang wäre das garnicht passiert. War eh nur ein einzige Mal das das Auto von mir überladen wurde - mache ich der Federn wegen bestimmt nicht mehr.
    Demnach solltest Du bei deiner Rad/Reifen Kombination auch etwas am Radlauf bördeln.
    Aber das mit den vollladen bis zum Anschlag bei der Abnahme halte ich etwas übertrieben. Wer überlädt sein Auto denn dauernd?
    G-Hammer



    Gesendet von iPhone mit Tapatalk

  • also dem einfachen tüvler scheint das diagonal verschränken zu reichen, war bei meiner ersten fahrwerksabnahme auch so. Jetzt bei der Dekra wurde erst mit spurplatte vollgesandet und 0,2cm waren zu wenig. Ohne Platte war dann genug spiel. Trotzdem steht in der Abnahme leicht gebördelte Kanten. Ich hab nichts angelegt und die Platten wieder drauf. Selbst bei massiver Zuladung schleift nichts.


    Meine Meinung zu dem Thema ist das ich originale Felgen nicht eintragen lassen werde. Auf dem 5er fahre ich schon seit Jahren die Felgen vom 7er, das hat mir auch noch nie Probleme bereitet. Von daher..

    Einmal editiert, zuletzt von MyMKII ()

  • Hallo zusammen,


    ich kann das Dokument zur Reifenfreigabe leider nicht öffnen. Hat es von euch jemand vielleicht noch?

    • Offizieller Beitrag

    Hier das Dokument zur Reifenfreigabe:


    http://www.doppel-wobber.de/fo…-Golf-Reifenfreigabe.html


    Hallo zusammen,


    ich kann das Dokument zur Reifenfreigabe leider nicht öffnen. Hat es von euch jemand vielleicht noch?



    Der alte Link verweist nun auch direkt auf die Download-Seite.


    PS: Wenn weiter tote Links aus "alten Zeiten" auffallen, dann einfach eine kurze Info an mich.

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