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Bei uns im Landkreis ist es genauso wie Der Golf Zwei schrieb.
Bei Anmeldung muss man angeben ob Überführung oder Tüv Fahrt, wenn Überführung dann muss ein aktueller Tüvbericht vorgezeigt werden. Wenn Tüv Fahrt, dann darf es nur im Landkreis sein.
Mit dem Kurzzeitkennzeichen darf man natürlich nicht nur zum TÜV, man darf damit auch nach Hause oder zur Werkstatt fahren. Du bekommst so ein Merkblatt dabei auf dem steht was du darfst und was nicht.
Ich habe 2017 250km von zu Hause ein Auto gekauft ohne Tüv. Dafür habe ich bei der dortigen ZLS KZ-Kennzeichen geholt. Auskunft war: ich darf jetzt im Landkreis 5 Tage durch die Gegend fahren solange es irgendwie mit der Tüv Erlangung zu tun hat. Also zum Tüv, zu ner Werkstatt, um die Ecke zur Probefahrt. Aber definitiv keine Überführung, auch nicht zu mir nach Hause. Merkblatt gab es nicht, ist dann wohl ZLS abhängig.
Kenne aber auch noch Regelungen zum Abschleppen von KFZ:
Wenn das geschleppte KFZ nicht gerade total verkehrsunsicher ist, kann es jederzeit sonstwohin abgeschleppt werden.
Der Fahrer des geschleppten KFZ braucht nicht mal irgendeinen Führerschein zu haben.
Er muß das KFZ nur lenken und bremsen können.
Kurze Unterrichtung dazu reicht aus.
Guten Morgen,
das ist inhaltlich schon sehr lange (immer) falsch. Ein abzuschleppendes Fahrzeug wird abgeschleppt, nicht geschleppt.
Ist es liegengeblieben, darf es abgeschleppt werden, dann ist die Aussage m.W. richtig bis auf "sonstwohin", es darf die nächste erreichbare geeignete Werkstatt sein. Also von München aus sicher nicht VW in Hamburg. Autobahnen sind an der nächsten Abfahrt zu verlassen. Streiten kann man sich wahrscheinlich auch wenn das Fahrzeug von zu Hause in eine Werkstatt gebracht werden soll, der Schaden ist ja bekannt, man bleibt also nicht liegen. Für mich geht das in Richtung Schleppen.
Für "Schleppen" ist eine behördliche Genehmigung nötig, der Ziehende hatte Klasse 2 zu besitzen, der geschleppte die Klasse des geschleppten Fahrzeugs. Da ewig nicht damit beschäftigt, k.A. wie dass bei den neuen Klassen aussieht.
2er zum Kupplungswechsel da. Erst kommt man fast nicht ins Auto (Griff gebrochen), dann läuft der Motor nicht richtig (+Kupplung wirklich VOLL am Ende = super Kombi) und der Rest...NAJA, siehe unten.
Wenn man dann im Nachhinein noch gesagt bekommt daß wohl der Anlasser
defekt ist WEIL der Motor während der Fahrt aus und wieder an geht, fängt mein linkes Augenlied und meine rechte Hand an zu zucken
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