KLR Steueränderungsantrag ???

  • Hallo Leute
    Kann mir jemand sagen wo ich einen Steueränderungsantrag für ein KLR Ventil bekommen??? Hab mir en gebrauchtes gekauft bei dem die Papiere fehlen.


    Gruß Bernard

    Gruß Bernard

  • also evtl hat die zulassungsstelle so einen vordruck für dich
    ( da mußte ich ja zb meinen klr eintragen und den einbau abnehmen lassen)


    oder du versuchst mal den hersteller des KLR ausfindig zu machen, und holst dir da einen vordruck.


    (bei mir twin-tec gmbh tel:02244-918030)


    wenn beim anmelden und einbau vom vorbesitzer alles ordentlich gemacht wurde, dann sollte von ihm bei twin tec auch noch ne gewährleistungsbescheinigung liegen. die sollte nämlich der besitzer irgendwann immer als kopie(rosa Vordruck) mit allen seinen daten an twin tec zurück gesendet haben.

  • Zitat

    Original von Berni RS
    Hallo Leute
    Kann mir jemand sagen wo ich einen Steueränderungsantrag für ein KLR Ventil bekommen??? Hab mir en gebrauchtes gekauft bei dem die Papiere fehlen.


    Gruß Bernard


    Die bekommt man nicht nachzubestellen, allerhöchstens beim Hersteller selber dann aber auch nur mit Kaufbeleg und man muss ne Eidesstattliche Erklärung unterscheiben.

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    ..."V Dub" in da House...

  • Genau die bekommt man nicht nachbestellt, die Hersteller wie zb HJS würden sich ja selbst ins fleisch schneiden, kaufst dir einen und gleich 10 Anträge... nee nee nee, aber vielleicht hast du glück und kannst es vom tüv abnemen lassen und dann so über diese Tüveintragung beim Verkehrsamt geltend machen, da würd ich mich mal beim tüv erkundigen, vielleicht geht das! würd mich denn auch interessieren...

  • Wenn Du ein EGS von GAT-Kat hast, dann kann ich Dir eine Kopie senden.




    21.03.2008: Die Kopie ist leider nicht mehr zu finden. Bitte keine Anfragen mehr darauf.

    Einmal editiert, zuletzt von Niete ()

  • Nein, eine Kopie reicht definitiv nicht. Das Straßenverkehrsamt darf nur originale berücksichtigen.

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    ..."V Dub" in da House...

  • EGS: siehe hier.
    http://www.gat-kat.de/


    Warum sollte eine Kopie nicht erlaubt sein? Der ANTRAG ist doch kein amtliches Dokument, sondern ein Schriftstück, dass von der Werkstatt ausgefüllt und gestempelt wird.
    Ich verwende in Berlin ausschließlich Kopien von Steueränderungsanträgen zur Steuerbefreiungen, da ich diese auf der Homepage der Zulassungstelle downloade um sie zu Hause auszufüllen. Erst wenn ich dem Sachbearbeiter die erforderlichen Dinge wie Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, AU-Bescheinigung im Original und erforderliche ABE´s (auch als Kopie) vorlege, dann genehmigt er den Antrag.
    Das geht seit Jahren so mit unseren Krankenwagen.


    Vor 10 Jahren mußte ich Steueränderungsanträge übrigens als "Zweizeiler" selbst formulieren, da es nichts vorgefertigtes gab.

  • Bei uns in Mettmann werden sie nicht akzeptiert. Aussage vom Dienststellenleiter: Es dürfen nur noch vom Prdoukthersteller ausgestellte originale akzepiert werden, da mit Kopien zu viel kriminelle Machenschaften getrieben werden. Ich habe es selber erlebt. Ich habe mir einen "Upgrade-Kat von HJS gekauft, eingebaut und die AU Werkstatt hat sich vertan und auf dem Antrag als neue Abgasnorm nur Euro 2 angekreutzt. Das ist mir allerdings erst nach dem ändern der Fahrzeugpapiere zu Hause aufgefallen. Daraufhin bin ich zurück zum Amt, und fragte ob ich eine geänderte Kopie des Antragens nachreichen könnte, bekam aber nur o.g. Antwort.
    Bin daraufhin zum Hersteller Firma (HJS) hingefahren und dort bekam ich dann einen neunen Antrag augehändigt. Telefonisch/per Post machen die sowas aber auch nicht, das habe ich auch vorher versucht.

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    ..."V Dub" in da House...

  • wie schon gesagt,es gelten nur originale,ich spreche da aus erfahrungen in 5 bundesländern und kann mir nicht vorstellen,das es in den anderen bundesländern anders ist, weil die zulassungsverordnung(stvzo) eine bundesverordnung ist,während die steuer selbst eine steuer der bundesländer ist


    ohne original ist der regler wertlos,es gibt aber genug doofe,die in ebay trotzdem drauf bieten...der tüv stellt keinen steuerermässigunsantrag aus,sondern nur dass das teil technisch unbedenklich ist (ABE)..


    kauf dir gleich einen neuen und du hast die sorgen los

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