Erhöhung Garagenmiete rechtens?

  • Für mehr Miete hätte si edir kündigen und gleichzeitig einen neuen Vertrag vorlegen müssen.

    ...das wäre nach einiger Überlegung der richtigere und fairere Weg gewesen, aber wie gesagt, ich würde da einen Anwalt sprechen lassen...


    Edit:


    Ich in München, würde mich zwar ärgen, aber auf Grund des drastischen Mangels an Garagen in München überhaupt, in den sauren Apfel beißen. Hier in München habe ich mit meinen Fahrzeugen in den letzten 20 Jahren 7 Unfallfluchten mit erheblichen jeweils 4stelligen Schäden erlitten und durfte alles bezahlen. Ermittlungen sind nicht in einem Fall zu einer Täterfeststellung gekommen

  • So ist es doch immer, ich erstatte in so einem Fall auch immer Anzeige, bei meinem guten alten Baby (MX5) hatte ich in ca. 5 Jahren mehr als 4500 Euro Schaden durch "Parkrempler", welche es nicht mal nötig hatten, ein Nachricht hinter den Wischer zu klemmen, da war von einem leichten Kratzer bis zum Austausch einer Tür/Kotflügel/Stoßstange alles dabei, sogar ein Querlenker+Achsvermessung ist dort mit drin gewesen, wenn ich heute jemanden erwische, der Unfallflucht begehen will, kann er was erleben.


    @DoppelWOBlerFan Die Nebenkosten haben doch nichts mit der Garage zu tun...das ist mir ja auch etwas undurchsichtig :D

  • @DoppelWOBlerFan Die Nebenkosten haben doch nichts mit der Garage zu tun...das ist mir ja auch etwas undurchsichtig :D


    ...wenn in der Garage zum Beispiel Strom verlegt ist, in der Art einer Steckdose, oder sogar Beleuchtung installiert ist, dann sind das Nebenkosten, die in Zusammenhang mit der Garagenmiete anteilmäßig abgerechnet werden, zu lasten des Garagenmieters :wink:  
    In wieweit Verwaltungskosten geltend gemacht werden können, z.b. bei Sammelgaragen, oder sogar Einzelgaragenpaketen,weiß ich nicht konkret.


    Ich muß jeztz weg, schade, ist gerade echt spannend hier :D

  • Wie hoch ist denn die Erhöhung ausgefallen um die es hier gehen soll?
    Und gibts was neues von der Vermieterin?



    Hab grad Gestern von einem Freund erfahren, daß er in Stuttgart 95€ für einen Parkplatz bezahlt.
    In Bottrop oder Zwickau würde ich es ja verstehen, Aber in Stuttgart? Da will doch niemand freiwillig wohnen.

  • Aaaalsoooo,


    Den Vertrag kenne ich nicht im Wortlaut, aber aufgrund der geschilderten Konditionen (Vorauszahlung, 1-jährige Dauer mit automatischer Verlängerung usw.) würde ich wie folgt argumentieren (was aber nicht zwingend ist):


    - die Miete für ein jahr ist bezahlt im Voraus,
    - Erhöhungen können nur für das folgende Jahr geltend gemacht werden
    - eine Kündigung des Vertrages ist innerhalb der normalen Frist möglich; eine Mieterhöhung, die nach Ablauf der Kündigungsfrist eingeht ist entweder unwirksam oder berechtigt zur Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Mieterhöhung


    Ansonsten gebe ich Lemmy vollkommen recht: der Mietvertrag fällt nicht unter das Wohnraummietrecht und ist daher wie jeder normale Gebäudemietvertrag zu behandeln. Erhöhungen sind daher immer möglich und müssen sich nicht am Mietspiegel orientieren.


    Weiterhin spielt es überhaupt keine Rolle, ob die Garage gerade mit einem angemeldeten, abgemeldeten oder auseinandergebauten Fahrzeug beparkt ist. Der Garagenmietvertrag könnte vermutlich jederzeit gekündigt werden und die Garage wäre zu räumen, auch wenn dies viel Aufwand für den Mieter (bspw. Wegen eines zerlegten Autos) bedeutet.


    Hilft das?


    VG
    HerrDoktor


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