Nabend.
Da es jetzt bald zum Endspurt geht bei mir und ich den ABF bei mir reinhängen wollte, hab ich mich heute erkundigt wegen der Eintragung der Leistungssteigerung.
Der erste meinte "Golf 3 Motor wird nicht mehr im Golf 2 eingetragen".
Beim Tüv-Nord habe ich niemanden mehr erreicht, die wollten mich zurück rufen.
Dann hab ich noch bei einem Tuner angerufen hier aus der Region.
Von ihm wurde ich gefragt ob ich nach den Richtlinien von 2012 oder von 2013 eintragen möchte.
Seit diesem Jahr sollen wohl die Eintragungen schwieriger sein.
Für einen ABF im Golf 2 bräuchte ich ein neues Abgasgutachten auf meinen Namen was 850€ kosten soll.
Ausserdem wäre es seit diesem Jahr egal ob mein Auto mit Euro 1 ausgeliefert wurde, wenn ich ihn auf D3 umschlüsseln lassen habe muss der neue Motor auch min. D3 haben!
Der ABF von mir kommt gerade mal auf Euro 2 mit dem Oberland Minikat!
Alle Umbauten sollen fotografiert werden und Protokolliert, um alles detailreich festzuhalten.
Und warum? Weil (angeblich) alle Umbauten auf einer Onlineplattform für Prüfingenieure zugänglich gemacht werden sollen.
Die Eintragung erfolgt so gesehen erstmal im ermessen des aktuellen Prüfers, auf der Plattform kann sich jeder Ingenier der auch so etwas abnehmen soll erkundigen und sich danach richten. Aber, wenn ein anderer Ingenieur die Eintragung anzweifelt, muss diese erneut geprüft werden und erlischt.
Ich weiß gerade nicht ob ich dem glauben soll...
Nur falls das wirklich stimmt, wer macht dann bitte sich noch den Aufwand um Umbauten zu machen?
Wenn ich mir das mal so durchrechne, 850€ alleine das Abgasgutachten.
Da bin ich doch für die ganzen Eintragungen komplett locker 1000€ los!
Ich warte jetzt mal ab was der Tüv-Nord dazu sagt, wenn die mir ähnliches sagen weiß ich nicht weiter.
Letztens hab ich die G60 Bremse gekauft und hätte somit alles komplett da für den Umbau, und jetzt will mir das "Gesetz" nen strich durch die Rechnung machen?
Was sagt ihr dazu?