Eintragungen bei abgemeldetem Fzg

  • Moin, hab mal eine Frage bezüglich Eintragungen.


    Ich hab mir vor einiger Zeit einen Golf zugelegt und den übern Winter wieder etwas hergerichtet. TÜV-relevante Änderungen sind lediglich ein Fahrwerk sowie andere Felgen (orig. BBS mit 195/50 R15). Eingetragen sind nur 175/70 R13.


    Das Auto war bis jetzt abgemeldet und ich hab nur den alten Brief + Schein. Wenn ich das Auto jetzt zulassen möchte, brauche ich ja eine gültige HU/AU. Ich vermute doch mal stark, dass hierzu vorher die Änderungen eingetragen werden müssen. Allerdings kann ich die doch nicht eintragen lassen, wenn das Fzg noch nicht auf mich zugelassen ist...


    Vielleicht irre mich da auch, aber wie genau ist in so einem Fall die Vorgehensweise?

  • Die Eintargungen werden ja nicht auf deinen Namen oder deine Adresse gemacht, sondern auf das Fahrzeug.
    Die Unterlagen für dein Fahrzeug ligen ja vor, der Tüv'er muss nicht dich als rechtmäßigen Halter des Autos identifizieren sondern nur ob vor Ihm das richtige Fahrzeug zu den Papieren steht.
    (sonst könnte ja auch nie eine Werkstatt, in meinem Auftrag, mein Fahrzeug Beim Tüv für eine neue Plakette oder eine Eintragung Vorführen, nur weil sie nicht in meinem Fahrzeugschein eingetragen sind :D )


    Der Tüv Trägt die untersuchten Sachen ja auch nicht in den Fahrzeugschein ein,
    sondern das macht die Zulassungsbehörde.
    Beim Tüv Bekommst du lediglich ein paar DinA4 Zettel mit den neuen Eintragungen drauf die bei der Zulassungsstelle
    vorgelegt werden müssen und dann in deine neu ausgestellten Papiere geschrieben werden.

  • Das heißt, ich kann mit einem Kurzzeitkennzeichen zum TÜV, kann das Fahrwerk abnehmen lassen inklusive HU und AU, und anschließend ganz normal anmelden?
    Hatte bisher noch nichts weiter mit Eintragungen zu tun, desshalb frag ich lieber nochmal nach.

  • Zitat

    Original von Migebuff
    Das heißt, ich kann mit einem Kurzzeitkennzeichen zum TÜV, kann das Fahrwerk abnehmen lassen inklusive HU und AU, und anschließend ganz normal anmelden?


    ja so geht es!


    ---------------------------------------------------------------------------


    frage an die anderen:


    müssen 6,5x15 vw bbs mit 195/50er eigentlich eingetragen werden?
    stehen ja eigentlich nicht im brief!

    Alltag: VW Golf 4 V5 Highline
    Sommer: VW Golf 2 GT

    Einmal editiert, zuletzt von vwteddy ()

  • Wäre das Fahrzeug einmal auf Dich angemeldet gewesen, hättest du auch so, mit den alten Kennzeichen am Auto zum TÜv fahren dürfen, allerdings zum nächst gelegenden und auf direktem Weg.
    Weiterhin müsste deine Versicherung in Kentniss gesetzt werden, diese schickt dir auch für diese Fahrt eine EBV Nummer. Alter Brief und Schein müssen auch mitgeführt werden.


    Aber, das geht bei dir nicht.
    Also Kurzzeitkennzeichen holen und damit zum TÜV.

  • Hab da trotzdem mal ein Frage dazu:


    Bei einer normalen Eintragung wo Gutachten vorliegt bekomm ich einen A4 Zettel worauf dann steht "die Änderungen sind in den Fahrzeugpapieren zu ergänzen wenn sich die Zulassungstelle das nächste mal mit den Fahrzeugpapieren befassen muß", aslo Um- oder Abmeldung oder Adressänderung. soweit ok


    Gilt das gleiche auch bei Umbauten die durch die Dekra abgenommen werden müßen? Also alle Sachen ohne Gutachten.

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