Erfahrungen mit Gutachten für H-Kennzeichen

  • Na ja,

    Zitat

    Zum Thema Tuning: Laut dem heutigen Dekra-Prüfer dürfen nachgerüstete Bauteile entweder nicht jünger als 10 Jahre nach E.Z. eingebaut worden oder bei Neuteilen nachweislich zeitgenössisch sein.

    Den ersten Teilsatz lese ich nach den Bestimmungen genauso. Man müsste wohl eine Rechnung zum Einbau bzw. den Teilen vorlegen.
    Mein Fächer von TA wäre da schon unten durch. Genauso die Auspuff-Anlage.
    Das FW ist abnehmbar (Koni mit Federn), nur gibt es das so nicht mehr. Hier greift wohl der zweite Teilsatz.
    Dieser ist der in der Anwendung sehr dehnbar.
    Man muss wie im Falle von Magixx nur den Prüfer früh genug einbinden, dass er von dem Auto begeistert ist.
    Du hast an deinem auch nicht viel verbaut gehabt, nehme ich mal an.


    Wie wär es denn mit dem H-Vorstellungsthread? Da könntest du doch den Anfang machen.


    Grüsse

  • Kopiere bitte die Seiten als PDF oä.
    Ein Bild sagt überhaupt nichts.


    Letztendlich geht es um die Frage: "Ist verbaut worden" -> Dokumente


    oder


    "hätte verbaut werden können" -> Spekulation.


    Um mehr geht es hier nicht.


    Ich stelle fest, dass da zwischen eine grosse Bandbreite besteht. Leider!


    Grüsse

    Einmal editiert, zuletzt von golfler2 ()

  • Ich werde ein Bild nachreichen. Grundsätzlich verstehe ich aber nicht was du mit deinen zwei Punkten sagen willst. Käuflich war solch ein Fahrwerk bei ABT, ob es dann verkauft wurde hängt sicher auch vom Geldbeutel der Käuferschicht ab. Ich gehe davon aus das diese Fahrwerke wohl eher die Ausnahme gebildet haben. Wie man das einem TÜV Prüfer verkauft und ob der so einen Katalog als Arbeitsunterlage zulässt ist ja eine andere Sache. Gegeben hat es das Fahrwerk aber 1986.

  • meine Erfahrungen (bei anderen Autos) sind wie folgt: Wenn Anbauteile in der Bauart bis 10 Jahre nach Erstzulassung erhältlich und eintragbar waren gibt es keine Probleme beim H. Gab es z.B 1995 einen 4-2-1 Fächerkümmer mit ABE für den Golf 2 so sollte ein entsprechendes Bauteil heute ohne Probleme eintragbar sein unabhängig davon ob der Hersteller identisch ist. Wenn nein, dann den Prüfer wechseln.


    Viele Prüfer akzeptieren auch Artikel aus alten Fachzeitschriften etc. Mein Käfer hat den Nachbau einer alten Scheibenbremse aus den 60ern legal eingetragen. Die Bremse hat ein Gutachten, zudem habe ich einen Artikel aus einer Fachzeitschrift der 60er Jahre wo eine bauähnliche Bremse beschrieben ist. Die Prüfer sind beim Käfer auch eher streng weil es noch so viele davon gibt.


    Einen Prüfer der einem Golf das H verweigern will weil es noch so viele davon gibt obwohl er allen Kriterien entspricht würde ich meiden (und evtl. bei seinen Vorgestzten melden).

  • Hi,


    wegen dem Katalog sende ich dir eine PN.
    Dokumente aus früherer Zeit sind nie verkehrt.


    Das Ganze ist etwas undankbar, da keine grossen Erfahrungswerte vorliegen und die Auslegungsspielräume sehr unterschiedlich sind.

    Zitat

    Käuflich war solch ein Fahrwerk bei ABT, ob es dann verkauft wurde hängt sicher auch vom
    Geldbeutel der Käuferschicht ab."


    Das ist Punkt 1 "ist verbaut worden"
    Angenommen ich hätte das 1990 verbaut, sofern damals noch lieferbar, dann müsste ich darüber einen Nahweis erbringen. Meistens kann man die Nr. nicht mehr erkennen usw.
    Eine Rechnung, die ABE oder das Gutachten von damals würden beweisen, dass das zeitgenössisch war. Abnahme wäre dann kein Problem.


    Wäre das in der Zwischenzeit defekt gegangen, müsste ich einen Ersatz auftreiben.
    Da es das Orginal-FW nicht mehr gibt, käme ja nur ein aktuelles in Frage.
    So einen Ersatz für das ursprüngliche, eingetragene FW müsste er auch abnehmen.


    Probleme sehe ich hier nur, wenn es nicht gelingt, das erstere FW zu belegen.
    Dann wird er das neuere nicht als Ersatz anerkennen und die Abnahme verweigern.


    Punkt 2 "hätte verbaut werden können"


    In Post 15:

    Zitat

    Meiner sprach von einem Spielraum von 10 Jahre nach Zulassung.
    Sprich Baujahr 84 plus 10 macht 1994....
    Ich solle "Beweise" besorgen das es alle verbauten Teile auch schon 1994 gab...


    Post 19: Wohl ein anderer Prüfer:

    Zitat

    naja, der ganze Klarglas Kram muss raus, aber dicke Räder
    spurplatten und gewindefahrwerke gabs doch damals auch schon.


    Post 26:

    Zitat

    Der Prüfer einer anderen Station meinte neulich zu mir, mein Auto sei ein "normaler
    alter" Gebrauchtwagen und "hätte nichts Besonderes". Wenn ich schon mit einem Golf 2 H-
    Kennzeichen haben will, dann müsste ich: Zitat: "mindestens Note 1 oder 2 haben..." Und mein Auto
    stünde auch "an jeder dritten Straßenecke.


    Subjektivität, wohin man schaut...
    Da kann man dann spekulieren, ob es klappt oder nicht.


    Grüsse

  • Das Ganze ist doch sowieso subjektiv. Es gibt zwar Regeln, aber die lassen notwendigerweise (aber auch zum Glück) für den Prüfer Interpretationsspielräume.


    Die einzige, feste Regel, die ich kenne, ergibt sich aus dem Gesetz. Und danach muss ein Auto nach Para. 2 Nr. 22 FahrzeugzulassungsVO für die Zulassung als Oldtimer " vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen" sein, "weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand [sein] und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen."


    Sofern ein Auto nicht vollständig Original ist, kommt es bei jedem Prüfer darauf an, wie er mit dem Begriff "weitestgehend" umgeht. Wenn man also, wie häufig, zeitgenössisches Tuning erlaubt und dafür gelten lässt, dass davon alles erfasst wird, was in einem Zeitraum von 10 Jahren nach der EZ auf dem Markt zu bekommen war, dann muss man konsequenterweise auch Bauteile zu lassen, die heute neu gefertigt sind, aber technisch den Bauteilen von damals entsprechen. Und daher sollten Gewindefahrwerke durchaus H-fähig sein. Vielleicht nicht alle, aber schon eine große Vielzahl. Dann kommt es aber auch nicht darauf an, ob ich damals schon ein Gewinde verbaut hatte direkt nach der Auslieferung und es heute ersetze, oder ob ich heute erstmals ein Gewinde verbaue in einem Auto, das bis dato noch original war.


    Ihr müsst eben mit den Prüfern reden und ggf. auch bei mehreren vorsprechen. Diejenigen Prüfer, die ein Auto nicht als Oldtimer anerkennen, weil es zu häufig ist, haben sowieso keine Ahnung, dürfen diese H-Abnähme mangels Wissen wahrscheinlich eh nicht machen und disqualifizieren sich mit solchen Aussagen obendrein selbst. Für solche Abnahmen reicht es nicht, technisches Verständnis zu haben. Da muss man auch etwas nachdenken bei der Arbeit und sich gedanklich in die Zeit zurückversetzen und schauen, was damals alles technisch ging bei den Autos. Und mit den zunehmenden Tuningmöglichkeiten seit den 80ern wird das immer schwieriger werden in Zukunft.


    VG

    "... in this world nothing can be said to be certain, except death and taxes." (Benjamin Franklin)


    "Verglichen mit den Grünen und ihrem Hang zum alltäglichen Totalitarismus, ist die katholische Kirche eine libertäre Organisation mit Sinn für menschliche Schwächen." (Henryk M. Broder, Die Welt vom 2. März 2013)

    Mein Calypso-GTI16V

  • Moin, es soll auch helfen vor der Abnahme mit dem Prüfer zu schnacken wie er es haben möchte damit es ein H dann gibt. Aufgaben abarbeiten und dann mit Termin hin. Da freuen die sich dann und sind auch mit im Boot. Da sollte man ganz entspannt ran gehen, und nicht den Schlaumeier raushängen lassen. Ich mein es fahren einige mitm H rum die einfach doch zu rott sind, aber irgendwie haben selbst die die Abnahme geschafft.


    Selbst bei nem Gammel T3 hat der Prüfer gesagt, roll den über und dann ist gut. Verstehen tu ich solche Aussagen beidem Bus nicht, der is echt schlecht vom Blech her... Aber die Aussage steht, was zeigt das die Spanne sehr groß ist bei dem was geht umd was nicht

  • Bei meinem Beitrag dieser Tage hatte ich es vergessen: Sicherlich kann auch dieser Link zum TÜV-Süd eine Hilfestellung geben. Es gibt nämlich 'offizielle' Richtlinien zur Begutachtung von Oldtimern. Diese Richtlinien sind allerdings ebenfalls nur eine Interpretation des Gesetzestextes. Aber sie stammen natürlich von denen, die das H-Gutachten schreiben, das wiederum von den Zulassungsbehörden übernommen wird, um das H-Kennzeichen zu erteilen und die Eingruppierung für die Kraftfahrzeugsteuer vorzunehmen.


    http://www.tuev-sued.de/upload…0/2anfordkat-oldtimer.pdf


    VG

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    "Verglichen mit den Grünen und ihrem Hang zum alltäglichen Totalitarismus, ist die katholische Kirche eine libertäre Organisation mit Sinn für menschliche Schwächen." (Henryk M. Broder, Die Welt vom 2. März 2013)

    Mein Calypso-GTI16V

  • Moin,


    ich hole den alten Thread mal aus dem Keller. Der letzte Beitrag liegt ja bereits länger zurück.


    Gibt es weitere Erfahrungsberichte? Wer hat den alles das begehrte Kennzeichen bekommen?

  • Also mein kleiner Roter mit EZ 85 hat auch seit letztem Sommer das H auf dem Kennzeichen. Er war seit 2013 stillgelegt und des Gutachten wurde bei mir zusammen mit der fälligen HU erstellt. Da gab es weder bei HU noch Oldtimer-Gutachten irgendwelche Problemchen.


    Grüße

    Sebastian

  • Hatte letztes Jahr das Pech mir einen Hagelschaden einzuhandeln. Der Gutachter war dann von Dekra (Süd) und meines erachtens absolut nicht fähig für das Fahrzeug ein vernünftiges Gutachten zu machen. (aus dem Grund hab ich hinterher dann auch die Versicherung gekündigt (weil sie sich stur an das dusslige Gutachten gehalten haben obwohl es nachweislich X-Fehler hatte)). Aber sei's drum - Fahrzeug ist ein originaler 88er GTI, der zugegeben nicht Show and Shine mäßig dasteht, dafür aber in original Zustand und mit original Lack + keinem Rost.

    Leider hatte die Fahrertür aber eine Delle (Vorschaden), die aber nur unter ganz bestimmten Lichtverhältnissen sichtbar ist. Aussage von dem Prüfer war: "Ja mit dem Schaden würde der Wagen ja eh kein H bekommen" (nachdem er meinte: "was 200tkm - so viel" und ich daraufhin entgegnete: Spielt doch bei einem 29Jahre alten Wagen keine Rolle, ist ja fast ein Oldtimer. In der Zeit wurde doch schon jedes Verschleißteil ersetzt - es ist doch (fast) nur noch der Pflegezustand entscheidend!).

    Ergo: Mit solchen Personen wird ein H nichts werden, hier gilt es Prüfer zu finden die in der Lage sind zu entscheiden ob ein Wagen ein Verschleißartikel ist/war, oder ein Schätzchen, das gepflegt wird...

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