Neue Auflagen seit 2013 zu Eintragungen?

  • Nabend.


    Da es jetzt bald zum Endspurt geht bei mir und ich den ABF bei mir reinhängen wollte, hab ich mich heute erkundigt wegen der Eintragung der Leistungssteigerung.
    Der erste meinte "Golf 3 Motor wird nicht mehr im Golf 2 eingetragen".
    Beim Tüv-Nord habe ich niemanden mehr erreicht, die wollten mich zurück rufen.


    Dann hab ich noch bei einem Tuner angerufen hier aus der Region.
    Von ihm wurde ich gefragt ob ich nach den Richtlinien von 2012 oder von 2013 eintragen möchte.
    Seit diesem Jahr sollen wohl die Eintragungen schwieriger sein.
    Für einen ABF im Golf 2 bräuchte ich ein neues Abgasgutachten auf meinen Namen was 850€ kosten soll.
    Ausserdem wäre es seit diesem Jahr egal ob mein Auto mit Euro 1 ausgeliefert wurde, wenn ich ihn auf D3 umschlüsseln lassen habe muss der neue Motor auch min. D3 haben!
    Der ABF von mir kommt gerade mal auf Euro 2 mit dem Oberland Minikat!


    Alle Umbauten sollen fotografiert werden und Protokolliert, um alles detailreich festzuhalten.
    Und warum? Weil (angeblich) alle Umbauten auf einer Onlineplattform für Prüfingenieure zugänglich gemacht werden sollen.
    Die Eintragung erfolgt so gesehen erstmal im ermessen des aktuellen Prüfers, auf der Plattform kann sich jeder Ingenier der auch so etwas abnehmen soll erkundigen und sich danach richten. Aber, wenn ein anderer Ingenieur die Eintragung anzweifelt, muss diese erneut geprüft werden und erlischt.


    Ich weiß gerade nicht ob ich dem glauben soll...
    Nur falls das wirklich stimmt, wer macht dann bitte sich noch den Aufwand um Umbauten zu machen?
    Wenn ich mir das mal so durchrechne, 850€ alleine das Abgasgutachten.
    Da bin ich doch für die ganzen Eintragungen komplett locker 1000€ los!


    Ich warte jetzt mal ab was der Tüv-Nord dazu sagt, wenn die mir ähnliches sagen weiß ich nicht weiter.
    Letztens hab ich die G60 Bremse gekauft und hätte somit alles komplett da für den Umbau, und jetzt will mir das "Gesetz" nen strich durch die Rechnung machen?


    Was sagt ihr dazu?

  • Tja.. keine Ahnung ob das stimmt, aber da wir im schönen Deutschland wohnen, würde es mich nicht wundern... :whistling:
    Einfach lächerlich an was für Regeln und Auflagen man sich mittlerweile halten muss. Ein paar Sachen sind natürlich notwendig, damit nicht jeder Schrauber sich sonstwas für Teile und Motoren einbaut, aber manche Sachen sind einfach nur Schikane!

  • Ich sag mal so...
    Die Sache mit dem Abgaswerte müssen gleich oder besser werden gabs schon vorher. Das wusste ich auch.
    Da bin ich derzeit dran da mein T3 auf 1Z umgebastelt wird...
    Und das mit dem Abgasgutachten und was nicht alles wüsste ich nun beim besten willen nicht.
    Ich war vor kurzem bei einer befreundeten Werkstatt und der meinte ich soll mit dem Motor, den neuen Reifen/Felgen, Stosstangen usw einfach aufn Hof fahren und dann wäre das schon als "Eingetragen" abgeklärt.
    Sie verlangen nichtmal eine Scheinkopie wo das ganze schonmal eingebaut war da es genug solche Umbauten gibt. Denke dürfte bei dir das selbe sein...


    Aaaaaaber... ich trau dem Staat alles zu. Kanns also auch nicht verneinen. |(


    Abwarten und Nachfragen bei den Stellen... ^^

    Schöne Grüsse,
    Wolf


    „Die Japaner haben eine raffinierte Art, ihren Stahl in die Vereinigten
    Staaten zu schmuggeln. Sie malen ihn an, stellen ihn auf vier Räder und
    nennen das ganze Auto.“
    Henry Ford


    Suche:
    Teile von Kamei X1 + Dynamite, CL-Kotflügelemblem alte Bauform, Chromstossstange vorne+hinten, Braune Velour-Austattung Alte Ausführung, Embleme aller Art...
    :whistling:

  • Ich weiß echt nicht was ich glauben soll.
    Der "Tuner" meinte auch das er sein Geschäfft jetzt auf 50% runterschrauben darf wegen der hohen Auflagen.
    Normalerweise standen Freitag 16-20 Autos bei ihm wo der Prüfer was eintragen sollte.
    Diesen Freitag waren es nur noch 8 Autos da die anderen gleich wieder abgesagt haben weden der Auflagen.


    Mir fehlt nur noch der Motorumbau und die Lackierung, dann wäre ich fertig mit meinem Golf.
    Nen komplettes Schlachtauto mit dem ABF hab ich stehen, im Juni sollte der 2er zum Lacker gehen.
    Wenn der TÜV-Nord mir das jetzt bestätigt, werde ich wohl nur mit den 90PS rumfahren und den Golf nur noch lacken lassen.
    Falls ich nicht alles verkaufe und ich zur Ruhe setze dank der neuen "Auflagen"...

  • Meine Erfahrungen dazu, auch wenn´s schon n alter Hut ist, immer den TÜV-Mann vorher fragen wie was sein muss, damit er einträgt. Dann klappt das auch trotz Auflagen. Das handhabt jeder anders, ich kenne Umbauten, da musste n Lärmgutachten her, bei mir aber trotz gleichem Umbau nicht.

  • Genau aus dem Grund will ich von einem Prüfer ja es schwarz auf weiß haben.
    Auflagen, was zu beachten ist, welche Bremsanlage etc...


    Beim TÜV-Nord hab ich keinen erreicht, daher hab ich mich bei "Tunern" hier in der Region erkundigt.

  • Damit wäre ich vorsichtig. Tüver die du ansprichst mit schwarz auf weiss usw hauen dir gern dann die Paragraphen um die Ohren das du gleich aufgibst.
    Red vernünftig mit den Kollegen, such dir einen der Kompetent und vertrauenswürdig wirkt und bered es mit ihm wie es aussieht und was du machen solltest um es bei ihm zu machen.
    Es liegt vieles im Spielraum des TÜVers...

    Schöne Grüsse,
    Wolf


    „Die Japaner haben eine raffinierte Art, ihren Stahl in die Vereinigten
    Staaten zu schmuggeln. Sie malen ihn an, stellen ihn auf vier Räder und
    nennen das ganze Auto.“
    Henry Ford


    Suche:
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    :whistling:

  • Mir ist schon klar das ich ihn nicht darauf festnageln darf.


    Ich möchte einfach nur auf der sicheren Seite sein...


    Mal schauen wen ich die Tage erreiche.


  • ähm das ist doch gar nicht neu das sich die abgasnorm nicht verschlechtern darf als das fahrzeug vorher hatte.
    das ist doch schon immer so


    Zitat


    Alle Umbauten sollen fotografiert werden und Protokolliert, um alles detailreich festzuhalten.
    Und warum? Weil (angeblich) alle Umbauten auf einer Onlineplattform für Prüfingenieure zugänglich gemacht werden sollen.
    Die Eintragung erfolgt so gesehen erstmal im ermessen des aktuellen Prüfers, auf der Plattform kann sich jeder Ingenier der auch so etwas abnehmen soll erkundigen und sich danach richten. Aber, wenn ein anderer Ingenieur die Eintragung anzweifelt, muss diese erneut geprüft werden und erlischt.


    wenn das wahr ist was machen die dann wenn ich gar nicht will das auf solchen plattformen bilder von meinen wagen rumgeistern?

    Golf 2 1.8L (RP)mit 7,5l/100km Verbrauch, ausfahrbaren heckspoiler, Golf 4 climatronic usw usw ^^


    Ich dachte ich könnte auch so tuen als wäre ich einer von diesen Taubstummen oder nicht? - GitS SC "der lachende mann"


    Wat will ich mit nen Mercedes? Mein Subaru hat 6!! Sterne! ;D

  • was die machen? Die schicken Dich heim und kannst wieder kommen, wenn Dich an DEREN Spielregeln halten willst


    Erinnerung 1: erinnert mich spontan an den Aufstand gegen die Volkszählung in den 80er Jahren und heute zeigen die Leute, wie Sie im leichtbekleideten Gotik-Dress in einem "X" stehen :D


    Erinnerung 2: erinnert mich spontan an den #aufschrei :D vor ein paar Jahren, als es hieß, dass Motoren nur noch mit einem Festigkeitsgutachten über die Karosserie eingetragen werden können


    gesendet von unnerwegs ":D"

  • Moin
    und ganz wichtig
    mit dem TÜV-Prüfer persönlich reden und nicht telefonisch,E-Mail etc
    so bin ich bis jetzt immer ans Ziel gekommen

    Golf II GT Syncro VR6 BJ:88,19E-299 Y-Edition VERKAUFT
    T5 Doka 2,5 TDI BJ:04 VERKAUFT
    Mercedes Vito Mixto 120CDI Bj:07 3,0l V6

    Audi 80 B4 Avant Quattro 5-Zylinder Bj:94

    NEU Golf Country BJ:90 zum Restaurieren
    richtige Männer besteigen keine Berge
    sie versetzen Berge 8)

  • Ich versuche am Montag nochmal mit dem Tüv zu reden.
    Dann werde ich es ja persönlich erfahren ob es neue Auflagen gibt.
    Würde es ja gerne über Email klären.
    So könnte ich darauf zurück greifen falls es doch Probleme gibt.


    Zu der Abgasnorm nochmal.
    Soweit ich mich schlau gegoogelt habe ist, oder war, der Auslieferungazustand ausschlaggebend.
    Also wenn der Golf mit Euro1 das Werk verlassen hat.


    Es wurde noch gesagt das es kein Problem wäre einen Golf 2 Motor einzutragen, also PG oder PL.
    Nur halt bei Motoren der anderen Autos. auch wenn es der gleiche Hersteller ist, soll es Probleme geben.

    Einmal editiert, zuletzt von OEM-BS ()

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