gelbe folie in scheinwerfer erlaubt???

  • Was vielleicht noch dazu kommt ist Verbot der Weiterfahrt. Ich weiß nicht wie es aussieht wenn man "Folie" oder "gelbe Kappen" innerhalb von Sekunden entfernen kann. Bei meinem Kollegen geht es um Xenon im Audi A6, wohl alte nicht mehr erhältliche Brenner gegen neue gewechselt. Laut "Motortalk" "überhaupt kein Problem". Ist ca. 40 Stunden her, seitdem ist mein Kollege nur noch am telefonieren mit Tüv / Audi / Polizei. Er durfte ohne Licht noch nach Hause fahren weil es nur ein paar Kilometer waren.

  • Was allerdings im Gegensatz zu Folien erlaubt ist, sind entsprechende Leuchtmittel, die ein leicht hellgelbes oder bläuliches Licht abgeben, sofern das Leuchtmittel vom Hersteller entsprechend beschichtet wurde und das E-Kennzeichen aufweist. Phillips und Osram vertreiben z.B. solche. Man kombiniert damit die optischen Vorteile des angepassten Lichts mit der "neutralen" Scheinwerferansicht. Oder bin ich der einzige, der gelbe Hauptscheinwerfer einfach nur daneben findet?

  • Hallo,


    mal zum "E-Kennzeichen": es ist ein weit verbreiterter Irrtum dass alles was irgendwie ein "E-Kennzeichen" hat automatisch zulässig ist und eintragungsfrei in Deutschland. M.W. ist E1-Ex erstmal nur eine Herkunftsbezeichnung innerhalb der EU. Für Leuchteinrichtungen sind da weitere Kürzel notwendig die drauf stehen müssen.


    Laut §52 STVZO sind Nebelscheinwerfer für weißes oder hellgelbes Licht zulässig. Dass die gelben nur der Fahrzeughersteller anbauen darf steht da nicht.

    Grüße, Der Golf Zwei

    Einmal editiert, zuletzt von Der Golf Zwei ()

  • ...
    Grundsätzlich darf keine Folie auf Scheinwerfer oder andere Beleuchtungseinheiten geklebt werden.


    Das Gleiche gilt für auch jegliche Lasuren, Lacke, Klebestreifen.
    Schließlich sind Serienlampen bauart-geprüfte Teile, die man nicht verändern darf, da sie nur so geprüft wurden, wie der Hersteller dies vorgesehen hat.


    Es gibt zwar immer wieder Experten, die was umbauen und auch ne Eintragung haben, wie z.B. abgesägte Rückleuchten, wo der obere (Blinker-)Teil fehlt oder Rülis mit auflackierten Streifen, weil der Scirocco WhiteCat sowas ja auch mal ab Werk hatte.


    Aber man sollte NIE daraus eine Allgemeingültigkeit ableiten wollen, da kann man nur verlieren.


    Wird aber leider immer wieder gerne getan, da kommen dann so Sprüche wie "Kannste machen, hab ich schließlich auch eingetragen bekommen".



    Und ergänzend hierzu:

    Zitat

    Für Leuchteinrichtungen sind da weitere Kürzel notwendig die drauf stehen müssen.


    Durch solche Kürzel wird dann auch bestimmt, welchen Zweck die Leuchte hat.
    So darf man dann keine Seitenblinker vorne oder hinten dranbauen und aus ner weißen Rückfahrleuchte noch lange keinen Blinker machen, auch wenn das technisch mit entsprechenden Glühlampen gar kein Problem wäre.

    MfG,
    Micha

  • Ohne mich jetzt zu weit aus dem Fenster zu lehnen wage ich mal zu behaupten dass das "Absägen" zulässig ist weil jede Kammer für sich eine Zulassung hat. Braucht man halt andere (bauartgeprüfte) Blinker und nen Tüver der den Schwachsinn abnimmt.


    Richtig lustig wird es wenn der Hersteller es als "eintragungsfrei" verkauft und man den Kunden (und auch dem Hersteller!) dann klarmachen darf dass sich unser Tüver gerade totgelacht hat weil es nicht mal eintragungsfähig ist.

  • Also ob erlaubt oder nicht mit oder Folie Kappen und dergleichen nonsens..Fakt ist wenn ich das schon lese..z.B. mit denn Kappen ,das die Lichtausbeute um einiges reduziert wird :[ ...es gibt nichts über ein gescheites Weisses Licht Nachts!!!Nur weil GELB cooler aussieht..ehrlich kacke is doch sowas..vor viele jahren gabs diese Nachtlichtbirnen..die so Gelblich,Bläulich schienen...schon das entgegenkommen dieser Autos ist ein Witz...bin schon mal mit einem der diese Witzlichter drinn hatte mitgefahren..so ein mist...rausgeschmissenes Geld..schlechter wie sonst was...


    Also lasst denn Müll mit Folie und dergleiche..normal und gut..und dann hat man auch keinen Ärger mit der Rennleitung..

    applause.gif Die Beste Idee die Volkswagen je hatte...Golf GTI.....

  • @Originalverdeler: Du verkennst dabei den Aspekt, das hellgelbes Licht nachts die Augen erheblich weniger ermüdet als reinweißes. Bei reinweißem ist die Lichtausbeute zwar höher als bei hellgelbem, aber das nutzt mir nichts, weil meine Augen ermatten und meine Konzentrationsfähigkeit abnimmt. Die Birnen, die Bereiche leicht gelblich beleuchten sind durchaus für Vielfahrer eine Hilfe.

  • Ja geb ich dir in gewisser weise Recht,Der entgegenkommende wird durch das weisse Licht sag mal besser "Geblendet"...da sich nachts das Auge immer am Helsten Punkt orientiert..das ist mit gelblichen licht nicht so..daher meint man immer die Xenonlichter blenden!!..
    Nichtsdesdotrotz finde ich ,das die Gelben Lichter/Birnen oder Folie...am Scheinferfer zu suchen haben..
    gut es gibt Lampen(Nebler/oder wie in Frankreich Gelbe Hauptscheinwerfer).die eine Zulassung haben,doch das ist eine andere geschichte

    applause.gif Die Beste Idee die Volkswagen je hatte...Golf GTI.....

  • Das der Gegenverkehr nicht so geblendet wird ist ein Nebeneffekt, ich wollte eigentlich eher den Aspekt hervorheben, dass der Fahrer selbst länger konzentriert am Straßenverkehr teilnimmt durch die wärmere Lichtfarbe.


    Historisch ist die Verwendung von Gelblicht allerdings nach meinem Wissen militärisch begründet um eigene und gegnerische Fahrzeuge zu unterscheiden. In Frankreich hat sich das Gelblicht für Fahrscheinwerfer aber recht lange, ich glaube sogar bis in die 80er Jahre im zivilen Straßenverkehr gehalten.

  • Das mit dem "militärischem" Grund finde ich irgendwie "lustig" (mir fällt trotz des Themas kein anderer Ausdruck ein): hat der Hitler da die Fronzosen vorher angerufen und gesagt "wir greifen morgen an, nehmt ihr die gelben und wir die weißen Scheinwerfer?"

  • Laut "Wikipedia" waren die gelben Scheinwerfer schon 1937 in Frankreich vorgeschrieben, aber leider gibt Wikipedia dafür als Beleg keine Quelle an… vielleicht weiß Sebastian näheres (er ist ja bei der Bundeswehr)?

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