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hallo ich war heut beim tüv und habe gefragt wonach ich mich richten soll in punkto kennzeichen mulde und beleuchtung und höhe die haben mir gesagt das die beleuchtung 500mm über den boden sitzen muss und das kennzeichen 300mm oberkante
das sieht doch scheisse aus
was gibt es denn da für möglichkeiten habt ihr damit erfahrungen bitte helft mir es brennt
Also das hintere Kennzeichen muss 300mm vom Boden hoch sein, das stimmt, aber das die Beleuchtung 500mm hoch sein muss, ist mir neu...
Ich habe mein Kennzeichen hinten unter der kleinen CL Stoßstange und hab die beleuchtung in die unterseite geschraubt...das hat mein TÜV und auch die Polizei so abgenommen....
Gaanz einfach! schnapp Dir n Auszug aus der StVZO §60 und halt es dem dummen Prüfer unter die Nase! Son Quatsch, Unterkante Kenzeichen zum Boden müssen min 30 cm sein, und für ne Beleuchtungshöhe gibt es gar keine Angaben, das Kenzeichen muss nur ausgeleuchtet sein! Hier mal kleine Auszüge: "Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen." Und dann noch: "(4) Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V in der bis zum 1. November 2000 geltenden Fassung auf 20m, bei Fahrzeugen der Gattungen c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m; bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach Anlagen Va, Vb, Vc und Vd auf 20 m - lesbar macht. Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und motorisierten Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen." Am besten schaust Du hier, druckst es aus und zeigst es grinsend vor http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_60.php
Dazu habe ich auch mal ne Frage ich hab jetzt vor meine Heckklappe zu cleanen und dann muss ich das Nummernschild an die (GL nicht lackierte) Stoßstange machen! Nur wie mach ich das denn da mit der Beleuchtung?? Oder muss ich mir ne neue Stoßstange mit Mulde kaufen??
Moin, du musst dir entweder ne neue Stoßstange mit Mulde kaufen oder du kaufst dir die Mulde und bastelst sie dir selber in die Stoßstange (beide Varianten gibts von Larry's Heckklappen, z.B. bei HM-tuning.de).
Wenn du interessen hast, ich hab noch so eine Stoßstange liegen, ist aber ziemlich schrottig.
Original von knüppeljoe Gaanz einfach! schnapp Dir n Auszug aus der StVZO §60 und halt es dem dummen Prüfer unter die Nase! Son Quatsch, Unterkante Kenzeichen zum Boden müssen min 30 cm sein, und für ne Beleuchtungshöhe gibt es gar keine Angaben, das Kenzeichen muss nur ausgeleuchtet sein! Hier mal kleine Auszüge: "Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen." Und dann noch: "(4) Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V in der bis zum 1. November 2000 geltenden Fassung auf 20m, bei Fahrzeugen der Gattungen c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m; bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach Anlagen Va, Vb, Vc und Vd auf 20 m - lesbar macht. Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und motorisierten Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Beleuchtungseinrichtung darf ke in Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen." Am besten schaust Du hier, druckst es aus und zeigst es grinsend vor http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_60.php
Edit: vor allem, was soll ne Elektrokarre sein
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sehr hilfsreicher beitrag, danke!
elektrokarre... sind auch als e-karre bekannt.. das sind fahrzeuge die keine zulassung brauchen, man brauch kein führerschein... und sie fahrem max. 6 km/h... waren früher in größeren betrieben in den hallen als tanspormittel genutzt da man ja mit stabler nich in hallen fahren darf (ausgenommen elektro natürlich) jetzt werden die e-karren eher weniger benutzt... in münchen/harlaching im krankenhaus z.b. fahren noch 4oder 5 sone dinger rum auch im gesamten kh gelände... damit werden dann damit wird dann müll weg geschaft, wäsche zum waschen usw! auf den kerren gibt es auch keine sitze, sondern man steht da nur drauf und lenk mit gewichtsverteilung... also das is wie ne wippe... entweder rechts oder links belasten und dann lenkt es eben... genau so wie die (wie es zu ddr zeiten genannt wurde) ameise aber meistens als benziner...
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