Hallo,
ich habe ein paar Fragen zur H-Zulassung, bzw. zeitgenössischer Zustand.
Zur kurzen Erklärung. Ich besitze einen original Golf GTI 16V KR Bj. 1986. Ich weiß, bis zu H-Zulassung sind es noch 5 Jahre, aber es halndelt sich hierbei um ein Freizeitobjekt (was sich durchaus noch zieht). Ich bin den Golf 2 Jahre lang täglich gefahren und habe Ihn nun abgemeldet und möchte Ihn nun Stück für Stück restaurieren. Der Wagen soll auf jeden Fall im original Zustand bleiben, mit ein paar kleinen Abweichungen, diese wären:
- Fahrwerk
- Auspuffanlage
- Alufelgen
Nun meine Frage, laut dem TÜV Süddeutschland, sind "zeitgenössische Umbauten" erlaubt, also was im Jahre 1986 verbaut wurde. Welches Fahrwerk und welche Alufelgen kann ich also meine Golf verpassen, damit dies noch in das Bild von 1986 passt. Bei der Auspuffanlage meinte der TÜV Prüfer, das eine Hartmann Auspuffanlage auch zu diesem Zeitpunkt eine begehrtes Tuningteil war und dies erlaubt wäre. Diese Anlage ist auch die einzigste die für mich in Frage kam
Bin für jeden Vorschlag, jede Anregung oder Kritik dankbar.