Probleme beim Autoverkauf, Käufer will das Auto nicht mehr [Gelöst]

  • Moin.


    Also die Situation ist folgende:
    Es ist ein Auto verkauft worden für 1200, der Käufer hat mit 200 angezahlt. Kaufvertrag ist unterschrieben und die Abholung war auf heute den 8.1.´14 festgelegt. Der Käufer hat dann heute gegen Mittag kurz angerufen und mttgeteilt das er das Auto nicht mehr benötigt, er habe seinen Führerschein verloren. Ob es für mich ok wenn ich die 200 behalte und er den Kaufvertrag vorbeibringt und wir diesen dann vernichten. Ich will das nicht, ich brauch das Geld.
    Das Auto muss hier vom Hof ich brauch den Platz. Es ist der einzige den ich habe und mein Golf muss irgendwo hin.


    Nun die Frage, was tun? Ich könnte auf Vetragserfüllung pochen das würde aber sicher ein bisschen dauern und kostet Nerven die ich zurzeit nicht entbehren kann. Zudem würde ich ihm den "Parkplatz" hier in Rechnung stellen, nachdem ich ihn schriftlich auf die Vetragserfüllung hingewiesen habe und das sonst eine Standgebühr anfällt. Höhe der Standgebühr?!
    Oder lieber die 200 nehmen und versuchen das Auto so schnell wie möglich zu verkaufen? Nachdem der Vertrag mit ihm vernichtet wurde.


    Vielleicht hat jmd. mit sowas auch schon mal Erfahrung gemacht und kann mir jetzt helfen.


    Gruß ^^

    Spaß kostet!

    Einmal editiert, zuletzt von Elmex ()

  • ..äähmm ,daß ist ja der günstigste Fall ,meiner ist damals nach Anzahlung (ja schön blöd) mit dem Auto stifften gegangen.... :cursing:..wegen Standgebühr ,wenn nur angezahlt und nicht vollbezahlt ,ist es immernoch dein Eigentum...

  • Nabend!


    Hatte einen ähnlichen Fall mit einem Bodykit - bei ebay verkauft, Käufer kam, hat bezahlt und ist mit den Teile gefahren, alles cool.
    Nur dann wollte er den Kram zurück geben, weil ich für die Frontstoßstange keine ABE beigelegt habe (ABE für Frontstoßstange??^^)


    Jedenfalls ist das, genau wie bei dir, wenn es denn dann zum Anwalt und evt. sogar bis vor Gericht geht, ein Zivilrechtlicher Prozess, bzw. erstmal ein zivilrechtliches Verfahren..das Problem da: es dauert (normalerweise) bis zu 2 Jahre, bis es zu einem Ergebnis kommt.


    An deiner Stelle würde ich auf jeden Fall die 200€ behalten, mir das quittieren und bestätigen lassen, dass es eine Entschädigung wegen Vertragsrücktritt seitens des Käufers ist und fertig.


    Wenn du relativ zügig Geld benötigst und der Golf im Weg ist, hast du gleich 2 Probleme, falls du auf das Geld pochst und den Wagen loswerden willst:


    a) der Käufer kann sich weigern zu zahlen - dann brauchst du erstmal einen Anwalt - hast du keine Rechtsschutzversicherung, können da Kosten vom vielfachen des Fahrzeugwertes entstehen


    b) weigert der Käufer sich permanent zu zahlen, musst du abwarten, bis es einen Gerichtstermin gibt, den würdest du zwar gewinnen, darfst aber in der Zeit das Auto auch nicht anderweitig verkaufen, weil der Käufer den Wagen ja frühestens nach dem Gerichtstermin abholt - kann er nachweisen, dass er mittellos ist, wirds noch viel langwieriger..


    In dem Sinne - freu dich über 200€ mehr, mach das sauber, damit du im Nachhinein keinen Stress hast und verkauf den Wagen wieder und alles wird gut :) (nur als Tipp - ich würde es so machen)

  • Moin.


    Auch mir der Tip, Steck die 200,- ein und lass dir das quittieren.


    Frag ein Nachbarn ob er dort untergestellt werden kann und setzt ihn für 1200 ein ins netzt.


    Wirst du ihn für 1000los hast du unterm strich das Gleiche raus.




    Du kannst dich glücklich schätzen das es so gekommen ist.... Wie Tripel R schom sagt, quittiert er das nicht, musst du das Auto stehen lassen bis zur Abholung theoretisch.


    Ich kenne zudem Gerichte und deren Prozessdauer. (Habe leider schon einige hinter mir) Hier GANZ klar, das ist es nicht wert. Das Ärgert dich später nochmehr als es dich gerade aufregt! Zudem 150,- i.d r. Rechtsschutz streitgebühr und nach MIN 9Monate Prozess.
    Und dann recht haben und Recht bekommen sind zwei Dinge die nichts miteinander zu tun haben :wink:



    Also sei froh, das es noch so klappt. :]

  • Prinzipiell bist du im Recht: Ein Wegfall des Interesses ist kein Grund von einem geschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten. Du könntest also auf der Vertragserfüllung bestehen... Das hab' ich mal im LK Wirtschaft & Recht so gelernt :)


    Wie lange das aber dauert steht auf einem anderen Blatt. Wenn's echt dringend ist würde ich dem Käufer das so mitteilen. Hast du 'ne Rechtsschutzversicherung? Kann könntest mit'm Anwalt drohen... Vertrag ist Vertrag.

    Golf IV TDI, 2000
    Golf II GTI, 1985
    Golf I Cabrio, 1984
    Audi Coupé GT5E, 1983

  • Rechtsschutzveresicherung hab ich, also kein Problem wenn ich wollte.
    Aber ich werd es jetzt wohl dabei belassen, es auf nen Prozess ankommen zu lassen kann ich mir momentan zeitlich nicht erlauben und dann nehm ich lieber jetzt das Geld :D
    Trotzdem Danke!

    Spaß kostet!

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