3 Strafzettel für das gleiche Vergehen

    • Offizieller Beitrag

    Hatte mein Auto über den Urlaub nicht ganz korrekt geparkt - sollte 2 Räder auf Gehweg und 2 auf der Strasse haben.
    Im Eifer hab ich den Wagen komplett auf den Gehweg abgestellt - ohne eine echte Behinderung.


    1 Strafzettel (weiss) mit 20 EUR Verwarnung war dran und einer mit Vorankündigung (grün), die dann auch 20 EUR zur Folge hatten. Habe beide bezahlt, da nach Einspruch eh wieder paar EURs Gebühren drauf kommen.


    Heute kam die dritte Verwarnung an - wieder 20 EUR. :badmood:


    Das Auto wurde in der Woche nicht bewegt.
    Ist das überhaupt rechtens - einen von euch schon mal passiert?

  • ich denke, wenn der wagen die ganze woche so dort stand hast du glück, das kein abschlepper kam. denke schon das dies rechtens ist wenn er eine woche da steht.

    Es gibt keinen Gewinn ohne Verlust........... Chinesische Weisheit



  • Stimmt! Ist rechtens, weil die Parkdauer bei Parkverstößen auch eine Rolle spielt, heißt ein Knöllchen schützt nicht vor dem Zweiten und das Zweite nicht vor dem Dritten. Wie Wingman schon schreibt, letzte Maßnahme ist der Schlepper. Ob dein Auto jemanden behindert oder nicht ist nur bei der Höhe des Bußgeldes entscheident. Das du dort nicht stehen darfst hängt auch mit solchen Sachen zusammen ob der benutzte Gehweg den Belastungen stand hält. Sprich ist ein Fußweg nur für Gewichtsbelastung von Fußgängern ausgelegt dürfen da keine Autos stehen, egal ob du jemanden behinderst oder nicht. Auf lange Sicht könnten sich Pflastersteine setzen, Rohre oder Leitungen im Untergrund kaputt gehen oder Schachtdeckel und Gullis brechen. Dafür gibts dann auch die verschiedenen Belastungsklassen der verbauten Tiefbauteile.

  • Kaputt gehen wird durch ein kleines Autochen im Gehweg nichts. Das Zeug ist dafür ausgelegt. Wie sollte man sonst auf sein Grundstück fahren können, ohne den Gehweg zu berühren? Da hat der Bierfreund mal wieder unrecht. Wenn er von schweren LKW geredet hätte, hätte er vielleicht Recht gehabt.
    Das Problem ist deine Ausichts und Sorgfaltspflicht. Du kannst dich nicht mit 14Tagen Urlaub rausreden. Das geht auch nicht, wenn in der Zwischenzeit eine Baustelle eingerichtet wird. Dann wird die Kare abgeschleppt, wenn sie nicht in der Frist abgeholt wurde. Solltest Du wieder einmal 14Tage weg sein, mußt Du eine andere Person beauftragen, nach dem Ding zu schauen.

  • Ob nun Waschbeton, Knochensteine oder richtiges Kopfsteinpflaster, es geht nicht kaputt.
    Außer es sind sonstige Baumängel bereits vorhanden.
    Wir haben hier noch alte Betonplatten. Und jede Menge Zufahrten. Alles heile.
    Den genauen Aufbau eines Gehweg-Unterbaues kann man sich in den jeweiligen Bauordnungen ansehen.


    Aber nur weil es nicht kaputt geht, bedutet das nicht, daß man es ausprobieren muß.


    Man kann sich leicht selber ausrechnen, welche Flächenpressung in 1m Tiefe im Boden Herrschen, wenn da lediglich 2 x 250Kg oben stehen.

  • Bei dem längerfristigen Parken handelt es sich um eine Dauerordnungswidrigkeit. Da du durch den Urlaub auch keine Möglichkeit hattest den ordnungswidrigen Zustand abzustellen, dauert der Parkverstoß an. Eine doppelte Bestrafung für dieses Delikt verbietet Art.103 Abs. 3 Grundgesetz. Verweise auf die erste OWI und schildere die Umstände, eine Einstellung der Folgeahndungen ist damit sehr wahrscheinlich.

    Gruss Sören

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